Verbraucherschutz

grenzverkehr / photocase.de

Einen Warnruf der besonderen Art lieferte DIE ZEIT im Mai 2014. Unter der Überschrift „Massentierhaltung fördert resistente Keime weltweit“ berichtete die Zeitung über die wachsende Zahl von Krankheitserregern, gegen die Antibiotika machtlos sind. Und nennt als einen Hauptgrund den Einsatz von Medikamenten in Fleischproduktionen und Legenbatterien.

Dr. Keiji Fukuda, stellvertretender Direktor der Abteilung Gesundheitssicherheit bei der Weltgesundheitsorganisation beschreibt die Lage im ersten globalen Bericht über Antibiotika-Resistenzen so:

„Ohne eine umgehende und koordinierte Vorgehensweise der wichtigsten Marktteilnehmer wird die Welt in eine „Post-Antibiotika-Ära“ eintreten, in der einfache Infektionen oder kleine Verletzungen die seit Jahrzehnten problemlos heilbar waren, wieder tödlich enden werden.“

Hauptursache für diese erschreckende Aussicht sind zwei Bereiche unseres Lebens: Der allzu sorglose Umgang von Ärzten und Patienten bei der Anwendung von Antibiotika und der beinahe hemmungslose Einsatz von Antibiotika in der Fleischproduktion (früher auch Tierzucht genannt). Besonders der letztgenannte Aspekt gewinnt durch das geplante transatlantische Handelsabkommen zusätzlich an Brisanz, denn, anders als in Europa, ist in den USA die Verwendung von Antibiotika zur Wachstumsförderung von Tieren nicht verboten. Und es werden in den USA Antibiotika in der Massentierhaltung verwendet, die in Deutschland und/oder Europa als Reserve-Antibiotika vorgehalten werden.

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Quelle: aussi97 / photocase.de

Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre EC-Karte verloren – in der Eile im Fahrkartenautomat stecken gelassen oder beim Kaufmann auf dem Tisch – „Kein Problem“ denken Sie „EC-Karten kann man ja sperren lassen“. Und dann gehen Sie davon aus, dass das Problem behoben sei!? Falsch gedacht – es ist nur die Bargeldabhebung mit Pin gesperrt. Eine Zahlung im Lastschriftverfahren ist weiterhin möglich. Weil geübte Betrüger Unterschriften im Nu fälschen und umsatzorientierte Verkäufer Unterschriften nicht immer sorgfältig genug prüfen (geschweige denn einen Ausweis verlangen) besteht hier also weiterhin ein hohes Betrugsrisiko. Um diese Missbrauchsmöglichkeit auszuschließen bedarf es einer „Kuno-Sperrung“ – diese „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“ gibt es seit 2006 und bedeutet, dass die Polizei die Sperrung einer EC-Karte bei der zentralen Meldestelle des Handels vermerkt. Versucht dann jemand mit der Karte zu bezahlen, leuchtet ein entsprechender Hinweis auf. (Weiterlesen…)

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Seit September 2012 sind die Behörden der Lebensmittelüberwachung verpflichtet den Verbrauchern zu sagen, welcher Betrieb wodurch erheblich und wiederholt gegen das Lebensmittelrecht verstoßen hat.
Dazu sagt §40 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB):

(1) Die zuständige Behörde soll die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels und des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt wurde oder in den Verkehr gelangt ist, und, wenn dies zur Gefahrenabwehr geeigneter ist, auch unter Nennung des Inverkehrbringers, nach Maßgabe des Artikels 10 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 informieren. (Weiterlesen…)

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Im Verkehr ist die Ampel mit Ihrer rot-gelb-grün Einteilung ein von allen akzeptiertes Signal. So sehr akzeptiert und von klein auf gelernt, dass die Bedeutung der Ampelfarben: Rot für Stop, Gelb für Achtung und Grün für Start im übertragenen Sinn in viele Lebensbereiche reicht. Die Redewendungen „der sieht jetzt gleich die rote Karte“  oder „ok, ich gebe grünes Licht für die Aktion“ mögen als ein Beispiel für diese allgemeine Akzeptanz dienen.

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