0 Unhöflichkeit – oft Ausweg bei Werbeanrufen

Obwohl am 4. August 2009 das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft getreten ist, ist die nachfolgend geschilderte Situation immer noch nicht unrealistisch geworden: Es ist Feierabend und das Telefon schrillt unerwartet. Ein Unbekannter meldet sich und überschüttet den überraschten Zuhörer mit einem Wortschwall. Werbeanrufe sind meist eine Belästigung und manchmal hilft nur Unhöflichkeit gegen die  Flut unerbetener Angebote am Telefon: Einfach ohne Kommentar auflegen.

Schwupps ist man Kundin

Marianne Ling deckte den Abendbrottisch, als das Telefon klingelte. Der Anrufer sagte etwas von «Telekom» und fragte: «Wollen Sie nicht auch günstiger telefonieren?» Das wollte die Rentnerin tatsächlich und ließ sich auf ein Gespräch ein – im Glauben, sie spreche mit ihrem Telefonanbieter, der Deutschen Telekom. Das Flatrate-Angebot klang gut. «Am Ende habe ich gesagt, dass ich Interesse habe, und die Frau sollte mir etwas zuschicken», sagt Ling. Wenig später bekam sie Post von einer ihr unbekannten Firma: Man freue sich, sie als Kundin gewonnen zu haben, und lasse den Anschluss von der Telekom auf den neuen Anbieter umstellen.

Mündlicher Vertrag gültig

Solche Methoden haben das Telefonmarketing in Verruf gebracht. Ling wusste weder, dass sie mit einem Telekom-Konkurrenten sprach, noch wollte sie ihren Anbieter wechseln. Und doch schloss sie einen Vertrag. «Mündlich geschlossene Verträge sind in Deutschland gültig», sagt Klaus Müller von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Was der Vereinfachung im Geschäftsleben dienen soll, nutzen «Telefon-Drücker» aus, um die schnelle Provision zu machen.

Brief im Müll, Einspruchsfrist adieu

«Man merkt oft gar nicht, dass man einen Vertrag abschließt. Den Brief, der dann kommt, hält man für Werbung und wirft ihn weg. Und schon hat man die Zwei-Wochen-Frist für den Vertragsrücktritt verpasst», sagt Müller. Am Telefon wird für vieles geworben, nicht nur für Handy- oder Festnetztarife, sondern auch für Versicherungen oder Lotterien. Sogar Hilfsorganisationen rufen ihre Spender an, um die Bindung zu festigen und weitere Unterstützung einzuwerben.

„Telefonmarketing passt in die Zeit“

„Angesichts zunehmend gesättigter Märkte und eines immer stärker werdenden Wettbewerbs sind in fast jeder Branche verstärkte Vertriebsanstrengungen notwendig, um beim Kunden Gehör zu finden.“ Und so sieht ein Leitfaden zum Telefon Markting der FMV-Medien AG den Anruf auch nach der neuen, strengeren Gesetzgebung als ein sinnvolles Instrument im Marketing-Mix bestimmter Unternehmen. Firmen könnten ihre Kunden auf diese Weise sehr schnell über neue Angebote informieren, sofort Fragen beantworten und bei Bedarf Aufträge annehmen.

Nur bei Kunden, nicht nach 20:00 Uhr

All das hat nichts mit Belästigung zu tun, solange die Regeln eingehalten würden. Und die sind klar: Keine Anrufe nach 20:00 Uhr, keine Anrufe bei Leuten, die nicht entweder schon Kunden sind oder ihr Einverständnis erklärt haben. Der Trick, bei Preisausschreiben im Kleingedruckten Einverständniserklärungen zu sammeln, scheiterte bereits vor Gericht. Dennoch gibt es immer wieder Anrufe von Werbern, die gar kein Recht dazu haben. «Das ist illegal, das ist kein Kavaliersdelikt», sagt Müller.

„Schlechtes Image“

Dem DDV machen die schwarzen Schafe Sorgen, denen es um kurzfristigen Profit geht: «Hunderttausende von Arbeitsplätzen in Callcentern werden mitgerissen in dieses schlechte Image», sagt Tapp. Die Deutsche Telekom stimmt dem zu. Sie wirbt selbst ausgiebig per Telefon. «Aber wir wollen niemanden überrumpeln, wir wollen niemandem etwas verkaufen, das er nicht haben will. An diesem Anspruch lassen wir uns auch messen», sagt Pressesprecher Husam Azrak.

82jährige mit drei Handyverträgen

Wer sich belästigt fühlt, muss manchmal seine Manieren verleugnen: «Wir raten zur Unhöflichkeit», sagt Verbraucherschützer Müller. Oft sei Auflegen der einzige Ausweg. Wer den richtigen Moment verpasst, braucht Hilfe. Müller erinnert sich an eine 82 Jahre alte Frau mit drei Handy-Verträgen. «Es hat uns keine fünf Minuten gekostet, die gekündigt zu bekommen.» Das Problem sei so aber nicht gelöst. «Darauf muss die Politik reagieren.» Müller fordert ein Gesetz, wonach die am Telefon getroffene Abmachung nur gültig wird, wenn hinterher eine schriftliche Bestätigung durch den Verbraucher erfolgt.

red/dpa

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