
Foto: codswollop
Während in Deutschland die Koalitionsverhandlungen auf Hochtouren laufen und die Aufmerksamkeit unserer Politiker binden, hat am Montag, 11.11.2013 (kein Karnevalsscherz!), die zweite Runde der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA begonnen. Während die Befürworter von grenzenlosem Wachstum und riesigen Potentialen träumen, befürchten die Gegner die ungezügelte Überflutung der europäischen Märkte mit Hormonfleisch und Chlorküken.
In diesem Trubel beinahe untergegangen ist eine Entwicklung, die sich, wenn sie denn so kommt wie das einige Unterhändler wollen, zu einer echten Gefahr für die Demokratien diesseits (und jenseits) des Atlantiks auswachsen könnte:
Die Investor-Staats-Klagen.
Nach bisherigem Kenntnisstand wollen sowohl die USA wie auch die EU-Kommission diese Form von Klagen im Freihandels- und Investitionsabkommen festschreiben. Damit wäre es dann möglich, dass ausländische Investoren einen Staat vor einem internationalen Schiedsgericht verklagen können, wenn sie meinen, dass ihnen durch eine politische Maßnahme – z.B. im Interesse des Umweltschutz – ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen könnte. (Weiterlesen…)