Bereits am 6. März berät der Bundesrat [1] das Leistungsschutzrecht. Witzigerweise (?) steht für diesen Tag auch eine „Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs“ auf dem Programm. Ob die Damen und Herren wohl erkennen, dass das LSR ein weiteres Mal Honig für die Abmahnanwälte [2] ist? Gleichzeitig droht ein Gesetz gegen [3] das Abmahnunwesen zu scheitern!