Wie in den Jahren zuvor, weist der Bundesrechnungshof auch in seinen Bemerkungen zum Jahr 2009 wieder auf eine Vielzahl von Fällen hin, in denen Ministerien und öffentliche Stellen durch nachlässige oder oberflächliche Arbeit und ohne den nötigen Druck zur Entscheidung Steuergelder verschwendet oder die Erzielung möglicher Einnahmen versäumt haben.
Die Redaktion der diebuergelobby hat die Bemerkungen 2009 zum Anlass genommen, um einmal bei einigen Betroffenen konkret nachzufragen, welche Konsequenzen der Bericht des Rechnungshofes in der Praxis zur Folge hat. Hier unsere Anfrage an das …
… Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Seit nunmehr 10 Jahren versucht das Verkehrsministerium die „Gebühren für Amtshandlungen der Luftfahrtverwaltung“ anzupassen. Diese Gebühren sind von Unternehmen und Organisationen zu entrichten, die am Luftverkehr teilnehmen und dabei die Dienstleistung von Bundes- und Ländereinrichtungen nutzen. Eine Unterscheidung Bund/Länder ist erforderlich, weil die Luftverkehrsverwaltung zwar grundsätzlich Bundesangelegenheit ist, durch entsprechende gesetzliche Regelungen aber auch die Bundesländer Aufgaben in diesem Bereich übernehmen. Gesetzes- und Verordnungsänderungen bedürfen zunächst einer Abstimmung zwischen den beteiligten Bundesministerien (Verkehr, Wirtschaft, Inneres, Umwelt und Finanzen), danach der Zustimmung des Bundesrates.
Der Bundesrechnungshof bemängelt in seinen Bemerkungen, dass „trotz einer Vielzahl von Abstimmungen zwischen den beteiligten Bundesressorts und den Länderministerien sowie Befassungen des Bundesrates“ keine Einigung zustande gekommen ist. Das hat zur Folge, dass dem Bund jährlich Mehreinnahmen in Höhe 2,8 Millionen Euro entgehen.
In der Antwort auf unsere Frage nach den Konsequenzen aus dem Bericht des Rechnungshofes bedauert man im Ministerium, „dass es bislang nicht gelungen ist, das erforderliche Einvernehmen herzustellen“, versichert aber gleichzeitig, dass man sich „weiterhin aktiv für die Herstellung eines Konsenses zwischen den Bundesressorts und den Ländern“ einsetzen wird. Da dieser Konsens ja bereits seit 10 Jahren erfolglos angestrebt wird, scheint uns der letzte Satz des Briefes: „Darüber hinaus werden Möglichkeiten einer Änderung der zugrunde liegenden Ermächtigungsgrundlage geprüft, um die bestehende Blockadesituation nachhaltig aufzulösen“ den einzig erfolgversprechenden Weg anzudeuten. Dies umso mehr, als auch der Rechnungshof die Auflösung der Blockade in einer eindeutigen Abgrenzung der Gebühren zwischen Bund und Ländern sieht und empfiehlt, den „Ländern für ihre Aufgaben eine eigene Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen“ einzuräumen.
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