Arzneimittelhersteller neigen dazu ihren „Mittelchen“ wohlklingende und vielversprechende Namen zu geben. Auch wenn diese Namen unklar, irreführend oder sogar fehlanwendungsfördernd sind. Dem will das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jetzt einen Riegel vorschieben. Hierzu hat es detaillierte Leitlinien [1] veröffentlicht, die zukünftig solche Namensgebungen verhindern sollen. Ganz im Sinne dieser Leitlinien hat bereits das Verwaltungsgericht Köln geurteilt indem es die Bezeichnung „Ormed®akut“ untersagt [2] hat mit der Begründung, dass der Zusatz „akut“ irreführend sei, weil mit dem Begriff „akut“ eine schnelle Wirkung assoziiert werde und dies beim gegebenen Medikament, einem Säureblocker, nicht zuträfe.