0 Schlechte Zeiten für Verbrauchertäuscher
lebensmittelklarheit.de ist online

Was das Verbraucherinformationsgesetz bisher nicht geschafft hat, nämlich „klare und eindeutige Verbraucherinformationen“ auf einfache Art zu liefern, das wird für Lebensmittel ab heute mit lebensmittelklarheit.de, der neuen Internetplattform des Verbraucherzentrale Bundesverband, möglich sein. In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Hessen (und finanziell unterstützt vom BMELV) – dort wird das Portal praktisch umgesetzt – wird lebensmittelklarheit.de ein interaktives Informationsportal sein, das ausführliche und gut verständliche Informationen zur Kennzeichnung von Produkten anbietet und Raum für Diskussionen einräumt.

Endlich wird nicht mehr „um den heißen Brei“ geredet. lebensmittelklarheit.de wird Ross und Reiter nennen. Ob „Fischsticks ohne Fisch, Bananenschokolade ohne Banane, Zuckersirup statt Honig“ die obersten Verbraucherschützer versprechen „vollmundigen Werbeversprechen und wohlklingenden Bezeichnungen auf Lebensmittelverpackungen“ auf den Zahn zu fühlen und faule Sprüche über Qualität, Naturbelassenheit, Preisvorteile oder Gesundheitsversprechen als das zu entlarven was sie sind: Verbrauchertäuschungen.

Bereits seit einigen Monaten ist es möglich über das online-Beschwerdeformular Lebensmittel zu melden, bei denen die Aufmachung der Verpackung (z.B. Bilder oder Größe), die Kennzeichnung auf der Verpackung, die Kennzeichnung am Verkaufsort (z.B. durch Plakate oder am Regal) und die Produktwerbung (z.B. Handzettel oder Internetwerbung) Anlass zur Mängelrüge geben.

Als besonders hilfreich bei diesem neuen Angebot von Verbraucherinformation ist uns aufgefallen, dass es nicht nur die Bedeutung der herstellenden Industrie beleuchten wird, sondern auch die Rolle des Handels bei Täuschung und Irreführung von Verbrauchern transparent machen wird. Ein Aspekt der bisher häufig zu kurz gekommen ist. Im Fokus standen überwiegend Markenartikel und deren Hersteller, ein Umstand der sowohl von der Industrie wie auch von Teilen des Handels gerne genutzt wurde um den schwarzen Peter hin- und herzuschieben. Während die Industrie z.B. bei der Reklamation von Mogelpackungen gerne auf den Handel verwies, der ja mit der Grundpreisangabe für Transparenz zu sorgen hätte oder besondere Packungsgrößen verlangen würde, gab der Handel in solchen Fällen zu bedenken, dass es am Hersteller sei Füllmengen festzulegen.

Mit diesem Hin und Her wird jetzt Schluss sein, denn die Verbraucherschützer werden jeden gemeldeten Fall – nach Prüfung durch ihre Spezialisten – mit den Beteiligten in Industrie und Handel klären.

Bleibt zum Schluss nur den Initiatoren dieses Projekts zu danken und ihnen einen großen Erfolg zu wünschen und den Verbrauchern – uns allen also – ins Gedächtnis zu rufen, dass alle Information nur denn die gewünschte Wirkung entfalten wird, wenn wir im Ladengeschäft, am Regal die richtigen Entscheidungen treffen und die Produkte von Tricksern und Täuschern stehen lassen. Rückläufig Umsätze, einbrechende Gewinne sind das beste Erziehungsinstrument für Manager.

Übrigens: Erste Wirkung bei Interessenvertretern und der Werbebranche hat das neue Portal schon ausgelöst. Unter der Überschrift Lebensmittelklarheit.de: Marken am Internetpranger heißt es da (W&V, Werben & Verkaufen, Fachmagazin der Werber) unter anderem: “

„Da geht die Verwirrung, die der mutmaßliche Online-Pranger für Firmen bedeutet, schon los: Den Ausdruck „Getäuscht fühlen“ halten die Vertreter von Verbänden und Unternehmen für eine fragwürdige Phrase. „Das ist ein kritischer Begriff“, findet Joachim Schütz, der Geschäftsführer der Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM). „Man muss hier doch mit Fakten arbeiten.“

und weiter

„Der Ansatz der Verbraucherzentrale scheint zu sein, dass die gesetzlichen Regelungen falsch sind, weil der Verbraucher das anders empfindet, als es die Unternehmen deklarieren. Das ist nicht in Ordnung.“ Seien die Zutaten unschädlich und zugelassen und ein Konsument sehe das anders, „da kann man ja dann nicht dem Hersteller den Schwarzen Peter zuschieben.“

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) begrüßt die Initiative, fordert aber Sachlichkeit ein. „Niemand darf einen Nachteil erleiden, der sich an geltendes Recht und damit an die Regeln hält“, sagt BLL-Hauptgeschäftsführer Matthias Horst in der Presseerklärung. Die Vorschriften für Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln seien nach EU-Recht vereinbart worden.“

Besonders aus der Stellungnahme des BLL (oberster Lobbyist der Lebensmittelindustrie) läßt sich der – trotz Freischaltung der neuen Internetseite – weiterhin bestehende Bedarf an ergänzenden gesetzlichen Regelungen erkennen. Viele der aktuellen Verbrauchertäuschungen passieren tatsächlich im Rahmen der Gesetze, z.B. eines mehr als 40 Jahre alten Eichgesetzes!

 

 

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