0 Brennelementesteuer: Das wird teuer für den Bund!

Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Pressemitteilung Nr. 42/2017 vom 7. Juni 2017
Beschluss vom 13. April 2017
2 BvL 6/13
Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht. Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 106 GG zuordnen lässt, fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG). Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und das Kernbrennstoffsteuergesetz rückwirkend für nichtig erklärt. Die Richter Huber und Müller haben ein gemeinsames Sondervotum zu dem Beschluss abgegeben. Beide stimmen der Senatsmehrheit zwar im Ergebnis, nicht aber in der Begründung zu.

Folge dieses Urteils: Die klagenden Unternehmen Eon, RWE und EnBW haben Anspruch auf Rückerstattung der rd. 6 Milliarden Euro!

{ 0 Kommentare... Schreibe einen Kommentar }

Sie können entweder das Formular ausfüllen oder sich mit Ihren Facebook-Konto anmelden, um Kommentare schreiben zu können.

 

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

 

Zum Absenden bitte folgende Aufgabe lösen: * Time limit is exhausted. Please reload the CAPTCHA.