Neonazis

Quelle: no-nazi.net
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In unserem Beitrag „Zahlreiche (verurteilte) Neonazis tauchen ab – Wo bleibt die Steckbrief-Fahndung?“ haben wir mehrere Fragen formuliert um genauer zu erfahren, wann es zu einer Steckbrieffahndung für verurteilte und abgetauchte Neo-Nazis kommt.

Jetzt haben wir die erste Antwort auf unsere Fragen vom LKA Hessen erhalten.

Sehr geehrter Herr Klemke,

vielen Dank für Ihre Anfrage an uns.

  1. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit aus einer Straftat wie beispielsweise  „dem Zündeln an, um und in einer Flüchtlingsunterkunft“ oder der „schweren Körperverletzung eines schwarzen Menschen“ eine Straftat mit rechtsextremistischem oder rassistischen Hintergrund wird?

Der Politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass

  • sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten,
  • sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben,
  • durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
  • gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind

und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.

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In unserem Beitrag „Zahlreiche (verurteilte) Neonazis tauchen ab – Wo bleibt die Steckbrief-Fahndung?“ berichteten wir über einen Beitrag von BR5 aktuell, in dem es um die Fahndung der bayerischen Sicherheitsbehörden nach 67 untergetauchten Neonazis ging. Dazu haben wir jetzt Informationen von der bayerischen Abgeordneten Katharina Schulze (Bündnis90/Die Grünen) erhalten.

Wir zitieren von der Homepage von Katharina Schulze:

„67 untergetauchte Neonazis gibt es in Bayern  – darunter ein mutmaßlicher Mörder und weitere schwerste Gewalttäter, wie meine Schriftliche Anfrage (pdf) zeigt. Das ist echt erschreckend und sollte uns Sorgen machen.“
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Quelle: no-nazi.net
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Im NPD-Verbotsverfahren hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 45 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes beschlossen, dass die Verhandlung über die Anträge des Bundesrats durchzuführen ist. Termine zur mündlichen Verhandlung hat der Senat auf die Zeit vom 01.-03. März 2016 gelegt.

In dem Verfahren wird vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts über die folgenden Anträge des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland verhandelt:

1. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung ist verfassungswidrig.
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… so handeln Hessens Bürger im Wahljahr:

Bereits bei der Landtagswahl am 18. Januar diesen Jahres haben Hessens Wähler unmissverständlich ausgedrückt, dass Neonazis in diesem Bundesland nicht erwünscht sind. Selbst in sogenannten Hochburgen erhielten die Rechten keine 5 %. Die Ereignisse der letzten Tage bestätigen dies ein weiteres Mal eindringlich und zeigen, dass sie auch bereit sind, jenseits der Wahlurne aktiv zu werden.

Friedberg und Nidda hatten sich die NPD und ihre Sympathisanten ausgesucht, um zu marschieren. In beiden Städten kamen sie nicht über die Bahnhofsvorplätze hinaus, weil die Bürger den Marsch nicht wollten.  Friedbergs Bürgermeister Michael Keller bemerkte dazu treffend, dass der Kampf gegen den Rechtsextremismus „eine tägliche Aufgabe“ sei.

… und so agierte der hessische Landtag im Wahljahr:

Am 19. Februar hatte die Redaktion der diebuergelobby (damals noch GLÜCKLICH LEBEN) an den Präsidenten des hessischen Landtags geschrieben und der Enttäuschung darüber Ausdruck verliehen, dass es den Abgeordneten des hessischen Landtags nicht möglich war, einstimmig und parteiübergreifend eine Verurteilung des gewaltsamen Übergriffs von Neonazis auf eine Gruppe nordhessischer Gewerkschaftler auszusprechen und stattdessen den Sachverhalt an den Innenausschuss zu überweisen. Unter der Überschrift „Kein Konsens gegen rechte Gewalt“ berichtete die Frankfurter Rundschau am 20. Februar über das „parteipolitische Hickhack“.

Während die Redaktion bis heute (04.09.2009) auf keine ihrer Anfragen eine Reaktion des Präsidenten des hessischen Landtags erfahren hat, hat eine unserer Förderinnen, Frau Gisela Voss, immerhin am 29.05.2009 aus dem Büro des Landtagspräsidenten eine Antwort auf ihr persönliches Schreiben aus dem Januar erhalten.

Leider geht die Antwort auf den eigentlichen Vorwurf, dass das Parlament nicht überparteilich einen Beschluss gegen rechte Gewalt fassen kann, überhaupt nicht ein. Stattdessen wird der Brief so interpretiert, als ob es sich um eine Kritik an den parlamentarischen Abläufen handeln würde. Das ist allerdings eine Fehlinterpretation.

Es ist bedauerlich, dass die in den politischen Sonntagsreden immer wieder angesprochene Allianz der Demokraten im hessischen Parlament nicht stattfindet und die Nachfragen von engagierten und interessierten Bürgern so nachlässig behandelt werden.

Als besonders schlimm empfinden wir es außerdem, dass nach der Beschlussempfehlung des Innenausschusses und dessen Annahme durch das Parlament wieder keine Einstimmigkeit erreicht wurde. Vielmehr ist die Resolution ein erneuter Beweis für  parteipolitisches Gezänk. Auch wenn die Frankfurter Rundschau am 30. März titelte „Landtag verurteilt Neonazi-Angriff“, bestätigt auch der Text dieses Beitrages erneut, dass die hessischen Parlamentarier nicht in der Lage waren, rechtsradikale Übergriffe klar, eindeutig und vor allem einstimmig zu verurteilen.

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Im August hat die Polizei im baadischen Weil am Rhein einen 22-jährigen Neo-Nazi festgenommen. Es besteht der Verdacht, dass er eine Bombe bauen wollte. In der Wohnung des Mannes, der als Stützpunktleiter der Jungen Nationaldemokraten, der Jugendorganisation der NPD, nicht als Mitläufer oder kleines Licht bezeichnet werden kann, wurden ähnliche Zutaten für den Bombenbau gefunden, wie man sie auch bei den Mitgliedern der jüngst hochgenommenen Sauerland-Gruppe gefunden hatte.

Während in der Presse (z.B. taz und Frankfurter Rundschau) übereinstimmend darüber geschrieben wurde, dass eine aus den vorgefundenen Zutaten gebaute Bombe, die ähnlich verheerende Wirkung gehabt haben würde, wie eine Bombe der bereits erwähnten Sauerland-Gruppe und damit eine konkret existierende Bedrohung der Öffentlichkeit anzunehmen war, blieben die Reaktionen der Politik äußerst verhalten bis stumm. Wir finden es erstaunlich, dass ein solcher Vorfall  bereits nach wenigen Tagen aus der öffentlichen Aufmerksamkeit verschwunden war.

Zu Recht fragt deshalb Volker Schmidt in der Frankfurter Rundschau vom 29. August: „Warum gibt Wolfgang Schäuble keine Pressekonferenz zu diesem Erfolg im Kampf gegen den Terror?“ Ist es wirklich so, dass die rechte Gefahr als „nicht so groß“ angesehen wird? Stimmt es, dass dies deshalb nicht der Fall ist, weil rechte Gewalttäter ihre Anschläge wohl gezielter und nicht so „breit streuend“ wie die Islamisten ausführen würden?

Würde es nicht als Beweis eines ernsthaften Vorgehens gegen rechte Umtriebe dazu gehören, dass sich führende Politiker öffentlich zu einem Erfolg wie dem von Weil am Rhein äußern? Was macht den Unterschied in der Bewertung des  Gefahrenpotentials zwischen fanatischen Islamisten, die ihre ideelle Schulung in Pakistan  oder Afghanistan erhalten und indoktrinierten rechten Jugendlichen, die auf der Internetseite der NPD die verquasten Rassetheorien eines  Hans F.K. Günther lesen können?

Weshalb es so wichtig ist, dass es deutliche politische Reaktionen auf ein Ereigniss wie das vorgenannte gibt, zeigt die Situation in Sachsen. Dort hat die NPD zwar deutlich verloren, mit 5,6 % aber den Einzug in den Landtag erneut geschafft. Einen traurigen Spitzenplatz nimmt in Sachsen die sächsische Schweiz ein, hier gewannen die Rechten 19 % (!) der Stimmen. Nur wenn wir alle immer darauf hinweisen, wie gefährlich Neonazis für unsere Demokratie sind und dass sie nichts anderes im Sinn haben, als die Gesellschaft zu destabilisieren, können wir ihrem Treiben Einhalt gebieten. Deshalb muss es zu Ereignissen wie dem von Weil am Rhein klare Statements geben.

Wir werden den Bundesminister des Inneren dazu befragen.

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