Was passieren kann, wenn sich deutsche Beamte und Politiker in den Dienst der Lobby stellen, zeigt eindrucksvoll ein Beispiel aus Niedersachsen:
In einem Bericht des Deutschlandfunks vom 31. März, wird über ein Großprojekt des Hühnchenmästers (auch Geflügelproduzent genannt) „Emsland Geflügel“ berichtet. Bedrängt vom Wettbewerber Wiesenhof soll nach den Plänen des Unternehmens die Geflügelproduktion in Niedersachsen durch die gezielte Erschließung Ostniedersachsens in eine neue Dimension entwickelt werden. Dazu soll im Landkreis Celle ein Großschlachtbetrieb errichtet werden. Um diesen auszulasten, bedarf es jedoch zusätzlich noch ca. 400 neuer Mastbetriebe. Und hier fängt das Problem an:
Die Vorschriften des Bundesemissionsschutzgesetzes besagen, dass bei der Errichtung von Geflügelmastställen ein Mindestabstand von 150 Metern zu angrenzenden Wäldern eingehalten werden muss. Eine Anforderung, die in einer der waldreichsten Regionen Deutschlands zu einem echten Problem wurde, denn kaum irgendwo in der Region konnte diese Voraussetzung problemlos erfüllt werden.
In dieser Situation trat der (inzwischen) ehemalige Landwirtschaftsminister Hans Heinrich Ehlen auf den Plan. Mit Hilfe der versammelten Fachkompetenz seines Ressorts ließ er Anfang des Jahres einen Erlass erarbeiten und als Anweisung an die Landkreise gegeben, der aus den störenden „normalen Wäldern“ hilfreiche und baugenehmigunsfördernde „fiktive Wälder“ machte.
Der Trick (hier variiert der Verfasser eine im bayrischen, bestens bewährte Wortverknüpfung):
Für den „Problem-Wald“ wird eine Abholzungsgenehmigung erteilt. Gleichzeitig verpflichtet sich jedoch der Besitzer, von dieser Genehmigung keinen Gebrauch zu machen. Das Zusammentreffen der beiden Handlungen hat dann (in der Logik des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung) zur Folge, dass „der Wald in seiner emissionsschutzrechtlichen Bedeutung als nicht mehr vorhanden“ gilt. Und, weil der Wald ja nicht mehr da ist, kann er ja auch nicht mehr geschädigt werden.
Dank massiver öffentlicher Proteste, eventuell auch im Rahmen des Ministerkarussells und wegen einer Klagedrohung von Bündnis90/Die Grünen, wurde der Erlass Ende vergangener Woche „gekippt“. Wegen der genauen Begründung haben wir bei der Pressestelle des Landwirtschaftsministeriums nachgefragt.
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