Der Brückenbau von Wilnsdorf: Verschwendung oder notwendige Infrastrukturmaßnahme?
Paragraf 6, Absatz 1 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz – HGrG) besagt,
„Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.“
Trotz dieser eindeutigen Regel und trotz der jährlichen Berichte der Rechnungshöfe und des Bundes der Steuerzahler (BdSt) kommt es Jahr für Jahr zur Verletzung dieser Grundsätze. Wir fragen: Wie kann das sein? Und wir wollen durch beharrliches Nachfragen dazu beitragen, dass sich das ändert. Deshalb greifen wir willkürlich ausgewählte Fälle auf und recherchieren, welche Konsequenzen offensichtliche Verschwendung für die Verantwortlichen hat.
Diesmal: Der Brückenbau von Wilnsdorf!