Unter dem Titel „Bemerkungen 2009“ hat der Bundesrechnungshof im Dezember 2009 seinen Bericht zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes veröffentlicht und wie in den Jahren zuvor, lieferte auch das Jahr 2009 wieder eine ganze Reihe von Beispielen für fragwürdige Ausgaben in Ministerien und Verwaltung.
Wir wollten wissen, welche Konsequenzen ein solcher Mängelbericht des Rechnungshofes im Einzelfall nach sich zieht, ob Verantwortlichkeiten personalisiert werden und welche Maßnahmen getroffen werden, um zukünftiger Verschwendung vorzubeugen. Um das zu erfahren, haben wir im Januar 2010 drei Ministerien (Umwelt, Finanzen, Verkehr), einen Fachausschuss (Verteidigung) und ein Bundesamt (Steuern) angeschrieben und um eine Stellungnahme zu den jeweiligen Feststellungen des Rechnungshofes gebeten.
Inzwischen haben wir von allen Angeschriebenen – mit Ausnahme des Verteidigungsausschusses – eine Antwort erhalten. Bis auf eine Ausnahme gehen die betroffenen Stellen auf die Feststellungen des Rechnungshofes in der Form ein, dass sie entweder bereits Änderungen der bemängelten Abläufe vorgenommen haben bzw. dabei sind, diese zu erarbeiten.
Die Ausnahme bildet das Bundesumweltministerium.
Während der Bundesrechnungshof in seiner Bemerkung Nr.20 feststellt: „Die Baumaßnahme für den Berliner Dienstsitz des Bundesumweltministeriums wird dem von der Behörde formulierten Anspruch an ein ökologisches Modellvorhaben nicht gerecht. Das Bundesumweltministerium bewertete seine Komfort- und Repräsentationsansprüche höher, als die an ein ökologisches Modellvorhaben zu stellenden Ansprüche.“
Meint das Bundesministerium in seinem Antwortschreiben auf unsere Anfrage: „Die Bundesregierung kommt mit diesem wichtigen und nachhaltigen Modellvorhaben ihrer Vorbildfunktion zur Umsetzung innovativer Konzepte zur Energie- und CO2-Einsparung nach. Zu berücksichtigen ist auch, dass das von der Bundesregierung verfolgte anspruchsvolle Ziel, den Neubau im Passivhausstandard zu errichten, bisher beispiellos ist. Damit wird modellhaft unter Beweis gestellt, dass Energieeffizienz und Bauökologie bei Büro- und Verwaltungsgebäuden nicht nur auf freien Flächen außerhalb der Städte möglich sind.“
Dieser fundamentale Widerspruch in der Beurteilung ein und desselben Projekts war für uns Grund genug, den Bundesrechnungshof um eine Bewertung der Aussagen des Ministeriums zu bitten. Nachdem uns die Antwort des Rechnungshofes nunmehr vorliegt und eine Klärung nicht in Sicht ist, haben wir an den Haushaltsausschuss/Rechnungsausschuss geschrieben und um eine Erläuterung des weiteren Bearbeitungsablaufs gebeten.
Den Vorgang insgesamt weiterzuverfolgen erscheint uns auch deshalb interessant und wichtig, weil bereits jetzt von weiteren Kosten zwischen 2 und 4,5 Millionen (je nach Informationsquelle) die Rede ist. Diese zusätzlichen Kosten entstehen für einen neuerlichen Umbau des Leitungsbereiches, den Minister Röttgen aus Gründen der „Funktionalität“ wünscht.
Unser Brief an den Rechnungsprüfungsausschuss!
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