TTIP

Quelle: photocase; Foto: codswollop
Quelle: photocase;
Foto: codswollop

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 18.Mai 2016 klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass politische Massnahmen zum Schutz und Erhalt der Gesundheit der Menschen höher zu bewerten sind als die Gewinnerwartungen eines Tabakkonzerns.

Anlass zu dieser Entscheidung gab die Verfassungsbeschwerde eines Tabakkonzerns (Erfahrung mit solchen Klagen hat speziell Philip Morris –PM gegen Uruguay– und –PM gegen Australien– ob es wohl auch bei uns PM war?) gegen das neue Tabakerzeugnisgesetz, das am 20.Mai 2016 in Kraft treten soll und das

„Vorschriften zur verpflichtenden Gestaltung von Verpackungen mit sogenannten „Schockfotos“, das Verbot des Inverkehrbringens von Zigaretten und Tabaken zum Selbstdrehen mit charakteristischen Aromen sowie das Verbot irreführender werblicher Informationen auf Verpackungen oder Tabakerzeugnissen, die sich auf Geschmack, Geruch, Aromastoffe und sonstige Zusatzstoffe oder deren Fehlen“

festschreibt.

Dazu sagt das Bundesverfassungsgericht auf seiner Homepage: (Weiterlesen…)

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Klaus Ernst, Die Linke, Diplom-Volkswirt und Diplom-Sozialökonom hat heute, am 03.02.2016, die Möglichkeit genutzt Einblick in die in einem Leseraum des Wirtschaftsministeriums  einsehbaren TTIP-Dokumente zu nehmen. Ein Prozess, der von der EU-Kommissarin Malmström „für den transparentesten Handelsprozess, den wir je hatten“ gehalten wird.

Lesen Sie das Urteil von Klaus Ernst im Wortlaut:

„Zusammen mit meinem Kollegen Thomas Lutze war ich heute im Wirtschaftsministerium, in dem Leseraum, um dort die Unterlagen zu TTIP einzusehen. Wir mußten faktisch alles abgeben, Handy, Taschen. Die Unterlagen, die wir gesehen haben waren in Englisch. Das ist deshalb ein Problem, weil es sich um juristische, handelstechnische Fachtexte handelt. (Weiterlesen…)

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Quelle der Karte attac

Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags dürfen sich Stadt- und Gemeinderäte nicht politisch mit dem geplanten Freihandelsabkommen beschäftigen. Tun Sie es doch, verhalten sie sich rechtswidrig. Wie die Wochenzeitschrift Die Zeit, der das Gutachten nach eigenen Angaben vorliegt, berichtet, gestattet das Grundgesetz den Städten und Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nur die Befassung mit Sachgebieten, die einen „spezifisch örtlichen Bezug“ aufweisen. Sei dieser nicht klar ersichtlich, markierten „symbolische Entschließungen“ wie auch „bloße Befassungen“ der Kommunalvertretungen mit sogenannten „allgemeinpolitischen Angelegenheiten“ einen Verstoß gegen geltendes Recht.

Unbekannt ist noch, wer das Gutachten überhaupt in Auftrag gegeben hat. Dazu haben wir in einem offenen Brief an den Wissenschaftlichen Dienst geschrieben und um Mitteilung gebeten von wem der Auftrag zur Studie erteilt wurde. (Weiterlesen…)

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Bis vor kurzem wurde über das transatlantische Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU nur hinter verschlossenen Türen verhandelt. Dank des großen Bürgerprotests und der massiven Furcht der Öffentlichkeit vor der Preisgabe von Verbraucherschutz und demokratischen Rechten, hat die EU-Kommission jetzt mit dem Start einer online-Bürgerbefragung den Versuch unternommen mehr Transparenz zu schaffen.

Als Beitrag zur Aktivierung aller Bürger wollen wir trotzdem noch einmal die Gründe für die Ängste und Befürchtungen zusammenstellen und die wahren Profiteure des Abkommens beim Namen nennen. (Weiterlesen…)

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grenzverkehr / photocase.de

Einen Warnruf der besonderen Art lieferte DIE ZEIT im Mai 2014. Unter der Überschrift „Massentierhaltung fördert resistente Keime weltweit“ berichtete die Zeitung über die wachsende Zahl von Krankheitserregern, gegen die Antibiotika machtlos sind. Und nennt als einen Hauptgrund den Einsatz von Medikamenten in Fleischproduktionen und Legenbatterien.

Dr. Keiji Fukuda, stellvertretender Direktor der Abteilung Gesundheitssicherheit bei der Weltgesundheitsorganisation beschreibt die Lage im ersten globalen Bericht über Antibiotika-Resistenzen so:

„Ohne eine umgehende und koordinierte Vorgehensweise der wichtigsten Marktteilnehmer wird die Welt in eine „Post-Antibiotika-Ära“ eintreten, in der einfache Infektionen oder kleine Verletzungen die seit Jahrzehnten problemlos heilbar waren, wieder tödlich enden werden.“

Hauptursache für diese erschreckende Aussicht sind zwei Bereiche unseres Lebens: Der allzu sorglose Umgang von Ärzten und Patienten bei der Anwendung von Antibiotika und der beinahe hemmungslose Einsatz von Antibiotika in der Fleischproduktion (früher auch Tierzucht genannt). Besonders der letztgenannte Aspekt gewinnt durch das geplante transatlantische Handelsabkommen zusätzlich an Brisanz, denn, anders als in Europa, ist in den USA die Verwendung von Antibiotika zur Wachstumsförderung von Tieren nicht verboten. Und es werden in den USA Antibiotika in der Massentierhaltung verwendet, die in Deutschland und/oder Europa als Reserve-Antibiotika vorgehalten werden.

(Weiterlesen…)

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Unter dieser Überschrift veröffentlicht das von der Pharmaindustrie unabhängige Informationsblatt Gute Pillen – Schlechte Pillen (GP-SP) einen Beitrag zum geplanten Handelsabkommen zwischen der EU und den USA. Wenn es nach diesem Beitrag geht, dann wird TTIP auch ergebliche Auswirkungen auf die Gesundheit und die Arzneimittelversorgung haben.

Wie bereits viele andere Kritiker, bemängelt auch GP-SP die Geheimhaltung unter der die Verhandlungen geführt werden und weist darauf hin, dass die Verbesserung der Handelsbeziehungen vor allem dadurch erfolgen soll, dass „Handelshemmnisse“ abgebautwerden. Handelshemmnisse aus Sicht der (anders als die Verbraucher) an den Verhandlungen beteiligten Unternehmen sind vor allem solche Gesetze, die Umwelt und Verbraucher schützen sollen. (Weiterlesen…)

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Unter dieser Überschrift, die ein Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen trug, wurde am 22.Mai im Deutschen Bundestag über das EU-USA-Freihandelsabkommen diskutiert. Ergänzt wurde dieser Antrag noch um zwei weitere Anträge mit ebenfalls interessant klingenden Überschriften: „Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne“ und Die Verhandlungen zum EU-USA-Freihandelsabkommen TTIP stoppen“.

Da eine parlamentarische Diskussion unter diesen Vorzeichen und vor dem Hintergrund der vielfältig geäußerten Vorbehalte in der Bevölkerung sicher interessant ist, haben wir uns das Protokoll der Sitzung vom 22.Mai „vorgenommen“ und zitieren aus Beiträgen, die uns besonders bemerkenswert erscheinen: (Weiterlesen…)

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Unter dem Titel „Öffentliche Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Inverstor-Staats-Streitbeilegung im Rahmen der TTIP“  ist die große EU-Bürgerbefragung jetzt auch in deutscher Sprache veröffentlicht und für alle Bürger erreichbar.

Mit 12 Fragen werden die Teilnehmer an der Befragung aufgefordert ihre Meinung zum vorgeschlagenen Text als Grundlage für Investitionsverhandlungen mit den USA abzugeben.

Leider wird der (nur scheinbar) gute Ansatz einer direkten Bürgerbeteiligung durch das Verhalten der EU-Kommission und in Folge davon der EU-Parlamentarier bereits wieder konterkariert, denn wie die taz am 17. April meldete, haben die EU-Parlamentarier (gegen den wütenden Protest von Grünen und Linken) in diesen Tagen eine Verordnung verabschiedet, in der festgelegt wird wer in einem Verfahren als Beklagte auftritt, wer die Kosten trägt und wer für eventuelle Schadenersatzansprüche aufkommt. Ausserdem wird die Kommission befugt Mitgliedsstaaten – unter Umständen (?) – anzuweisen, einen Vergleich anzunehmen.

Deutsche Bürger kennen ein solches Verhalten von Volksvertretern bereits beim Thema „Gentechnik“. Vor der Wahl heißt es „Wir nehmen die Bedenken der Bevölkerung ernst“, nach der Wahl setzt man sich locker über diese Bedenken hinweg. Die EU-Parlamentarier sind noch einen Tick forscher: Erst fordern sie die Bürger der Union auf, ihre Meinung zu sagen, um dann, ungeachtet irgendwelcher Ergebnisse bereits vorab schwerwiegende Entscheidungen zu treffen. (Weiterlesen…)

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Public consultation on modalities for investment protection and ISDS in TTIP unter diesem Titel hat die Europäische Kommission am 27.03.2014 eine online-Bürgerbefragung zum transatlantischen Freihandelsabkommen gestartet. Zwar wird die Befragung in der ersten Phase nur in englischer Sprache angeboten, laut Auskunft des Bundesministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL) soll die deutsche Übersetzung des Fragebogens jedoch schon in Kürze vorliegen. Bisher – Stand 31.3.2014 – gibt es auf der Homepage des Ministeriums allerdings noch keinen Hinweis auf die Befragung.

Eine erste Veröffentlichung in deutscher Sprache gab es zum Thema am 27.03.2014, ebenfalls auf der Internetseite der EU-Kommission. (Weiterlesen…)

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