1 Investor-Staats-Klagen:
Eine Gefahr für die Demokratie?

Während in Deutschland die Koalitionsverhandlungen auf Hochtouren laufen und die Aufmerksamkeit unserer Politiker binden, hat am Montag, 11.11.2013 (kein Karnevalsscherz!), die zweite Runde der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA begonnen. Während die Befürworter von grenzenlosem Wachstum und riesigen Potentialen träumen, befürchten die Gegner die ungezügelte Überflutung der europäischen Märkte mit Hormonfleisch und Chlorküken.
In diesem Trubel beinahe untergegangen ist eine Entwicklung, die sich, wenn sie denn so kommt wie das einige Unterhändler wollen, zu einer echten Gefahr für die Demokratien diesseits (und jenseits) des Atlantiks auswachsen könnte:

Die Investor-Staats-Klagen.

Nach bisherigem Kenntnisstand wollen sowohl die USA wie auch die EU-Kommission diese Form von Klagen im Freihandels- und Investitionsabkommen festschreiben. Damit wäre es dann möglich, dass ausländische Investoren einen Staat vor einem internationalen Schiedsgericht verklagen können, wenn sie meinen, dass ihnen durch eine politische Maßnahme – z.B. im Interesse des Umweltschutz – ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen könnte. In einem Beitrag der Frankfurter Rundschau „Der gefährliche Schutz von Investoren“ macht Ska Keller, Europaabgeordnete für Bündnis90/Die Grünen, auf eindrucksvolle Weise deutlich, wie wichtig es ist, das Instrument „Investor-Staats-Klagen“ in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.

Mit „Investor-Staats-Klagen“ können ausländische Unternehmen nationale Gerichte umgehen und vor einem internationalen Schiedsgericht verklagen,wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen.

In der Vergangenheit hat das internationale Investorenschutzrecht Unternehmen im wesentlichen vor entschädigungslosen Enteignungen schützen sollen. Dafür stand und steht bis heute die nach ihren Verfassern genannte Abs-Shawcross Draft Convention on Investment Abroad von 1958. Darauf aufbauend entwickelte sich die heutige Investorenschutz-Praxis.

Ska Keller fragt zunächst einmal grundsätzlich danach, warum es ein solches Instrument in einem möglichen Freihandelsabkommen überhaupt geben muss. Während die EU-Kommission behauptet die Klausel sei erforderlich zum Schutz von europäischen Unternehmen, die in den USA investieren, weist Ska Keller darauf hin, dass weltweit bereits mehr als 3.000 bilaterale Investitionsabkommen bestehen (Deutschland gilt im Übrigen als Weltmeister in bilateralen Abkommen Tietje a.a.O) und dass die darin festgelegten Schutzrechte, so Ska Keller,

„fast immer so vage gehalten (sind), dass diese (die Investoren Anm.d.Red) letztlich gegen fast alle demokratische getroffenen Enscheidungen klagen können“.

Dass es Klagen im Sinne der vorgenannten Formulierung durchaus gang und gäbe sind, zeigt ein Blick auf die aktuelle Klagelandschaft. Da klagt Vattenfall klagt gegen Deutschland wegen des Atomausstiegs und will mehr als 1.000.000.000 Euro (i.W. eine Milliarde). Philip Morris verklagte Uruguay wegen der Warnhinweise auf Zigarettenschachteln auf zwei Milliarden US-Dollar.
Das sind zwei Beispiele aus der langen Liste der Klagen von Wirtschaftsunternehmen gegen Staaten und nicht alle der schwebenden Verfahren auf der langen Liste der ICSID dürften die berechtigten Interessen der Menschen in den beklagten Ländern berücksichtigen.

Die angeführten Fälle deuten denn auch schon das größte Problem im Umgang mit den Investorenschutzrechten an:

Das Spannungsverhältnis zwischen Investitions- und Menschenrechtsschutz.

Was passiert denn, wenn das in Amerika und Europa heftig umstrittene Fracking in einem EU-Staat qua Moratorium mit strengen Auflagen und Beschränkungen belegt wird? Klagt vielleicht der Wagniskapitalfonds Conduit Ventures Limited aus London oder die Enertech Holding aus Kuwait gegen Deutschland, wenn Fracking nicht genehmigt wird? Beide Unternehmen haben in ein Frankfurter Start-Up investiert.

Und auch die Rolle des International Centre for Settle of Investment Disputes (ICSID) ist sicher diskussionswürdig. Die Zusammensetzung der Gerichte erfolgt nicht nach einem geregelten Prozess sondern eher zufällig mit Schiedsrichtern sowohl aus dem handelsrechtlichen Bereich als auch aus dem völkerrechtlichen Bereich. Was für die Verfahren einen gravierenden Unterschied machen kann. Zwar steht es um die Veröffentlichung von Verhandlungsergebnissen nicht ganz so schlecht wie Ska Keller es darstellt, immerhin gibt es sowohl eine Liste der laufenden Verfahren als auch eine Liste der abgeschlossenen Verfahren.
Diese sind leider erst dann wirklich aussagekräftig, wenn der interessierte Leser ergänzende Recherchen vornimmt. Die Ansätze dazu werden allerdings ebenfalls geliefert.

Zusammenfassend lässt sich auch auf dem Feld der „Investor-Staats-Klagen“ wieder einmal feststellen, dass es mit der viel besungenen Transparenz nicht weit her ist. Insofern ist das Fazit von Ska Keller voll und ganz zu unterschreiben:

„Mein Fazit lautet: Die Investor-Staats-Klagen sind erstens nicht nötig, weil Unternehmen genauso gut den nationalen Rechtsweg gehen können, wenn sie auf der anderen Seite des Atlantiks investieren. Investor-Staats-Klagen sind zweitens brandgefährlich für die Demokratie, für die Durchsetzung von legitimer Regulierung im Bereich Umwelt, Sozialstandards, Gesundheit, Medienfreiheit etc. – also das Gemeinwohl. Die EU-Kommission sollte anerkennen, dass auch sie dem Gemeinwohl stärker verpflichtet ist als dem überbordenden Schutz von Investoren – und muss somit die gefährlichen Klagemöglichkeiten aus dem Freihandelsabkommen mit den USA ausklammern.“

Für alle Leser, die Interesse an tiefergehenden Informationen haben, hier noch zwei weiterführende Links:

Internationales Investitionsschutzrecht im Spannungsverhältnis von staatlicher Regelungsfreiheit und wirtschaftlicher Individualinteressen.

von Prof. Dr. Christian Tietje, Direktor des Institus für Wirtschaftsrecht und der Forschungsstelle für Transnationales Wirtschaftsrecht sowie Lehrstuhlinhaber an der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

und

Zum Spannungsverhältnis von Investitions- und Menschenrechtsschutz
Verantwortlichkeiten im Bereich bilateraler Investitionsschutzabkommen für menschenrechtliche Standards

von Eva-Maria Burkard
in: Schriften zur Europäischen Integration und Internationalen Wirtschaftsordnung

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  • 1
    Stefan Wehmeier

    Der Mensch und das Geld

    „Unser Geld bedingt den Kapitalismus, den Zins, die Massenarmut, die Revolte und schließlich den Bürgerkrieg, der Barbarei zurückführt. …Wer es vorzieht, seinen eigenen Kopf etwas anzustrengen, statt fremde Köpfe einzuschlagen, der studiere das Geldwesen.“

    Silvio Gesell (Geld oder Krieg)

    Solange niemand wusste, wie das Geld an den Menschen anzupassen ist, musste der Kulturmensch durch eine Programmierung des kollektiv Unbewussten an ein darum bis heute fehlerhaftes Geld angepasst werden. Das – und nichts anderes – war (und ist noch) der eigentliche Zweck der Religion (Rückbindung auf den künstlichen Archetyp Jahwe):

    „Und der Baum des ewigen Lebens, wie er in Erscheinung getreten ist durch den Willen Gottes, befindet sich im Norden des Paradieses, sodass er die Seelen der Reinen unsterblich mache, die hervorkommen werden aus den Gebilden der Armut zum Zeitpunkt der Vollendung des Äons. Die Farbe des Baumes des Lebens aber gleicht der Sonne. Und seine Zweige sind schön. Seine Blätter gleichen denen der Zypresse. Seine Frucht gleicht einem Bund von Weintrauben, wobei sie weiß ist. Seine Höhe geht hinauf bis in den Himmel.
    Und neben ihm befindet sich der Baum der Erkenntnis, wobei er die Kraft Gottes hat. Seine Herrlichkeit gleicht dem Mond, wenn er sehr leuchtet. Und seine Zweige sind schön. Seine Blätter gleichen Feigenblättern. Seine Frucht gleicht guten, appetitanregenden Datteln. Dieser nun befindet sich im Norden des Paradieses, sodass er die Seelen aus dem Schlaf der Dämonen erwecke, damit sie zum Baum des Lebens kommen und von seiner Frucht essen und so die Mächte und ihre Engel verurteilen.“

    (Nag Hammadi Library / Die Schrift ohne Titel / Über die Bäume des Paradieses)

    Paradies = freie Marktwirtschaft
    Früchte tragende Bäume = Gewinn bringende Unternehmungen
    Baum des (ewigen) Lebens = Geldkreislauf
    Baum der Erkenntnis = Geldverleih
    Frucht vom Baum der Erkenntnis = Urzins
    Gott = künstlicher Archetyp „Investor“

    „Und Gott der HERR sprach: Siehe, der Mensch ist geworden wie unsereiner und weiß, was gut und böse ist.“

    (Lutherbibel 1984 / Genesis_3,22)

    Seit er „aus dem Paradies vertrieben“ wurde, d. h. die Unterscheidungsfähigkeit zwischen Marktwirtschaft und Privatkapitalismus (Erbsünde) verloren hat, will also der Mensch den „großen Investor“ spielen. Darum wurde die Natürliche Wirtschaftsordnung (echte Soziale Marktwirtschaft), in der allgemeiner Wohlstand auf höchstem technologischem Niveau, eine saubere Umwelt und der Weltfrieden selbstverständlich werden, bis heute nicht verwirklicht:

    Wohlstand für alle

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