
Foto: codswollop
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 18.Mai 2016 klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass politische Massnahmen zum Schutz und Erhalt der Gesundheit der Menschen höher zu bewerten sind als die Gewinnerwartungen eines Tabakkonzerns.
Anlass zu dieser Entscheidung gab die Verfassungsbeschwerde eines Tabakkonzerns (Erfahrung mit solchen Klagen hat speziell Philip Morris –PM gegen Uruguay– und –PM gegen Australien– ob es wohl auch bei uns PM war?) gegen das neue Tabakerzeugnisgesetz, das am 20.Mai 2016 in Kraft treten soll und das
„Vorschriften zur verpflichtenden Gestaltung von Verpackungen mit sogenannten „Schockfotos“, das Verbot des Inverkehrbringens von Zigaretten und Tabaken zum Selbstdrehen mit charakteristischen Aromen sowie das Verbot irreführender werblicher Informationen auf Verpackungen oder Tabakerzeugnissen, die sich auf Geschmack, Geruch, Aromastoffe und sonstige Zusatzstoffe oder deren Fehlen“
festschreibt.
Dazu sagt das Bundesverfassungsgericht auf seiner Homepage: (Weiterlesen…)