Demokratie

Quelle: photocase; Foto: gabs0110
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Auch wenn sich der Rauch über Hamburg langsam verzieht, die Diskussionen rund um G20 und die damit verbundenen Proteste und deren Auswüchse gehen weiter und die unterschiedlichen Positionen sind immer noch sehr verhärtet. Das dürfte nicht nur am beginnenden Wahlkampf liegen, sondern auch an einer mangelnden Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen. Wir haben den Eindruck, dass diese Bereitschaft bei allen Beteiligten fehlt. Bei den Organisatoren der Demonstrationen, bei der Polizei, bei den Politikern  und auch bei einigen Medien.

Angefangen von der Diskussion um die Frage, ob es linke Gewalt gibt oder nicht, über die Frage, ob es Gewalt gab, die von der Polizei ausging, bis zur Frage, ob Olaf Scholz als Oberbürgermeister zurücktreten muss reichen die emotional geführten Auseinandersetzungen. Und auch eine grundsätzliche Frage wird kontrovers diskutiert: „Dürfen Veranstaltungen mit einem „Krawallpotential“ wie ein G20-Gipfel es enthält überhaupt in einer Großstadt abgehalten werden?“

Zu all diesen Fragen suchen wir immer noch Antworten und sammeln kompetente Stimmen. Bis dahin möchten wir aber eine Feststellung schon jetzt treffen:

Protest muss sein!

Wir meinen, dass es gilt – neben der Analyse der Hamburger Ereignisse (und der Festlegung erforderlicher Konsequenzen) – zu überlegen, wie Protest sinnvoller und langfristig wirkungsvoller gestaltet werden kann. Dazu fanden wir einen nachdenkenswerten Leserbrief in der Frankfurter Rundschau vom 19. Juli.
Mit freundlicher Genehmigung des Verfassers Klaus Philipp Mertens veröffentlichen wir diesen im Wortlaut. (Weiterlesen…)

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sigrid rossmann / pixelio.de

Für den 7. November 2015 hatte die AfD in Berlin zu einer Versammlung unter dem Motto „Rote Karte für Merkel! – Asyl braucht Grenzen!“ aufgerufen. Diesen Aufruf konterte Bundesbildungministerin Johanna Wanka mit folgender Pressemitteilung auf der Homepage ihres Ministeriums:

Rote Karte für die AfD:
Johanna Wanka zur geplanten Demonstration der AfD in Berlin am 07.11.2015
‚Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.‘“

Durch einen (Eil-)Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die AfD bereits am 7. November 2015 erreicht, dass die Ministerin diese Pressemitteilung von der Homepage des Ministeriums wieder entfernen musste.

Heute nun, am 24. Mai 2017, verhandelt das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Organstreitverfahrens in dieser Sache über die „Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern“.

Der Ausgang des Verfahrens darf mit Spannung erwartet werden, denn es geht um die Klärung der Frage, ob Ministerin Wanka, die kein Parteienamt innehat (sich somit also nicht, wie ihre Ministerkollegin Schwesig im Streit mit der NPD, auf eine Doppelfunktion beziehen kann, die staatliche Neutralitätspflicht verletzt hat oder nicht.
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Quelle: Homepage women's march

Was haben die Amtseinführungen von Barack Obama und Donald J. Trump gemeinsam?
Beide lösen weltweite Demonstrationen aus! Aber mit welch unterschiedlichen Vorzeichen.
Während es bei der Amtseinführung von Barack Obama eine amerikaweite (und zu großen Teilen auch parteiunabhängige) Welle der Begeisterung gab und ein Gefühl von Hoffnung und Zuversicht die Menschen erfüllte, sind die (weltweiten!) Demonstrationen anläßlich der Amtseinführung von Donald Trump geprägt von dem Zorn und den Ängsten all derer, die Trump mit seinen populistischen Reden nicht überzeugen konnte. Eine der imposantesten Demonstrationen dürfte der „Women’s March on Washington“ sein. Seine Organisatorinnen liefern auch eine sehr treffende Motivbeschreibung:

„Die Rhetorik des zurückliegenden Wahlkampfs hat viele von uns beleidigt, dämonisiert und bedroht, Immigranten aller Stadien, Muslime und andere Glaubensrichtungen, Menschen die sich den LGBTQIA zugehörig fühlen, Eingeborene, Schwarze und Braune Menschen, Behinderte, Menschen die sexuelle Übergriffe erfahren haben, und wir fühlen uns verletzt uns ängstlich. Wir werden mit der Frage konfrontiert, wie wir angesichts nationaler und internationaler Sorge voran kommen sollen.

Im Geiste der Demokratie und im Andenken and die Verfechter der Menschenrechte, der Würde und der Gerechtigkeit, die vor uns gekommen sind, verbinden wir uns in Vielfalt, um unsere Präsenz in so großer  Zahlen zu zeigen, dass sie nicht zu ignorieren ist. Der Women’s March on Washington wird sowohl unserer neuen Regierung an ihrem ersten Arbeitstag wie auch der ganzen Welt die deutliche Botschaft senden, dass die Rechte der Frauen Menschenrechte sind. Wir stehen in dem Bewußtsein zusammen, dass die Verteidigung der Schwächsten auch die Verteidigung von uns allen ist.“

Der Marsch der Frauen ist längst nicht mehr auf Washington beschränkt. (Weiterlesen…)

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Den nachfolgenden Offenen Brief haben wir heute (21.12.2016) per e-mail an die Intendanten aller öffentliche-rechtlichen Sendeanstalten verschickt
Anmerkung:
Die Wünsche am Ende des offenen Briefs gelten in allen Briefen für das neue Jahr 2017! Sorry!

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch nach dem schrecklichen Attentat von Berlin wird in den Berichten der von Ihnen geleiteten Sendeanstalten wieder vom „sogenannten IS“ (ZDF MoMa) oder von der „Terrormiliz Islamischer Staat“ (tagesschau.de) gesprochen.

Muss das denn sein?

Jedes Mal wenn diese Terrorgruppe in einem Beitrag mit dem Attribut „Staat“ versehen wird, erfährt sie – ungewollt – eine unberechtigte Aufwertung. Warum? Das zu beantworten, dazu mag eine kurze Darstellung aus dem Buch „Sicherheit und Freiheit“ von Gert Joachim Glaeßner helfen:

„Die Bürger erwarten vom Staat, dass er sie vor Angriffen auf Leib und Leben, auf ihr Eigentum, ihre Lebensweise und ihre persönlichen Freiheiten schützt, gleichgültig ob sie aus der Gesellschaft heraus oder von äußeren Feinden drohen. Dafür akzeptieren sie, dass sie sich bestimmten Normen und Regeln unterwerfen und dem Staat Kompetenzen übertragen müssen, die ihn in die Lage versetzen, diesen Schutz zu gewährleisten. Diese Aufgabe rechtfertigt die Ausstattung des Staates mit besonderen Machtmitteln und sein Monopol auf legitime Gewaltausübung.“

Es gibt keinen, nicht den geringsten Hinweis darauf, dass man die vom DAESH vereinnahmten Gebiete als „Staat“ in diesem Sinne bezeichnen könnte, geschweige denn die Organisation selbst. (Weiterlesen…)

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Die Idee zu diesem kleinen Gedankenausflug (den mancher vielleicht als romantisch oder realitätsfremd empfinden wird) lieferte ein kurzer Satz in der Frankfurter Rundschau vom 7. Juni 2016.

Dort steht in einem (sehr lesenswerten) Beitrag zur Rücktrittserklärung des Bundespräsidenten mit der Überschrift „Ganz mit sich im Reinen“ versteckt ein kleiner Hinweis auf die Bedeutung von Respekt und Wertschätzung in der (bundesdeutschen) Politik:

„Nur 4 Minuten hat die Erklärung des Präsidenten im Schloss Bellevue gedauert. Aber er hat damit einen Stein ins Wasser geworfen, der lange Wellen formt. Die CDU jedoch, so kann man meinen, haben diese Wellen nicht erreicht. Während Gauck in Bellevue seine Rede hält, tagt auf der anderen Seite des Tiergartens in der Parteizentrale das CDU-Präsidium. Vier Minuten Zeit wären vermutlich schon übrig gewesen für die Worte des Bundespräsidenten. Aber der Fernseher bleibt aus.“

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photocase misterQM

Der große Wahlerfolg der AfD bei den Landtagswahlen vom 13. März 2016 hat eine bundesweite Diskussion darüber entfacht, wie mit dieser Partei umzugehen ist, mehr noch, wie man aus Afd-Wählern wieder „Wähler demokratischer Parteien“ machen kann. Bereits die Formulierung  bietet reichhaltigen Diskussionsstoff, denn wie sagt der Artikel 21 des Grundgesetzes?

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Dass die AfD bei der „politischen Willensbildung des Volkes“ mitgewirkt hat, das steht seit dem 13. März 2016 außer Frage. Ob die Partei oder ihre Abhänger die freiheitlich demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder gefährden, das müssen die nächsten Monate zeigen. Für heute bleibt festzustellen, dass die AfD (noch) als demokratische Partei gelten muss und das ihr Auftritt die etablierten Parteien in helle Aufregung versetzt hat. Nicht nur wegen der Aktivierung von nahezu 400.000 Nichtwählern sondern auch und ganz besonders wegen der Abwanderung eigener Wähler zur AfD.

Uns interessiert heute die Frage „Gibt es Parallelen zwischen den Reaktionen auf das Auftreten der Grünen in den 1980-er Jahren und dem der AfD heute?

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Quelle: photocase; Foto: codswollop
Quelle: photocase;
Foto: codswollop

Wenn die Nichtwähler wählen gehen, dann scheint Demokratie lebendig zu werden, das politische Bewußtsein der Bürger zu erwachen. Könnte man denken. Wer aber nach etwas mehr als einer Woche die „Stimmen zur Wahl“ sortiert, der kann den Eindruck gewinnen, dass genau das Gegenteil der Fall ist.

Das politische Erdbeben, das die Wahlen vom 13. März ausgelöst haben, hat mit der AfD eine Partei „nach oben gebracht“, deren Wahlkampf und Programm von Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und einem schier nationalsozialistischen Gesellschaftsbild bestimmt war und ist. Und diese Partei hat fast 400.000 Nichtwähler aktiviert und dazu gebracht auf ihrem Stimmzettel die AfD anzukreuzen.
Aber nicht genug damit. Auch die Wähler der sogenannten etablierten Parteien sind scharenweise zur AfD gewandert. 272.000 CDU-Wähler,  143.000 SPD-Wähler,  76.000 Bündnis90/Grünen-Wähler und sogar 62.000 Wähler der Linken haben, in allen drei Bundesländern zusammen, ihre Stimme der AfD gegeben.

Jetzt ist die Aufregung groß und Hauptgrund für das Erblühen des Völkischen und den Erfolg der AfD wird „den Flüchtlingen“ und „einer falschen Flüchtlingspolitik“ zugeschrieben. Und auch der Umgang mit der AfD und ihren Sympathisanten vor der Wahl wird immer wieder als Grund für das Wählerverhalten angeführt.

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Quelle: photocase; Foto: snygo

Thema des Tages bei B5 aktuell, dem Nachrichtenprogramm des Bayerischen Rundfunks, ist die rechte Szene in Bayern und die Tatsache, dass die Zahl der per Haftbefehl gesuchten Rechtsextremisten sich deutlich erhöht hat. Wie das Innenministerium dem BR auf Anfrage mitteilte, stieg die Zahl im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als ein Viertel.

Wie BR5 weiter meldet, fahndeten die bayerischen Sicherheitsbehörden Ende 2015 nach 67 Personen aus dem rechten Spektrum, unter ihnen mutmaßliche Mörder, Schläger und Volksverhetzer. Und auch wenn nicht alle gesuchten Personen wegen eindeutig politischer Delikte verfolgt werden, sind doch alle von ihnen wegen extrem rechter Taten oder Verbindungen ins Visier der Behörden geraten.

Da erstaunt es dann doch, dass auf der Fahndungsseite der bayerischen Polizei nicht eine einzige Personenfahndung nach Rechtsextremen zu finden ist. (Weiterlesen…)

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Und es gibt sie!

Damit über Sachsen-Anhalt nicht nur als einem Sammelbecken rechter Populisten und rechtsradikaler Ideologen berichtet wird, wollen wir auf das

Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus Sachsen-Anhalt

aufmerksam machen. Auf der Homepage des Netzwerks heißt es u.a.:

Eine demokratische, vielfältige und interkulturelle Alltagskultur in der Gesellschaft ist der entscheidende Garant dafür, dass Rechtsextremismus in all seinen Facetten wirksam zurückgedrängt werden kann. Dieser Prozess ist aber kein Selbstläufer: Er muss professionell unterstützt und begleitet werden. Seit Juli 2007 gibt es das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus in Sachsen-Anhalt. Darin arbeiten staatliche und nichtstaatliche Träger zusammen. Das vom Bundesfamilienministerium im Jahr 2011 gestartete und mit Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt kofinanzierte Bundesprogramm TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN fördert diesen Trägerverbund nun weiter. (Weiterlesen…)

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Quelle: no-nazi.net
Quelle: no-nazi.net

Im NPD-Verbotsverfahren hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 45 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes beschlossen, dass die Verhandlung über die Anträge des Bundesrats durchzuführen ist. Termine zur mündlichen Verhandlung hat der Senat auf die Zeit vom 01.-03. März 2016 gelegt.

In dem Verfahren wird vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts über die folgenden Anträge des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland verhandelt:

1. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung ist verfassungswidrig.
(Weiterlesen…)

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