Das Bundesverwaltungsgericht hat Imkern den Schutz vor gentchnisch veränderten Pollen verwehrt. Bauern, Imker und Verbraucher fordern von der neuen Bundesregierung den Bienenschutz im Gentechnikgesetz zu verankern.
Der sechs Jahre währende Rechtsstreit erzielt große Aufmerksamkeit. Ihm wurde Präzedenzwirkung beigemessen, die für Imker , aber auch für andere Landwirte relevant sein könnte. Doch die Richter hatten generelle Erwägungen nicht im Sinn.Die Imkergruppe Mellifera wirft dem Gericht vor, sich um eine Grundsatzentscheidung gedrückt zu haben. Sie hätten statt dessen die Hintertür benutzt: Da auf dem Versuchsgut in Bayern, von dem gentechnisch modifizierter Pollen in Honig von Imker Karl Heinz Bablok gelangt war, kein Gentech-Mais vom Typ Mon 810 mehr angebaut werde, sei die Klage nicht zulässig. Schnee von gestern im Sinne der Juristen eben. Die Imker wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Die Prozesskosten liegen im sechsstelligen Bereich und sind noch nicht ganz beglichen. Sie können die Imker unterstützen:
Konto 102 005 85 49, BLZ 722 501 60 Sparkasse Donauwörth, Kontoinhaber: Karl Heinz Bablok. Als Dankeschön gibt es je 25 Euro ein Glas mit 30 Gramm gentech-freiem Honig. Bitte Adresse bei der Überweisung angeben.
Diesen Beitrag haben wir von ungekürzt aus dem Naturkostmagazin Schrot&Korn übernommen – danke!
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