Streumunition;

Quelle: handicap international; Foto: Ban Advocates
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Foto: Ban Advocates

Deutsche Bank stoppt Streubomben-Finanzierung – so lautete die Überschrift über einem Beitrag, den wir am 10. Juni 2011 veröffentlichten. Er basierte auf einem Bericht über die Hauptversammlung der Deutschen Bank, auf der es zu einer Begegnung zwischen Josef Ackermann und Branislav Kapetanovic kam. Herr Kaptanovic ist ein ehemaliger Minensucher, der im November 2000 durch die Explosion einer Streubombe Arme und Beine verlor.

Der Eindruck dieser Begegnung veranlasste Josef Ackermann zur folgenden Aussage: „Wir werden ernsthaft prüfen, aus der Finanzierung von Mischkonzernen, die Streumunition herstellen, auszusteigen. Ich bin zuversichtlich, dass wir Ihrem Antrag folgen werden“.

Es scheint, als ob Ernsthaftigkeit und Zuversicht nicht von Bestand waren. Laut Facing Finance vergab die Deutsche Bank bereits Anfang Februar 2012 einen Kredit in Höhe von 47,5 Millionen Euro an die US-Firma L-3. Angeblich will L-3 sich aus dem Streubombengeschäft zurückziehen – allein es fehlt der Beweis. (Weiterlesen…)

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Quelle: handicap international; Foto: Ban Advocates
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Ein Meilenstein für die Rüstungskontrolle sollte er sein, der Gesetzentwurf zum Übereinkommen über Streumunition (Oslo-Konvention), dem alle Fraktionen des Deutschen Bundestags am 23. April 2009 zugestimmt haben. Bedeutete das doch die Zustimmung zu einem vollständigen Verbot dieser heimtückischen Waffe, die – wie Thomas Küchenmeister in der Frankfurter Rundschau schreibt: „nicht zwischen Freund und Feind unterscheidet“. Weltweit fielen den Blindgängern dieser Waffenart schätzungsweise 85.000 Menschen –  überwiegend Zivilisten, häufig Kinder – zum Opfer.

Knapp zwei Jahre nach dieser Entscheidung droht nun im Rahmen der vierten Revisionskonferenz zur UN-Waffenkonvention (CCW) in Genf eine Diskussion darüber, ob das Verbot sich zukünftig lediglich auf solche Streumunition beziehen soll, die vor 1980 produziert worden ist. Für jüngere Munition sollen lange Übergangsfristen vorgesehen werden. Munition, die nach Herstellerangaben eine Blindgängerrate von weniger als 1 Prozent aufweist, bliebe auf Dauer erlaubt.

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Am 14.02.2011 haben wir eine Petition für ein Verbot von Investitionen in Streumunitionshersteller eröffnet. Die Zeichnungsfrist für diese Petition lief am 07.04.2011 aus und hatte leider nicht ausgereicht, um die für eine öffentliche Beratung erforderlichen 50.000 Mitunterzeichner zu finden.

Am 15.09.2011 teilte uns der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags unter dem Betreff „Kontrolle von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ mit, „die aufgrund Ihrer Eingabe eingeleitete Prüfung dauert noch an. Sobald es möglich ist, erhalten Sie abschließend Bescheid. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag M.S.“

Mindestens „bis dahin“ werden die Fonds der Deutschen Bank und andere weiter in die Hersteller von Streumunition investieren. Was ist schon ein Kinderleben, wenn es um Rendite geht?

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