Politik

Wie den Mdien seit gestern zu entnehmen, plant die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) Tierschützer, die in Ställe einbrechen um Verstöße gegen die Vorschriften des Tierschutzes zu dokumentieren, härter bestrafen. In einem Interview mit der Osnabrücker Zeitung sagte Klöckner „Wir brauchen keine selbsternannte Stallpolizei, die die Einhaltung des Tierschutzes kontrolliert.“ Gleichzeitig appeliert die Ministerin an die Bundesländer, ausreichend Kapazitäten für Tierschutzkontrollen zur Verfügung zu stellen.

Wir sagen: Solange es keine ausreichenden Kapazitäten für diese Tierschutzkontrollen gibt, müssen Organisationen wie PETA dafür sorgen, dass Verstöße gegen die Tierschutzgesetze öffentlich gemacht werden. Die Ministerin sagt in einem anderen Interview selbst, dass „Dumpingpreise für Fleisch halte ich für ethisch nicht vertretbar.“ Das scheint sie in ihrem Interview zum Tierschutz vergessen zu haben. Die Dumpingpreise sind nur möglich, weil die Tiere nicht „gezüchtet“, sondern „produziert“ werden. Und das geht nun mal zu Lasten der Tiere und des Tierwohls. (Weiterlesen…)

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Quelle: internet

…reichen freiwillige Selbstverpflichtungen nicht aus, um die Kluft zwischen den menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Problemen einerseits und den normativen Werten unserer Zivilisation andererseits zu überwinden. Das CorA-Netzwerk führt das im wesentlichen darauf zurück, dass die deutsche Bundesregierung und die EU-Kommission auf Druck großer Unternehmen und deren Interessenverbänden die Einhaltung von Mindeststandards nicht ausreichend in Gesetzesform festgeschrieben hat.

Beispiele für Nichtfunktionieren einelwirtschaftlicher Initiativen liefern folgende Themenbereiche:

Banken finanzieren Regenwald-Rodung
http://www.fr.de/wirtschaft/greenpeace-report-das-palmoel-und-die-banken-a-739321

Reedereien transportieren Giftmüll nach Afrika
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/toxic-city-102.html (Weiterlesen…)

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sigrid rossmann / pixelio.de

Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dürfte ein für alle Mal klargestellt sein, dass die AfD, wenn sie denn öffentlich angegriffen wird, keine Opferrolle für sich beanspruchen kann. In Sachen „Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern“ wurde zu einer Äußerung der (ehemaligen) Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, festgestellt und entschieden, dass die Ministerin mit der Aussage „Rote Karte für die AfD“ auf der Homepage des Ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gegen die Neutralitätspflicht von Regierung und Regierungsmitgliedern verstoßen hätte. Die Aussage wurde im Zusammenhang mit einer von der AfD in Berlin geplanten Demonstration unter dem Motto „Rote Karte für Merkel –  Asyl braucht Grenzen“ im Juli 2015 getätigt.

„Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.“

(Weiterlesen…)

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Quelle: photocase; Foto: codswollop
Quelle: photocase;
Foto: codswollop

Wie mehrere Medien berichten liegen dem Bundesverfassungsgericht derzeit fünf Anträge gegen die SPD-Mitgliederbefragung zum Zustandkommen einer großen Koalition vor. Einen solchen Antrag gab es bereits im Dezember 2013, damals wurde dieser Antrag vom Bunerverfassungsgericht zurückgewiesen. Beantragt war eine einstweilige Anordnung, die es der SPD untersagen sollte, eine Abstimmung ihrer Mitglieder über das Zustandekommen einer großen Koalition durchzuführen, weil dies die Freiheit der Abgeordneten beschneiden würde.

Der Bundesgerichtshof lehnte diesen (Eil-)Antrag u.a. mit folgender Begründung ab: (Weiterlesen…)

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Quelle: campact

Warum nennen wir Christian Schmidt, den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft den „Monsanto-Minister“? Z.B., weil es im Morgenmagazin des ZDF hieß

„während bei Monsanto die Korken knallen dürften vermutlich bei dieser Entscheidung, geht’s jetzt in Berlin um das „warum“ und um das „wie“, guten Morgen Herr Minister.“

Z.B. weil er sich über das „Nein“ der Umweltministerin (und die daraus folgende Konsequenz „Enthaltung“ gemäß Geschäftsordnung der Koaliton) hinweggesetzt hat und z.B. weil er im ZDF Morgenmagazin wörtlich sagte: (Weiterlesen…)

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Nach der Erschütterung über die Ergebnisse der Bundestagswahl hat die Landtagswahl in Niedersachsen die Hoffnung auf die Selbstheilungskräfte der Demokratie wachsen lassen. Der personalisierte und pointierte Wahlkampf von Stephan Weil und Bernd Althusmann, zwischen CDU und SPD, hat nach übereinstimmendem Urteil aller Wahlbeobachter dazu geführt, dass die Rechtspopulisten der AfD in Niedersachsen „klein“ gehalten wurden. Statt des von der AfD erwarteten, zweistelligen Ergebnisses wurden es nur (vorläufige) 6,2 Prozent der Stimmen. Immer noch zu viel, aber keine echte Gefahr für die Demokratie.

Da hat Martin Schulz mit seiner ersten Analyse recht, wenn er sagt, dass die Konfrontation zwischen den demokratischen linken und den demokratischen rechten Kräften „das Salz in der Suppe der parlamentarischen Demokratie sei“ und dadurch das Feld nicht den Populisten überlassen werde. Einen deutlichen Beleg für diese Analyse liefert die hohe Wahlbeteiligung von 63,1 Prozent – höchster Wert seit 2003!

Interessant in diesem Zuammenhang die Entwicklung der Wahlbeteiligung in Deutschland seit 1949! Wie richtig und wichtig die (auch personelle) Zuspitzung eines Wahlkampfs für die Wahlbeteiligung ist zeigen beispielhaft die Wahlkämpfe 1972 (Brandt/Barzel) und 1998 (Schröder/Kohl).

Wir wünschen unserer Demokratie und den Parteien des Deutschen Bundestags den Wiedereinzug einer echten Debattenkultur ins bundesdeutsche Parlament.Wenn das gelingt werden auch die sogenannten „Protestwähler“ wieder zu Wählern mit einer echten politischen Grundhaltung werden.

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Erst nachdenken-dann schreiben. Nach diesem Grundsatz wird die Redaktion ihre Gedanken zu den Wahlergebnissen sortieren und erst dann veröffentlichen. Wir bitten um Geduld und werden zunächst einen Blick auf die ausländische Presse werfen.

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Für Politiker, Spindoktoren und Wahlkampfmanager kann unser zweiter Wahlhelfer schmerzhaft sein, prüft er doch den Gehalt ihrer Wahlversprechen und Parteiprogramme auf den Gehalt an heißer Luft, eben den Bla-Bla-Gehalt.

Ilse Burisch und Bernd Wurm haben diesen praktischen Helfer schon 2013 online gestellt. Er hat aber seine Attraktivität bis heute nich verloren.

Wir haben unsere Beispiele nicht nur aus den Wahlprogrammen sondern auch aus dem ein oder anderen facebook- oder twitter-post entnommen.

Lassen Sie sich überraschen und testen Sie gerne auch selbst: bla-bla-meter (Weiterlesen…)

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Vielleicht gehören auch Sie zu den geschätzten 48 Prozent der wahlberechtigten Deutschen, die sich das Duell zwischen Kanzlerin Merkel unf ihrem Herausforderer Martin Schulz von der SPD anschauen wollen.

Und womöglich gehören Sie sogar zu den 22 Prozent, die glauben, dass der Ausgang dieses Duells ihre Wahlentscheidung beeinflussen könnte. Das wären, so schreibt die FAZ, hochgerechnet elf Prozent aller Wahlberechtigten, fast 6,8 Millionen.

Für die übrigen 54,7 Millionen bieten wir eine ganz besondere Entscheidungshilfe: Den Musik-O-Mat!

Sie wählen Ihre Lieblingstitel und erfahren welche Partei zu zumindest musikalisch zu Ihnen passt. Nicht empfehlenswert für AfD-Wähler, deren Musikgeschmack ist nicht vertreten!

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sigrid rossmann / pixelio.de

Für den 7. November 2015 hatte die AfD in Berlin zu einer Versammlung unter dem Motto „Rote Karte für Merkel! – Asyl braucht Grenzen!“ aufgerufen. Diesen Aufruf konterte Bundesbildungministerin Johanna Wanka mit folgender Pressemitteilung auf der Homepage ihres Ministeriums:

Rote Karte für die AfD:
Johanna Wanka zur geplanten Demonstration der AfD in Berlin am 07.11.2015
‚Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.‘“

Durch einen (Eil-)Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die AfD bereits am 7. November 2015 erreicht, dass die Ministerin diese Pressemitteilung von der Homepage des Ministeriums wieder entfernen musste.

Heute nun, am 24. Mai 2017, verhandelt das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Organstreitverfahrens in dieser Sache über die „Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern“.

Der Ausgang des Verfahrens darf mit Spannung erwartet werden, denn es geht um die Klärung der Frage, ob Ministerin Wanka, die kein Parteienamt innehat (sich somit also nicht, wie ihre Ministerkollegin Schwesig im Streit mit der NPD, auf eine Doppelfunktion beziehen kann, die staatliche Neutralitätspflicht verletzt hat oder nicht.
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