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Stop dem EC-Karten Betrug!

Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre EC-Karte verloren – in der Eile im Fahrkartenautomat stecken gelassen oder beim Kaufmann auf dem Tisch – „Kein Problem“ denken Sie „EC-Karten kann man ja sperren lassen“. Und dann gehen Sie davon aus, dass das Problem behoben sei!? Falsch gedacht – es ist nur die Bargeldabhebung mit Pin gesperrt. Eine Zahlung im Lastschriftverfahren ist weiterhin möglich. Weil geübte Betrüger Unterschriften im Nu fälschen und umsatzorientierte Verkäufer Unterschriften nicht immer sorgfältig genug prüfen (geschweige denn einen Ausweis verlangen) besteht hier also weiterhin ein hohes Betrugsrisiko. Um diese Missbrauchsmöglichkeit auszuschließen bedarf es einer „Kuno-Sperrung“ – diese „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“ gibt es seit 2006 und bedeutet, dass die Polizei die Sperrung einer EC-Karte bei der zentralen Meldestelle des Handels vermerkt. Versucht dann jemand mit der Karte zu bezahlen, leuchtet ein entsprechender Hinweis auf.

Leider jedoch hat auch die Kuno-Sperrung einige Schwächen:
Angefangen damit, dass eine telefonische Sperrung nicht möglich ist. Erst der persönliche Besuch bei der Polizei kann die Sperrung auslösen. Da zwischen dem Verlust, dessen Feststellung und dem Besuch bei der Polizei Stunden liegen können, können fixe Betrüger bereits einigen Schaden angerichtet haben.

Eine weitere Schwäche ist, dass die Kuno-Sperrung nicht automatisch die dauerhafte Sperrung der Karte auslöst. Bei der „einfachen“ Kuno-Sperrung werden zunächst alle Karten die auf das entsprechende Konto laufen für die Dauer von 10 Tagen gesperrt. Erst wenn der Karteninhaber die sogenannte „Kartenfolgenummer“ kennt und nennen kann, wird die Karte endgültig gesperrt. Da die Kartenfolgenummer nicht unbedingt auf der Karte zu erkennen ist, sondern erst auf Nachfrage bei der Bank bekannt werden kann (sie ist zum Beispiel nur auf dem Magnetstreifen erfasst), kann sie nachträglich auf der Internetseite des Kuno-Sperrdienstes [1] gemeldet werden.

Nachteilig für Kunden ist auch die Tatsache, dass nicht alle Läden am Kuno-System teilnehmen und man sich auch nicht online über die teilnehmenden Läden informieren kann. Ganz besonders benachteiligt sind alle Hessen – Hessen nimmt als einziges Bundesland nicht am Kuno-System teil.

Was tun, wenn ein Missbrauch stattgefunden hat und eine Lastschrift ins Haus trudelt, die nicht vom rechtmäßigen Karteninhaber ausgelöst wurde?

Dann gilt es zunächst einmal die Lastschrift zurückgehen zu lassen. Eine einfache Sache innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung.
Aber Achtung, auch wenn das Geld innerhalb von Stunden wieder zurückerstattet ist, das Unternehmen, bei dem ein Kauf getätigt wurde, geht zunächst einmal davon aus, dass der Karteninhaber auch der Käufer ist. Dort schließt man von einer Rücklastschrift nicht sofort darauf, dass der Veranlasser Opfer eines Betrügers war und meist folgt dann umgehend das Schreiben eines Inkassounternehmens. Dann ist es am Karteninhaber darauf hinzuweisen, dass er eine polizeiliche Sperrung der Karte veranlasst hat. Zwar gibt es Unternehmen, die auch dann noch auf einer Zahlung durch den Karteninhaber bestehen, diese sind aber dann in der Beweispflicht, dass der Karteninhaber die fragliche Lastschrift selbst veruracht hat.

Was dem Verbraucher im Einzelfall viel Scherereien bringen kann, scheint die Politik (ganz  besonders die in Hessen) und den Handel aber nur am Rande zu interessieren. Denn würde man seitens der Politik darauf drängen, dass Unternehmen, die am Kuno-System teilnehmen online zu ermitteln wären und, würde man seitens des Handels ein wenig mehr Zeit auf die Prüfung der Unterschriften oder gar Karte plus Ausweis bei Lastschriftverfahren verlangen, dann würde vielen EC-Karten-Betrügern frühzeitig „das Wasser abgegraben“. So aber drängt sich der Eindruck auf, dass Betrugsrisiken bewußt in Kauf genommen werden.

Was bei der Recherche zum Thema noch aufgefallen ist:

Bei fast allen online-Informationen zum Thema Kartensperrung fehlt der ausdrückliche Hinweis auf das Kuno-System!

Warum ausgerechnet Hessen mit der Haupstadt der Banken – Frankfurt – NICHT am Kuno-System teilnimmt versuchen wir durch Anfragen beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; bei der Verbraucherzentrale Hessen und beim EHI Retail Institute e.V. zu erfragen. Eine erste Aussage des EHI lässt vermuten, dass die Tatsache, dass Hessen Bankenland und Frankfurt auch Bankfurt genannt wird nicht ohne Bedeutung ist.

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