Fußball-Deutschland ist (zu großen Teilen) empört über die Geschäftsführung von Borussia Dortmund. Auch eine Woche nach der Entlassung des Erfolgstrainers Thomas Tuchel durch die Geschäftsführung des BVB gibt es in der Causa Tuchel nur einen Schuldigen: Hans-Joachim Watzke.
Magdalena Taube liefert bei piqd.de unter der Überschrift „Was SportjournalistInnen bei der Berichterstattung über Tuchel falsch machten“ den Hinweis auf einen lesenswerten Beitrag des Journalisten Hendrik Steinkuhl. Den geben wir hier gerne weiter: „Gefühl siegt über Verstand: Die Ächtung von BVB-Chef Watzke ist ein Sündenfall des Sportjournalismus„.
Shortnews
Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Pressemitteilung Nr. 42/2017 vom 7. Juni 2017
Beschluss vom 13. April 2017
2 BvL 6/13
Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht. Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 106 GG zuordnen lässt, fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG). Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und das Kernbrennstoffsteuergesetz rückwirkend für nichtig erklärt. Die Richter Huber und Müller haben ein gemeinsames Sondervotum zu dem Beschluss abgegeben. Beide stimmen der Senatsmehrheit zwar im Ergebnis, nicht aber in der Begründung zu.
Folge dieses Urteils: Die klagenden Unternehmen Eon, RWE und EnBW haben Anspruch auf Rückerstattung der rd. 6 Milliarden Euro!
Ein Beispiel dafür lieferte jüngs der Fall des amerikanischen Journalisten David Sattler, der viel über Russland und von Russland oder dem russischen Geheimdienst inszenierte Anschläge geschrieben hat. Ihm wurde – wie es schien – von google mitgeteilt, dass sein Account in Gefahr sei. Um wieder „safe“ zu sein sollte er einen gelieferten Link anklicken und sein Passwort ändern. Nur kurze Zeit später waren E-Mails und Dokumente seines Accounts, teilweise verfälscht, im Internet veröffentlicht. Ziel der Aktion war jedoch, wie sich später herausstellte, nicht die Verunglimpfung Sattlers, sondern der Zugang zu Informationen über den russischen Oppositionellen Alexey Nawalny. spon: So funktioniert digitale Desinformation
Der junge Mann hatte sich ganz schön in Rage geschrieben. Er war auf ein Sonderangebot bei Aldi Süd gestoßen: Passend zum Start der Grillsaison verkaufte der Discounter 600 Gramm mariniertes Schweinenackensteak für schlappe 1,99 Euro. Auf Aldis facebook-Seite machte er seinem Ärger in deutlichen Worten Luft. Zehntausende andere User klickten bei seinem Kommentar auf „gefällt mir“, zahlreiche Medien griffen das Thema auf. Einhellige Meinung: Ein solcher Preis ist unmoralisch, so billig darf Fleisch nicht verramscht werden.
Die Aufregung ist einerseits verständlich. Aber: Würde Aldi die Steaks anstatt für zwei Euro für vier oder sechs Euro verkaufen, was würde das ändern? Würden die Bauern mehr Geld bekommen und würden die Tiere so gesund und gut gehalten werden, wie wir alle es ihnen schulden? Klare Antwort: Unter den derzeitigen Marktbedingungen würde einzig und allein Aldi mehr Geld einstreichen. Denn der Fleischpreis allein sagt nichts darüber aus, wie gut und gesund die Tiere gehalten wurden – oder wie krank und schlecht. Und das gilt nicht nur für Discounter-Fleisch. (Weiterlesen…)
Lidl verspricht nachhaltige Produkte. Doch der Alltag von Arbeiter/innen auf Lidls Zuliefer-Plantagen sieht anders aus: giftige Pestizide, unfaire Löhne, Unterdrückung der Gewerkschaftsfreiheit. Seit einem Jahr appellieren wir an Lidl, dagegen einzuschreiten. Doch Lidl rührt sich nicht. Das zeigen jüngste Recherchen der ecuadorianische Gewerkschaft ASTAC: die Bedingungen für die Arbeiter/innen sind unverändert skandalös. Ein vergiftetes Versprechen also, das Lidl da gibt. In einem offenen Brief appelliert ASTAC nun direkt an Lidl. Unterstützen Sie ASTAC und unterzeichnen Sie den Brief!
Bundesverfassungsgericht – Presse –
Erfolgloser Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Auflage
Am Samstag, 3. Juni 2017, fand in Karlsruhe-Durlach eine Versammlung des Landesverbands Baden-Württemberg der Partei „DIE RECHTE“ statt. Im Vorfeld der Versammlung hatte die Versammlungsbehörde der Stadt Karlsruhe als Auflage Redeverbote für neun der ursprünglich vorgesehenen Redner ausgesprochen. Hiergegen wendete sich der Antragsteller – Mitglied im Bundesvorstand der Partei und zugleich stellvertretender Leiter der geplanten Versammlung – im Wege des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes. Die gegen die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe gerichtete Beschwerde wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurück, da dem Antragsteller die erforderliche Antragsbefugnis fehle. Insbesondere sei nicht ersichtlich, dass der Antragsteller tatsächlich die Aufgaben des Versammlungsleiters übernehmen müsse. Der Antragsteller habe weder die Art noch die Symptome der behaupteten Erkrankung des vorgesehenen Versammlungsleiters erläutert oder dargelegt, ob und weshalb konkret mit einem Ausfall des Versammlungsleiters zu rechnen sei. Nach Beginn der Versammlung beantragte der Antragsteller den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (Weiterlesen…)
Der Weltnichtrauchertag 2017 zielt darauf ab:
1. die Zusammenhänge zwischen dem Konsum von Tabakprodukten, der Eindämmung des Tabakgebrauchs und der nachhaltigen Entwicklung hervorzuheben;
2. die Länder dazu aufzufordern, die Tabakbekämpfung in ihre staatlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung aufzunehmen;
3. die Mitgliedstaaten und die Zivilgesellschaft dabei zu unterstützen, die Einmischung der Tabakindustrie in politische Prozesse zu bekämpfen und so weitreichendere staatliche Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu ermöglichen;
4. für eine umfassendere Beteiligung der Partnerorganisationen an nationalen, regionsweiten und globalen Bemühungen zur Ausarbeitung und Umsetzung von Entwicklungsstrategien und -plänen und zur Verwirklichung von Zielen zu werben, die Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs in den Mittelpunkt stellen;
5. aufzuzeigen, wie Einzelpersonen zur Verwirklichung einer nachhaltigen, tabakfreien Welt beitragen können, entweder durch den festen Vorsatz, nie zum Tabakkonsumenten zu werden, oder durch künftigen Rauchverzicht.
Unter diesem Link erfahren Sie mehr über die Kampagne zum Weltnichtrauchertag 2017.
Falschnachrichten? Gerüchte? Halbwahrheiten? Fake? Wollen sie enttarnen. Und journalistisch gegenhalten. Heute startet eine zwei Köpfe starke BR-Einheit zur Enttarnung von Falschnachrichten. Ihre Aufgabe: Gerüchte, „Fake News“ und Propaganda im Internet und den Sozialen Medien aufzudecken. Und richtig zu stellen. In BR24, im BR Fernsehen, in den Radioprogrammen des BR.
Dazu das Tutorial Fake News im Netz erkennen
Der Gründer der Intiative Murks? Nein Danke!, Stefan Schridde, äußerte sich in einem Interview mit der Zeitschrift Schrot und Korn zur Frage Ist was dran an dem Vorwurf, dass Hersteller die Lebenszeit ihrer Produkte absichtlich begrenzen?
„Dieser Vorwurf ist berechtigt. In der Produktentwicklung bezeichnet man das Prinzip als geplante Gebrauchsdauer. Diese Planung ist ausgerichtet nach Umsatz und Rendite. Der verärgerte Verbraucher nennt das Obsoleszenz. Ich nenne es Murks.“
Hier alles was Schridde zum Thema sagt!

Im Rahmen einer UNESCO-Konferenz in Windhuk wurde mit der „Deklaration von Windhuk“ am 3. Mai 1991 „die Schaffung einer unabhängigen, pluralistischen und freien Presse“ als „Eckstein für Demokratie und wirtschaftliche Entwicklung“ bezeichnet und gefordert.
Auf Vorschlag der UNESCO erklärte die UN-Generalversammlung am 20. Dezember 1993 in Erinnerung an die Annahme der Deklaration den 3. Mai zum internationalen Tag der Pressefreiheit.
Auf ihrer Internetseite „Reporter ohne Grenzen – für die Informationsfreiheit“ dokumentiert ein Team engagierter Journalisten seit nunmehr 20 Jahren Verstöße gegen die Presse- und Informationsfreiheit weltweit.