Am 13. März 2016 verhandelt das Bundesverfassungsgericht in mündlicher Verhandlung über drei Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011. Die Beschwerdeführerinnen sind die Kernkraftgesellschaften von drei der vier großen in Deutschland tätigen Energieversorgungsunternehmen sowie eine Kernkraftwerksbetriebsgesellschaft.
Dazu auch Pressemitteilung vom 19.02.2016
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