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Wie mehrere Medien berichten liegen dem Bundesverfassungsgericht derzeit fünf Anträge gegen die SPD-Mitgliederbefragung zum Zustandkommen einer großen Koalition vor. Einen solchen Antrag gab es bereits im Dezember 2013, damals wurde dieser Antrag vom Bunerverfassungsgericht zurückgewiesen. Beantragt war eine einstweilige Anordnung, die es der SPD untersagen sollte, eine Abstimmung ihrer Mitglieder über das Zustandekommen einer großen Koalition durchzuführen, weil dies die Freiheit der Abgeordneten beschneiden würde.
Der Bundesgerichtshof lehnte diesen (Eil-)Antrag u.a. mit folgender Begründung ab: (Weiterlesen…)