
In unserem Beitrag „Zahlreiche (verurteilte) Neonazis tauchen ab – Wo bleibt die Steckbrief-Fahndung?“ haben wir mehrere Fragen formuliert um genauer zu erfahren, wann es zu einer Steckbrieffahndung für verurteilte und abgetauchte Neo-Nazis kommt.
Jetzt haben wir die erste Antwort auf unsere Fragen vom LKA Hessen erhalten.
Sehr geehrter Herr Klemke,
vielen Dank für Ihre Anfrage an uns.
- Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit aus einer Straftat wie beispielsweise „dem Zündeln an, um und in einer Flüchtlingsunterkunft“ oder der „schweren Körperverletzung eines schwarzen Menschen“ eine Straftat mit rechtsextremistischem oder rassistischen Hintergrund wird?
Der Politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass
- sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten,
- sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben,
- durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
- gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind
und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.