Verschwendung von Steuergeledern

Der Brückenbau von Wilnsdorf: Verschwendung oder notwendige Infrastrukturmaßnahme?

Paragraf 6, Absatz 1 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz – HGrG) besagt,

„Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.“

Trotz dieser eindeutigen Regel und trotz der jährlichen Berichte der Rechnungshöfe und des Bundes der Steuerzahler (BdSt) kommt es Jahr für Jahr zur Verletzung dieser Grundsätze. Wir fragen: Wie kann das sein? Und wir wollen durch beharrliches Nachfragen dazu beitragen, dass sich das ändert. Deshalb greifen wir willkürlich ausgewählte Fälle auf und recherchieren, welche Konsequenzen offensichtliche Verschwendung für die Verantwortlichen hat.

Diesmal: Der Brückenbau von Wilnsdorf!

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Quelle photocase; Foto Dominik Schwarz

Politiker verkünden die Energiewende und kürzen die Mittel für Gebäudesanierungsprogramme, Hartz IV und ALG II werden gekürzt, viele Kommunen stehen vor der Pleite, die öffentlichen Kassen sind leer, der Staat zieht sich aus vielen Leistungsbereichen zurück – alles unter der Überschrift „Sparen ist angesagt“.

Diese stetige Forderung an die Bürger bedeutet jedoch nicht, dass in Politik und Verwaltung gleichermaßen gespart wird. Im Gegenteil, nach wie vor stellt der Bundesrechnungshof Verschwendung, unsinnige Ausgaben und mangelnde Einnahmensicherung fest.
Allein für das Jahr 2011 mehr als 1 Milliarde Euro!

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