Zugleich ein Beitrag zur Entwicklung des Energierechts
von Peter Becker
Der Aufstieg der Stromkonzerne beginnt mit drei genialen Unternehmern: Werner Siemens (Erfinder des Dynamos), Walter Rathenau (Gründer der AEG) und Hugo Stinnes (Zechenerbe), der mit einem genialen Coup das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk (RWE) groß machte: Wirtschaftsgeschichte, spannend und farbig erzählt.
Die Konzerne waren so mächtig, dass sie bis ins Dritte Reich hinein das Entstehen rechtlicher Regeln verhindern konnten, die sie bei ihren Kartellabsprachen nur behindert hätten. Die Erklärung ist einfach: Sie gehörten, wie auch die Stadtwerke, weit überwiegend dem Staat, der natürlich kein Interesse hatte, seine Wirtschaftstätigkeit einzuengen. Erst die Nazis wollten mit ihrem Energiewirtschaftsgesetz von 1935 Preise regulieren – für die Aufrüstung.
Nach dem Krieg entstand unter dem Druck der Alliierten ein Kartellgesetz – aber nicht für die Energiewirtschaft. Erst die Liberalisierung – auf Druck aus Brüssel – schob die Gesetzesarbeit an: das Kartellgesetz, das Energiewirtschaftsgesetz, im Jahr 2005 dann zahlreiche Verordnungen. Dem Staat gefällt die Regelungswut, die Komplexität nimmt zu …
Aber das Buch erzählt die Entwicklung anhand zahlreicher konkreter Streitfälle differenziert, trotzdem übersichtlich und immer spannend. Einen derartigen Überblick gab es bisher nicht. Dabei ist er überfällig, weil sich der Klimaschutz nicht nur auf den Aufstieg der erneuerbaren Energien auswirkt, mit dem der Abstieg der Stromkonzerne einhergeht. Die rechtlichen Regeln betreffen immer mehr Menschen: Verbraucher, Windkraft- und Photovoltaikbetreiber, die dahinter stehenden Industrien etc.
Deswegen fehlen auch die aktuelle Auseinandersetzung nicht, der Kampf um die Energiewende, die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke und der Anpassungsdruck für jeden von uns. Das Buch hilft, all das besser zu meistern.
Der Autor – geboren im Kriegsjahr 1941 – erfolgreicher Rechtsanwalt, der abgelehnte Lehramtsbewerber bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertritt, Numerus-clausus-Opfer, durchgefallene Mediziner …
Aus seinen Prozessen vor dem Bundesverfassungsgericht entstanden wichtige Impulse für die jeweiligen Rechtsgebiete. Einem spektakulären Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem er 150 ostdeutsche Städte vertrat, verdanken diese ihre Stromstadtwerke, die die letzte Regierung der DDR, sekundiert von Bonn, schon an die westdeutschen Stromkonzerne verkauft hatte.
Daraus und aus zahlreichen gewonnenen Musterprozessen entstand die europaweit größte Kanzlei von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die sich auf das Energierecht konzentrieren.
Von diesen praktischen Erfahrungen lebt das Buch und gewinnt eine große Farbigkeit. Man versteht nicht nur besser, warum die neuen Bundesbürger des Jahres 1990 ein durchaus differenziertes Bild vom Einigungsprozess haben.
Man versteht auch besser, wie die Stromkonzerne die großen Geschäfte betrieben und wie ihnen der Rechtsstaat zunehmend das Handwerk legt.
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