Nachdem wir die Erfahrung machen mussten, dass es sehr schwierig ist, städtische Behörden (zumindest in Frankfurt) zu einer eindeutigen Reaktion gegen unerlaubte Werbung im öffentlichen Raum zu bewegen, haben wir am 07.01.2010 die Fraktionen des Frankfurter Stadtparlaments über unsere Erkenntnisse zum Marktverhalten einiger Lebensmittelfilialisten informiert. Wir sind zuversichtlich, dass es mit der Unterstützung der Politik zukünftig klare Handlungsrichtlinien für die städtischen Ämter geben wird.
Wer die Homepage der Stadt Frankfurt besucht, findet dort unter „Sicherheit und Sauberkeit“ einen Beitrag über die „Entfernung von Aufklebern“. Beschrieben wird darin die erfolgreiche Arbeit der Werkstatt Frankfurt e.V., der es gelungen ist, im Bereich der Innenstadt Verkehrszeichen u.ä. von Aufklebern zu befreien. Warum nicht die Arbeit der „Feger-Flotte“ auf den Bereich „Entfernung unerlaubter Schilderwerbung“ ausdehnen und die fälligen Bußgelder dieser Truppe zur Verfügung stellen? Das erforderliche Know-How für diese Arbeit dürfte ähnlich schnell vermittelt sein wie das für die Aufkleber, sind doch die fraglichen Schilder stets daran zu erkennen, dass sie mit Kabelbindern und nicht mit dem sonst üblichen Befestigungsmaterial wie Schrauben o.ä. befestigt sind.
Im Zusammenhang mit der „wilden Werbung“ erscheint uns auch erwähnenswert, dass Lidl und Aldi (beide haben den unerlaubten Einsatz von Werbeschildern wiederholt praktiziert) jeweils ein „regular membership“ also eine Vollmitgliedschaft bei der BSCI (business social compliance initiative) haben. In dem von allen Mitgliedsfirmen unterzeichneten Kodex geht es um die Verpflichtung aller Lieferanten und Partner dieser Mitgliedsfirmen zur Einhaltung von international gültigen Regeln und Vorschriften.
Bereits im Paragraph 1 dieses Kodex wird die „Einhaltung der nationalen Gesetze und Vorschriften ….“ BSCI Code of Conduct German festgeschrieben. Das Verhalten von Lidl und Aldi lässt den Rückschluss zu, dass derlei Verpflichtungen nur für andere, nicht jedoch für Lidl und Aldi gelten.
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