Dass sich der Magistrat nicht scheut, mit allen Tricks den ersten Bürgerentscheid in Kassel zu sabotieren, wurde schon mit der Entscheidung über den Termin deutlich. Wahrheitswidrig wird bis heute behauptet, aus rechtlichen Gründen hätte man dafür den 30.06.2013 wählen müssen. Der Wunschtermin der Initiative – die Zusammenlegung mit den Landtags- und Bundestagswahlen auf den 22. 09. 2013 – sei rechtlich unzulässig gewesen. Dies ergebe sich aus der gesetzlichen 6-Monatsfrist zwischen dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und der Durchführung des Bürgerentscheides. Fortsetzung
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Artikelinfo
- Von
- Dieter Klemke
- Datum
- 21.05.2013 um 16:23 Uhr
- Kategorie
- Shortnews
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