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Wir sind spät dran – aber es ist nie zu spät für diese Nachricht, ist sie doch insgesamt viel zu wenig bekannt geworden:
„Starten Sie Ihre Kampagne! 162.486.675 Menschen in Aktion. Viele Erfolge täglich.“ So steht es auf der Startseite von change.org – der internationalen „Petitions-/Kampagnenplattform“.
„162.486.675 Menschen in Aktion“ das heißt aber nicht nur, dass 162.486.675 Menschen ihr persönliches Anliegen mit Hilfe von change.org bekannt gemacht und Unterstützer gesucht haben, sondern auch, dass 162.486.675 Menschen dem Portal change.org vertraut haben und persönliche Daten bis hin zu Interessen und Neigungen genannt haben.
Damit haben diese 162.486.675 Menschen dem Unternehmen change.org – viele vermutlich ungewollt und/oder unwissend – zu einem erschließbaren Kapital von z.B. 2.437.290 US$ (beispielhaft errechnet auf Basis von 15 US$ je 1.000 facebook-Anmeldedaten) verholfen. Ein Reiz, dem die Macher von change.org wohl nicht widerstehen konnten. Sie haben die Daten ihrer Nutzer verkauft.
Dafür hat change.org jetzt den BigBrotherAward 2016 erhalten!
Von Immanuel Kant stammt das folgende Zitat:
„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen.“
Mit diesem Beitrag möchten wir dazu beitragen, dass das Geschäft der Datenkraken schwieriger wird und die Gutgläubigkeit der Internetnutzer gemindert.
Und wenn Sie, lieber Leser, eine Petition von öffentlichem Interesse starten wollen – besuchen Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestags „Petitionen„.
Hier können Sie, so schreibt der Bundestag,
„direkt und unkompliziert Ihre Petition ein(reichen). Dabei ist es egal, ob es sich um eine persönliche Bitte handelt oder ob Sie für ein Anliegen von allgemeinem Interesse um Unterstützung werben wollen. Es erfordert nur wenige Schritte.“
Zur Wahl stehen die „Petition ohne Veröffentlichung“ und die „Petition zur Veröffentlichung“. Die letztgenannte Form einer Petition muss bestimmte, klar benannte Voraussetzungen erfüllen, denn so werden „Laberpetitionen“ verhindert. Im Gegensatz zu „freien“ Petitionsplattformen benutzen Sie mit der Petitionsseite des Bundestags die „zentrale Anlaufstelle im Deutschen Bundestag, um Sorgen, Nöte und Anregungen an das Parlament herantragen zu können“.