Posts Tagged ‘ Verbraucher ’

Erfolg rechtfertigt gar nichts! Teil 1

27. Januar 2010 | von Dieter Klemke | Kategorie: Wirtschaft

Das nachfolgende Interview mit  dem Tübinger Theologieprofessor Hans Küng veröffentlichen wir im Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Interviewer Anna Marohn und Christian Tenbrock (Quelle: DIE ZEIT 04.01.2010.

Der Theologe Hans Küng über Lug und Trug in Management und Politik, den Geist der Fairness und seine Forderung nach einem globalen Ethos

DIE ZEIT: Herr Professor Küng, die Weltwirtschaft hat eines der schlimmsten Jahre der Wirtschaftsgeschichte hinter sich. Sie fordern jetzt ein »globales Wirtschaftsethos«, also weltumspannende, gemeinsame Grundregeln, an die sich die Wirtschaftsakteure künftig halten sollen. Ist das Ihre Antwort auf die Krise?

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Lebensmittelampel – jetzt auch bei CODECHECK.INFO!

20. Januar 2010 | von Dieter Klemke | Kategorie: Politik, Wirtschaft

CODECHECK.INFO - zuerst die Diplomarbeit eines Absolventen der Basler Hochschule für Gestaltung, dann ein “start.up” und heute eine viel gefragte Plattform für detaillierte Produktinformation. Die Vision der Macher ist es, dass codecheck  ein Produktnachschlagewerk mit globaler Reichweite wird, ein Benutzerhandbuch für Konsumenten. Codecheck soll sich zu einem Werkzeug entwickeln, das die Art und Weise des Konsumierens verändert – Konsumenten sollen sich überlegen können, welches Produkt und welche dahinter stehenden Werte sie mit ihrem Kaufentscheid unterstützen wollen.

Auch wenn der Weg zu einem grundlegend veränderten Konsumverhalten noch lang sein dürfte, eines ist bereitsheute gelungen – codecheck dürfte eines der schnellsten Medien sein, wenn man sich über Inhaltsstoffe eines Lebensmittels informieren möchte.

Und jetzt hat codecheck die Lebensmittelampel in sein Produktinformationssystem  integriert. Unterstützt wird diese Aktivität besonders intensiv von der Deutschen Diabetes Sitftung, der Adipositas-Stiftung Deutschland und der Arbeiterkammer Wien.

Wir werden das zusätzliche Informationsangebot bei CODECHECK zum Anlass nehmen, um die Bundeministerin für Verbraucher noch einmal über die länger werdende Liste der Ampelbefürworter zu informieren.

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Produktrückrufe – Hier gibt’s die Information dazu!

18. Januar 2010 | von Dieter Klemke | Kategorie: Engagement, Wirtschaft

Über Rückrufaktionen erfährt man meist zufällig, es sei denn, der Rückrufgrund ist ein bestehendes  Sicherheitsrisiko z.B. bei einem Auto, dann erreicht diese Information auch die “großen” Nachrichten. Ansonsten stolpert man bei der Lektüre der Tageszeitung über eine solche Meldung. Mit Produktrückrufaktionen geben Hersteller bekannt, dass eines Ihrer Produkte oder eine ganze Charge fehlerhaft ist. Üblicherweise wird dann den Kunden, die einen solchen Artikel erworben haben, die Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises, der Umtausch gegen ein einwandfreies Produkt oder die kostenlose Reparatur angeboten.

Wer in Zukunft statt des Zufalls eine sichere Quelle nutzen will um zu erfahren, ob und welche Rückrufaktionen laufen, der kann diese Information auf der Internetseite www.produktrueckrufe.de finden. Die Seite ist nicht nur interessant um zu einem konkreten Produkt Informationen abzurufen sondern erlaubt es auch nachzuvollziehen, ob ein bestimmter Hersteller oder Händler häufiger Rückrufaktionen anzeigen muss und aus welchem Grund.

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Harte Zeiten für Lidl & Co – eine Chance für “Tante Emma”?

17. Januar 2010 | von Dieter Klemke | Kategorie: Gesellschaft, Politik

4.500 Insolvenzen jährlich, unendliche Preiskämpfe – der deutsche Einzelhandel hat Probleme. Und die zeigen sich auch in der aktuellen Handelsstruktur. Während Lidl, Aldi und Edeka regelmäßig neue Filialen eröffnen, verabschieden sich kleine Einzelhandelsgeschäfte in Großstädten genauso wie im ländlichen Raum. Die Kombination aus steigenden Raum- und Bezugskosten und sinkenden Verkaufspreisen nimmt ihnen die Luft zum atmen. Mit der Ausweitung der Sortimente auf Fleisch, Gemüse und Milchprodukte haben die Discounter ihre Verdrängungswirkung, die zunächst nur den klassischen Gemischtwarenladen betraf, im Laufe der letzten Jahre auch auf Metzgereien und den Obs- und Gemüsehandel ausgedehnt.

Dass diese negativen Auswirkungen auf den alteingesessenen Handel inzwischen nicht mehr nur von “linken Konsumkritikern” gesehen werden sondern auch von Stadtverwaltungen, bestätigt ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, mit dem die Verweigerung einer Baugenehmigung durch die Stadtverwaltung von München (Aldi) und Köln (Plus) für rechtens erklärt wird. Das Gericht sagt in seinem Urteil unmissverständlich,dass Bauvorhaben, “die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils an sich zulässig sind, keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden… haben dürfen. Ziel ist die Erhaltung gewachsener städtebaulicher Strukturen und die Entwicklung integrierter Lagen auch im Interesse der verbrauchernahen Versorgung.”

Mit diesem Urteil wird Städten und Verwaltungen aber auch den Bürgern ein starker Hebel für die Prüfung neuer Filialpläne anhand gegeben. Dieser Hebel kann aber nur dann den gewünschten Erfolg der “Erhaltung des alteingesessenen Handels” bringen, wenn die Verbraucher die Angebote dieses Handels nutzen.

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Kraft-Foods lädt EU-Parlamentarier ein – ist das wohl Lobbyismus?

15. Januar 2010 | von Dieter Klemke | Kategorie: Politik, Wirtschaft

Die Lebensmittelampel ist vom Tisch – Lebensmittelampel schlägt Modell der Industrie - Kassen fordern Lebensmittelampel – Ministerin bezweifelt Ampelvorteil die Bandbreite dieser Überschriften zeigt den aktuellen Stand der Diskussion. Verbraucherzentralen, Krankenkassen, Ernährungsberater und nicht zuletzt viele Verbraucher wünschen die Einführung der Lebensmittelampel – allein, das nützt nichts – eine starke Fraktion innerhalb der Politik will die Ampel nicht und argumentiert streitbar und beharrlich dagegen. Damit kommt sie den Wünschen der Industrie sehr entgegen,  denn diese hat – bis auf wenige Ausnahmen (und besonders in Deutschland, in England ist die Ampel bereits erfolgreich eingeführt) keinerlei Interesse daran, dass z.B. “Zuckerbomben” als solche erkannt werden.

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Was stimmt denn nun Frau Aigner?

10. Januar 2010 | von Dieter Klemke | Kategorie: Politik

b6af2544cb6e01a26c9bc99a9a070d55,200,250,0,0Auf unsere Anfrage bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema “Ampelkennzeichung für Lebensmittel” haben wir erfahren, dass:

“Bei der Erarbeitung des ,,1 plus 4″-Modells haben wir uns auch intensiv mit der Ampelkennzeichnung nach britischem Vorbild mit den Farben grün, gelb und rot, die für einen niedrigen, mittleren und hohen Gehalt eines Nährstoffs stehen, beschäftigt. Selbstverständlich haben wir auch die Wissenschaft in die Diskussion einbezogen. Die deutschen Wissenschaftler haben dabei Bedenken gegen ein solches Darstellungsmodell geäußert und auf die fehlende wissenschaftliche Grundlage verwiesen. Auf eine entsprechende Pressemeldung der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung vom 25. Septemb er 2009 ,,Wissenschaftliche Basis für Ampelkennzeichnung einzelner Lebensmittel fehlt” mache ich aufrnerksam. Meine Zweifel, ob eine solche vereinfachte Klassiftzierungvon Lebensmitteln tatsächlich Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher bringt, wurden damit bestätigt und spiegeln sich auch im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode wider.”

Jetzt entnehmen wir der Antwort auf eine Kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, dass die Frage “Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem britischen Evalutaionsbericht im Auftrag der Lebensmittelbehörde FSA zum Verständnis von Lebensmittelkennzeichnungen vom Mai 2009?” vom BMELV, Dr. Gerd Müller (Parlamentarischer Staatssekretär) mit der Aussage “Die Prüfung des Evaluationsberichtes innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen.” beantwortet wird.

Wie passt nun die Aussage von Frau Aigner mit der Aussage des Dr. Müller zusammen?

Wir fragen nach!

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Lebensmittelampel: Wem sollen wir nun glauben?

08. Januar 2010 | von Dieter Klemke | Kategorie: Politik

b6af2544cb6e01a26c9bc99a9a070d55,200,250,0,0Nach unseren Recherchen wird die Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln in Großbritannien bereits in großem Stil und mit Erfolg vollzogen. Veröffentlichungen wie z.B. die des britischen Herzforums (NHF) bestätigen den Erfolg und die Akzeptanz dieser neuen Art der Kennzeichnung.

Im Gegensatz dazu vertritt die zuständige Ministerin in Deutschland, Frau Ilse Aigner, die Meinung, dass die Ampelkennzeichnung die Verbraucher verwirren würde und deshalb nicht hilfreich sein könne. Ihre Argumente entsprechen dabei auffallend deutlich den Argumenten der Lebensmittellobby und stellen außerdem die Erkenntnisse in Großbritannien rundweg in Frage.

Mit unserem Schreiben vom 27.10.2009 hatten wir die Ministerin um eine Erklärung zu den – wie wir finden- unrichtigen Aussagen des Ministeriums hinsichtlich der Situation in Großbritannien gebeten. In ihrer Antwort vom November 2009 erklärt die Ministerin die positive Darstellung der britischen Ergebnisse damit, dass die FSA die Ampelkennzeichnung “selbst entwickelt” hat und zweifelt deren wissenschaftliche Untermauerung weiterhin an.

Wir haben dieses Schreiben mit der Bitte um eine Stellungnahme an die FSA geschickt und nun eine Antwort erhalten. Diese geht besonders auf den Vorwurf der “fehlenden wissenschaftlichen Basis” ein und weist dazu besonders auf die Referenzen der COMA (Committee of Medical Aspects of Food Policy), diese für die Ampelfarben rot/gelb und der EU Regelung “nutrition and health claims made on foods” vom 20.Dezember 2006. Auch die Liste der Unterstützer spricht gegen die von der Ministerin erhobenen Vorwürfe.

Wir werden Frau Aigner auch zu diesen Aussagen der FSA um eine Stellungnahme bitten.

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Vorbeugen ist besser als abwarten!

07. Januar 2010 | von Dieter Klemke | Kategorie: Politik, Wirtschaft
Königsteiner- Ecke Sossenheimer(2)

Königsteiner- Ecke Sossenheimer(2)

Nachdem wir die Erfahrung machen mussten, dass es sehr schwierig ist, städtische Behörden (zumindest in Frankfurt) zu einer eindeutigen Reaktion gegen unerlaubte Werbung im öffentlichen Raum zu bewegen, haben wir am 07.01.2009 die Fraktionen des Frankfurter Stadtparlaments über unsere Erkenntnisse zum Marktverhalten einiger Lebensmittelfilialisten informiert. Wir sind zuversichtlich, dass es mit der Unterstützung der Politik zukünftig klare Handlungsrichtlinien für die städtischen Ämter geben wird.

Wer die Homepage der Stadt Frankfurt besucht, findet dort unter “Sicherheit und Sauberkeit” einen Beitrag über die “Entfernung von Aufklebern”. Beschrieben wird darin die erfolgreiche Arbeit der Werkstatt Frankfurt e.V. , der es gelungen ist im Bereich der Innenstadt Verkehrszeichen u.ä. von Aufklbern zu befreien. Warum nicht die Arbeit der “Feger-Flotte” auf den Bereich “Entfernung unerlaubter Schilderwerbung” ausdehnen und die fälligen Bußgelder dieser Truppe zur Verfügung stellen? Das erforderliche know-how für diese Arbeit dürfte ähnlich schnell vermittelt sein wie das für die Aufkleber, sind doch die fraglichen Schilder stets daran zu erkennen, dass sie mit Kabelbindern und nicht mit dem sonst üblichen Befestigungsmaterial wie Schrauben o.ä. befestigt sind.

Im Zusammenhang mit der “wilden Werbung” erscheint uns auch erwähnenswert, dass Lidl und Aldi (beide haben den unerlaubten Einsatz von Werbeschildern wiederholt praktiziert) jeweils ein “regular membership” also eine Vollmitgliedschaft bei der BSCI (business social compliance initiative) haben. In dem von allen Mitgliedsfirmen unterzeichneten  Kodex geht es um die Verpflichtung aller Lieferanten und Partner dieser Mitgliedsfirmen zur Einhaltung von international gültigen Regeln und Vorschriften.

Bereits im Paragraph 1 dieses Kodex wird die “Einhaltung der nationalen Gesetze und Vorschriften….”   BSCI Code of Conduct German festgeschrieben. Das Verhalten von Lidl und Aldi läßt den Rückschluss zu, dass derlei Verpflichtungen nur für Andere, nicht jedoch für Lidl und Aldi gelten.

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Subventionen sind Steuergelder die alle Bürger bezahlen

05. November 2009 | von Dieter Klemke | Kategorie: Wirtschaft

Nicht zuletzt deshalb hat die Europäische Kommission  am 28.03.2007 veröffentlicht, dass es eine stärkere öffentliche Kontrolle geben wird, um Korruption und Betrug im Zusammenhang mit Fördermitteln zu verhüten. Dieser Entwurf wurde am 22.10.2007 von den EU-Agrarministern abgesegnet und am 19.03.2008 wurden die Mindestanforderungen an Transparenz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Bis zu diesem Zeitpunkt waren alle Bemühungen um eine Offenlegung der Geldströme von den verschiedensten Lobbygruppen verhindert worden, die Bemühungen der “Initiative für Transparenz bei EU-Agrarsubventionen“  waren an einer Mauer des Schweigens bei Behörden und Unternehmen abgeprallt.

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FSA-Gegendarstellung zum 10-Punkte-Katalog des BLL

31. August 2009 | von Dieter Klemke | Kategorie: Ergänzungen

Lebensmittelkennzeichnung (Packungsfrontseite)

Entgegnung der FSA (Food Standards Agency) auf die Liste der 10 Argumente gegen Ampelkennzeichnung des BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde

Grundannahme des BLL:

Die Ampelkennzeichnung ist und bleibt inakzeptabel, weil die Einteilung von einzel­nen Lebensmitteln in vermeintlich gesunde und ungesunde, gute und schlechte der falsche Weg ist.

Entgegnung der FSA:

Die FOP-Ampelkennzeichnung ist entwickelt worden, um den Verbraucher auf einen Blick über Fettgehalt, gesättigte Fette, Salz- und Zuckergehalt sowie die Kalo­rien eines Lebensmittels zu informieren und ihm so am Einkaufsort auf einfache Weise eine gesund­heitsbewusstere Auswahl zu ermöglichen. Die Ampelkennzeichnung bietet dem Verbraucher eine leicht verständliche und zugängliche Bewertung der wesentlichen Nährstoffe.

1. Argument des BLL:

Es gibt keine wissenschaftliche Begründung für die Einteilung und Bewertung von Lebensmitteln und auch von einzelnen Nährstoffgehalten in „grün“, „gelb“ oder „rot“. Die Einteilung der Grenzen ist willkürlich.

Entgegnung der FSA:

Die Kriterien für die Ampelkennzeichnung wurden von einer Ex­pertengruppe, bestehend aus Vertretern der Wissenschaft, der Industrie und der Verbraucherorganisatio­nen entwickelt. Die gelben/roten- Grenzwerte (durchschnittlich/hoch) basieren auf den von der COMA und der SACN empfohlenen Werten. Die unteren Grenzwerte (grün) entspre­chen den „Grundsätzen über die Angabe von Inhaltsstoffen und Gesundheitshinwei­sen auf Lebensmitteln“ der EU, veröffentlicht im offiziellen Journal der Europäischen Union vom 30.12.2006.

2. Argument des BLL:

Eine Einteilung bei der Nährwertkennzeichnung in grün, gelb und rot ist Schwarz­weißmalerei. Kein anerkannter Ernährungswissenschaftler spricht sich für eine Be­wertung mit Ampelfarben aus, da einzelne Lebensmittel nicht in „gut“ oder „schlecht“ eingeteilt werden können. Entscheidend ist die richtige Kombination verschiedener Lebensmittel im Rahmen der Ernährung.

Entgegnung der FSA:

Eine Ernährungsumfrage im Auftrag des Ministeriums für Ernährung (NDNS) zeigt, dass die meisten Menschen viel zu fett essen und zuviel gesättigte Fette, Salz und Zucker verzehren. Die Ampelkennzeichnung FOP ist entwickelt worden, um dem Verbraucher auf einen Blick bewusst zu machen, wie hoch der Anteil solcher Nährstoffe in einem Nahrungsmittel ist, und ihm so beim Einkauf leicht eine gesundheitsbewusstere Auswahl zu ermöglichen.

Eine große Anzahl von Verbrauchern, öffentlichen Stellen im Gesundheitswesen und in der Medizin unterstützen die Bemühungen der FSA zur Ampelkennzeich­nung. Die Vereinigung der britischen Ärzte (BMA) unterstützt die Ampelkennzeich­nung, weil sie Menschen dabei hilft, gesündere Nahrungsmittel auszuwählen und sie ermuntert, über das nachzudenken, was sie essen. Die Ampel kann so­mit als ein Hilfsmittel im Kampf gegen die zunehmende Fettleibigkeit gesehen werden. Die Ärzteschaft ist überzeugt, dass eine verbesserte und konsequente Kennzeichnung dazu beitragen wird, dass Verbraucher mehr gesunde Produkte kaufen, und ihnen hilft, die ärztlichen Empfehlungen für eine veränderte Ernährungsweise umzusetzen.

Eine Untersuchung des nationalen Verbraucherrats bestätigt, dass viele Verbraucher bemüht sind, einen gesünderen Lebenswandel zu führen und sich dazu eine standardi­sierte, farbcodierte und auf einen Blick sichtbare Kennzeichnung auf den Ver­packungen wünschen. Sie möchten schnell gut informiert sein, bevor sie ihre Einkaufsentscheidung treffen. Dies wird mit der Ampelkennzeichnung erreicht.

3. Argument des BLL:

Der Nutzen der Ampel ist nicht belegt. Die Wirtschaft wird zu einem unverhältnis­mäßigen Aufwand – auch in finanzieller Hinsicht – aufgefordert, ohne dass Wirkung und Nutzen einer solchen Kennzeichnung nachgewiesen sind. Anders als des Öfte­ren behauptet, gibt es keine nennenswerte Anwendung in Großbritannien und auch keine nachweislich positiven Nachweiswerte mit einer Ampelkennzeichnung.

Entgegnung der FSA:

Das ist nicht wahr! Es gibt eine Vielzahl von Untersuchungen, die belegen, dass die Ampelkennzeichnung eine effektive Hilfe ist, um den Verbraucher bei der Auswahl gesunder Lebensmittel zu unterstützen, und etwas ist, das die Verbraucher wün­schen und schätzen. In Großbritannien haben 49 Unternehmen, gemeinsam mit 3 Supermarktketten in der EU, die Ampelkennzeichnung für ihre Produkte übernommen. Viele dieser Gesellschaften berichten, dass ihre Kunden die Ampelkennzeichnung nutzen, um gesundheitsbewusster einzukaufen. Einer der großen britischen Lebensmittelhändler  verglich, jeweils in 12-Wochen-Perioden, vor und nach der Einführung einer Ampelkennzeichnung auf der Produktvorderseite die Verkaufszahlen ausgewählter Produkte. Dabei stellte er fest, dass die als „gesünder“ gekennzeichneten Produkte einen 15 %-igen Zuwachs erfuhren, während der Absatz von als „weniger gesund“ bezeichneten um 12 % abnahm. Ein anderer Einzelhändler analysierte die Verkaufszahlen über 12 Monate nach Einführung der Ampelkennzeichnung und stellte einen deutlichen Zuwachs der „gesunden“ (grünen) Produkte bei Sandwiches und Fertigge­richten fest. Gleichzeitig verzeichnete er einen ebenso deutlichen Rückgang bei den als we­niger gesund (mehr rot) gekennzeichneten Sandwiches und Fertig­mahlzeiten.

4. Argument des BLL:

Die Einteilung in „grün“, „gelb“ und „rot“ ist irreführend: Laut einer paneuropäischen Studie von EUFIC interpretieren Verbraucher eine rote Kennzeichnung dahingehend, dass diese Produkte am besten nicht mehr verzehrt werden sollten. Die Ampel sug­geriert eine gute oder eine schlechte Wahl. Dies ist aber nicht so. Menschen sind individuell und haben einen unterschiedlichen Bedarf. Für alte Menschen oder unter­gewichtige Mädchen beispielsweise kann „gelb“ oder „rot“ nur die bessere Wahl sein, „grün“ auf Dauer gar gesundheitsschädlich.

Entgegnung der FSA:

Das trifft nicht zu. Die EUFIC-Studie hat die Ampelkennzeichnung lediglich in zwei europäischen Ländern ge­testet. Die Antworten, die die gefragten Verbraucher gegeben hatten, lauteten, dass „rot nicht zu oft gegessen werden sollte“. In einer Verbraucherstudie in Großbritan­nien wurde die Farbe Rot von 76 % der Verbraucher richtig dahingehend interpretiert, dass „rot“ den Hinweis auf einen besonders hohen Anteil eines Nährstoffes gibt, dessen Verzehr sie niedrig halten sollten.

Ein großer Lebensmitteleinzelhändler in Großbritannien hat im Rahmen einer Studie über gemischte FOP-Kennzeichnungen (Ampelkennzeichnung und Prozentangaben) festgestellt, dass die Verbraucher in Großbritannien die Produkte mit dem roten Kennzeichen nicht verweigerten, stattdessen aber in einer Art „Plus-Minus-Rech­nung“ gesündere Produkte mit „roten Produkten“ mischten.

5. Argument des BLL:

Wichtige Lebensmittel würden rote Stoppsignale erhalten, obwohl sie gerade wegen ihrer Nährstoffgehalte, z.B. Fett, oder wegen anderer Inhaltsstoffe gesundheitsför­derlich sind, z.B. Oliven, Rapsöl, Avocados, Makrele, Hering, Nüsse etc. Die Ampel­farben sind aus ernährungsphysiologischer Sicht falsch! Ernährung ist zu komplex, als dass mit solchen simplen Symbolen Bewertungen ausgesprochen werden kön­nen.

Entgegnung der FSA:

Die Ampelkennzeichnung liefert dem Verbraucher auf einen Blick eine Bewertung der Hauptnährstoffe eines Lebensmittels sowie der Menge der Nährstoffe in einer Portion des Produkts. Der Ansatz mit FOP-Kenn­zeichnungen erlaubt es, Produkte direkt zu vergleichen und – falls dies der Wunsch ist – das gesündere Produkt zu wählen.

Mit der Ampelkennzeichnung wird dem Verbraucher eine ausgewogene Ernährung erleichtert. Sie hilft, zwischen den Produkten zu wählen, und Lebensmittel, die größere Mengen an Fett, Zucker und Salz enthalten, besser zu kontrollieren. Auch wenn Nüsse und Käse zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährung gehören, haben sie doch einen hohen Fett- und Salzgehalt. Verbraucher, die über die Menge der Nährstoffe in diesen Produkten informiert sind, wird es leichter fallen, zu entscheiden, ob und wieviel sie von diesen Lebensmitteln essen können, um bei einer ausgewoge­nen Ernährung zu bleiben.

6. Argument des BLL:

Selbst innerhalb einer Produktgruppe lassen sich Unterschiede im Nährstoffgehalt anhand der Farben oft nicht erkennen. So wäre bei Streichfetten sowohl Butter (min­destens 80 % Fett) als auch Halbfettmargarine (maximal 41 % Fett) im Fettgehalt (natürlicherweise) rot. Mengenunterschiede können in drei Farben nicht ausge­drückt werden. Die Vielfalt in der Zusammensetzung von Lebensmitteln kann nicht annähernd durch Ampelfarben differenziert abgebildet werden.

Entgegnung der FSA:

Front- und Ampelkennzeichnung sind dazu da, dem Verbraucher Denkanstöße zu geben, was er essen kann und wie er gesundheitsbewusster wählen kann. Wenn alle Produkte einer Kategorie, wie z.B. Kochfette, in einem Nährstoff hohe Werte haben, dann sollte der Verbraucher dies wissen. Durch den Farbcode, aber auch die Nährstoffangaben in Gramm für eine Portion des Pro­dukts, wird es dem Verbraucher möglich, zu erkennen, dass z.B. Olivenöl weniger gesättigte Fette hat als Butter, obwohl beide Produkte einen hohen Fettgehalt haben.

7. Argument des BLL:

Zu viele Produktinnovationen würden daher durch diese Ampelfarben nicht erkenn­bar und damit vereitelt. Nährstoffveränderungen werden an Zahlen erkennbar, nicht an einem groben Raster „grün, gelb, rot“.

Entgegnung der FSA:

Wir haben das Gegenteil festgestellt. Unternehmen in Großbritannien nutzen die Ernährungskriterien der Ampelkennzeichnung, um neue Produktrezepturen und ihre Forschungsaktivitäten zu planen und auszurichten. So haben z.B. die Hersteller McCain und Bernard Matthews berichtet, dass sie die Kriterien dazu genutzt haben, gesündere Produkte herzustellen, z.B. Chips und paniertes Truthahnfleisch enthaltende Produkte mit ei­nem geringeren Anteil an Satz und gesättigten Fetten.

8. Argument des BLL:

Verbraucher werden von einer Vielzahl unterschiedlicher Ampelfarben auf einem Le­bensmittel eher verwirrt als informiert: Ein Lebensmittel soll nicht etwa mit einer Am­pelfarbe versehen werden, sondern es sollen mehrere Nährstoffe farblich bewertet werden. Wie wählt der Verbraucher aus diesem Farbdurcheinander aus? Nimmt er das Produkt mit grün-grün-rot-gelb-gelb oder lieber grün-gelb-gelb-gelb-gelb oder aber gelb-rot-grün-grün-grün? Welches ist „besser“ oder „gesünder“? Diese Form der Kennzeichnung ist keinesfalls hilfreich.

Entgegnung der FSA:

Die Ampelkennzeichnung auf der Vorderseite einer Verpackung gibt eine rasche Übersicht über die wesentlichen Nährstoffe. Sie wird ergänzt von voll­ständigen Nährwertangaben auf der Rückseite einer Packung, wo die Werte pro 100g und Portion genannt werden. Eine Studie aus dem Jahr 2008 belegt, dass die Verbraucher eine Ampelkennzeichnung auf der Vorderseite der Packung als einfach und unkompliziert empfinden.

Eine im Mai 2009 veröffentlichte unabhängige Untersuchung belegt, dass Verbraucher die FOP-Kennzeichnung auf zwei unterschiedliche Arten nutzten. Zum einen, um Informationen über die gesundheitliche Qualität eines Produkts zu erhalten, zum anderen, um zwei Produkte hinsichtlich dieser Eigenschaft zu vergleichen. Während einige Verbraucher ihre Entscheidung auf ein oder zwei Nährstoffe be­schränkten, die ihnen wichtig erschienen (z.B. Salz oder gesättigte Fettsäuren), berichteten andere Verbraucher, dass sie durch die Ampelkennzeichnung einen Ge­samteindruck von der Nährstoffkombination eines Lebensmittels erhalten möchten. Wenn eine Verpackung mehrere Rot-Punkte zeigte oder Informationen nicht mit der Verbrauchererwartung übereinstimmten, wurden die Informationen auf der Ver­packung sorgfältiger geprüft. Wählten Verbraucher ein rot gekennzeichnetes Produkt, versuchten sie die Ausgewogenheit in ihrer Ernährung dadurch zu erhalten, dass sie außerdem Produkte wählten, die hauptsächlich grüne oder gelbe Nährstoffe enthielten.

9. Argument des BLL:

Die Ampel ist auch nicht erforderlich, um den Verbraucher auf Lebensmittel mit ge­ringerem Brennwert, Fett- oder Salzgehalt aufmerksam zu machen. Diese Lebens­mittel stehen bereits heute als Alternative zu herkömmlichen Erzeugnissen fast in allen Produktbereichen zur Verfügung und sind z.B. als „Light-Produkte“ leicht er­kennbar.

Entgegnung des FSA:

Die unabhängige Studie belegt, dass viele Verbraucher eine Kennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite begrüßen und als hilfreich für die Wahl gesünderer Lebensmittel empfin­den. Andere Verbraucher nutzen die FOP-Informationen, um Werbeversprechen zu überprüfen. Wiederum andere Verbraucher – besonders die mit knapper Zeit oder beim Einkauf mit Kindern – bevorzugten die Ampelkennzeichnung, um gleichzeitig gesünder und schneller einkaufen zu können.

10. Argument des BLL:

Schließlich wird behauptet, die Ampelkennzeichnung werde einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Übergewicht leisten. Übergewicht beruht jedoch maßgeblich auf genetischer Disposition, mangelnder Bewegung sowie sozialen und psychologischen Hintergründen. Deshalb sind sich die Experten einig, dass eine Ampelkennzeichnung keinen Menschen schlanker machen wird; sie wird nichts Positives bewirken.

Entgegnung des FSA:

In der Rangfolge der Einflussfaktoren, die für die zunehmende Fettleibigkeit und die damit verbundenen Erkrankungen von Bedeutung sind, kommt den britischen Einkaufs- und Essgewohnheiten eine Schlüsselfunktion zu.

Die FOP-Ampelkennzeichnung wird vielfach als ein wert­volles Kommunikationsmittel zur schnelleren Information des Verbrauchers verstan­den. Dabei ist besonders die leichte Verständlichkeit und die direkte Ansprache der Verbrau­cher wichtig.

Die britische Regierung verpflichtete sich im Choosing Health White Paper aus dem Jahr 2004, eine FOP-Kennzeichnung einzuführen, die leicht ver­ständlich ist und dem Verbraucher die Auswahl gesünderer Produkte erleichtert. Mit der Healthy Weight – Healthy Lives Strategy des Jahres 2008 hat die Regierung die Industrie aufgefordert, einen „Lebensmittelgesundheitscode“ einzuführen, der auch eine einfache, leicht verständliche und effektive FOP-Kennzeichnung beinhaltete. Wenn uns klar ist, dass der Kampf gegen die Fettleibigkeit ein mehrdimensionaler Ansatz ist, dann gehört der Griff zu gesünderen Lebensmittel dazu.

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