Der gläserne Kunde – die Versicherung weiß alles!

Wenn Sie schon einmal eine Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, dann haben Sie sich schriftlich damit einverstanden erklärt, dass Ihre Daten (übrigens auch bei einem Probeantrag) an eines der “zentralen Hinweissysteme der Fachverbände”. Auch wenn Sie sich daran gar nicht genau erinnern – Sie haben das unterschrieben, denn ohne diese Zustimmung läuft kein Vertrag.

Bei den “zentralen Hinweissystemen” handelt es sich um die HIS-Datenbank (Hinweis- und InformationSystem) beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, auch UniWagnis oder Wagnisauskunft genannt. Diese Datenbank war noch bis zum April 2009 eines der best gehüteten Geheimisse der Versicherungswirtschaft und es konnte einem Versicherungskunden, wenn er nach dieser Datenbank fragte, durchaus passieren, dass deren Existent schlicht und einfach geleugnet wurde.

Nach jahrelangen Bemühungen ist es den Datenschützern im Jahr 2009 endlich gelungen eine -zumindest teilweise- Öffnung der Datensammlung, die beim Gesamtverband der deutschen Versicherungsindustrie (GdV) geführt wird,  zu erreichen. Seit dem 1.April 2009 kann jeder Betroffene Einsicht in die gespeicherten Daten und bei Unrichtigkeit auch Berichtigung der Daten bzw. Sperrung oder Löschung verlangen. Die Anfrage kann formlos mit einem Brief (Kopie des Personalausweises beifügen!) erfolgen und muss kostenlos bearbeitet werden.

Der ursprüngliche Sinn von HIS war es, Versicherungsbetrügern schneller auf die Spur zu kommen und ihnen Versicherungsleistungen zu verweigern. Neben Alter, Geschlecht, Beruf, Einkommen, Branche, Wohnort, Wohnlage, Erwerbsbiographie und
Zahlungsgepflogenheiten werden jedoch inzwischen auch Krankheiten, Arbeitslosigkeiten und andere sehr persönliche Daten gespeichert. Man muss keine betrügerischen Absichten haben, um unangenehm aufzufallen, allein die mehrmalige Inanspruchnhme einer Versicherung reicht aus, um auffällig zu werden. HIS ist zu einer Datenkrake geworden, die mit der Schufa oder einer Scoring-Agentur verglichen werden kann. Gelegentlich wird behauptet, dass die HIS nur anonymisierte DAten speichert. Dieser Tatbestand wird ganz einfach dadurch ausgehebelt, dass ein Versicherungsunternehmen über eine Queranfrage beim enstellenden Versicherer Klarnamen zu den gelisteten Daten erfragen kann.

Die schriftliche Anfrage zu Ihren HIS-Einrtagungen richten Sie an:

G D V
Hinweis – und Informationssytem
Wilhelmstraße 43/43g
10117 Berlin

Kopie des Personalausweises nicht vergessen!

Wahescheinlich wird der GdV Ihnen nicht die Details der Einträge im Einzelnen mitteilen sondern lediglich Auskunft darüber geben, welche Versicherungsunternehmen einen Wintrag gemacht haben. Dann müssen Sie sich zur weiteren Klärung mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen in Verbindung setzen.

Links zum Thema:

DIE ZEIT  “Mehr Transparenz für Versicherte”

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein  “H I S”

Compliance Magazin “Datenschutz und HIS Länder müssen handeln”
alt aber trotzdem interessant, weil deutlich wird wie wenig Politik manchmal weiß

FAZ  “Die Versicherung weiß alles”


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