Keine TA-Lärm für Kinder! Mehr Engagement und eine positivere Stimmung für Kinder waren das Ziel der Aktion „Du bist Deutschland“. Mit den Worten der Bundeskanzlerin ausgedrückt: „Nicht nur der Staat ist gefordert, um in Deutschland noch stärker eine Kultur der Familienorientierung und der Kinderfreundlichkeit zu erhalten. Alle können dafür einen Beitrag leisten. Die Medienunternehmen haben hier mit „Du bist Deutschland“ einen wichtigen Schritt getan. Kinder sind unsere Zukunft.“ Das war im Jahr 2007.
Der Ruf der Kanzlerin muss in vielen Gegenden des Landes ungehört verhallt sein. Anders lassen sich Schlagzeilen wie „Störfall Kindergarten“ oder „Klage gegen Kindergartenlärm“ nicht erklären.
Auch die Gleichstellung von Kinderlachen und Spielgeräuschen mit dem Lärm von Industriebetrieben und Verkehrslärm lässt nicht erkennen, dass die Botschaft der Kanzlerin jeden erreicht hat. Wie Birgit Pohl vom DKSB (Deutscher Kinderschutzbund) gegenüber Spiegel Online erklärte, beobachtet man dort mit zunehmender Sorge die wachsende Intoleranz gegenüber Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.
Wir fragen uns, ob die Menschen, die hinter diesen Argumenten, Anzeigen und Urteilen stehen, jemals jung waren. Und wir bezweifeln, dass sich die Situation für Kinder verbessert, solange ein Gericht auf der Grundlage eines 50 Jahre alten Baustufenplans urteilt, dass der Betrieb einer Kindertagesstätte zu „typischerweise gebietsunverträglichen Störungen“ führt.
Wie wichtig eine Petition als unterstützende Maßnahme zu den aktuellen Überlegungen bzgl. einer Anpassung der Gesetze ist, zeigen die Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes zu diesem Thema. Mit ihren „Fall- konstellationen“ und „Reformansätze(n)“ zeigen sie eindringlich, warum es bisher zu keiner Änderung der Gesetzeslage kommen konnte.
Es fehlte der politische Wille!
Helfen Sie mit, dass der politische Wille der aktuellen Regierungskoalition, ausgedrückt im Koalitionsvertrag, dieses Mal zum Tragen kommt. Unterstützen Sie unsere Initiative. Zeichnen Sie die Petition!
Wir Deutschen können keine offensive, zukunftsfähige Gesellschaft werden, solange wir unsere Kinder aus der Gemeinschaft ausschließen und hinter Lärmschutzwänden verschwinden lassen. Das Grundgesetz (Artikel 2) gewährt das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit – und das geschieht bei Kindern ein wenig anders als bei Erwachsenen, ist aber gleichwohl deren verbrieftes Recht.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP heißt es zu diesem Thema auf Seite 70 der Langversion:
„Kinderrechte
Wir setzen uns für eine Stärkung der Kinderrechte ein. Diese Rechte müssen im Bewusstsein der Erwachsenen stärker verankert werden. Wir wollen in allen Bereichen, insbesondere bei den Schutz-, Förder- und Partizipationsrechten, kindgerechte Lebensverhältnisse schaffen. Wir wollen die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen. An der Ausgestaltung eines Individualbeschwerdeverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention werden wir aktiv mitwirken.
Wir werden die Partizipation von Kindern und Jugendlichen von Beginn an fördern und uns dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche ihre Lebenswelten und die
Gesellschaft ihrem Alter gemäß mitgestalten können.“
… und auf Seite 4 der Kurzfassung:
„Als deutliches gesellschaftspolitisches Signal zu werten sind die Vorhaben, dass künftig Kinderlärm, zum Beispiel wegen Spielplätzen oder Kindergärten, kein Anlass mehr für gerichtliche Auseinandersetzungen bieten darf …“
Auch der Bundesrat ist inzwischen aktiv geworden und will dazu auffordern, die Gesetzeslage zu ändern:
Auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen und Hessen wurde in der 864. Sitzung des Bundesrates (Top 7) mit dem „Beschlusstenor Ausschusszuweisung“ ein Entschließungsantrag verabschiedet, demgemäß „Kinderlärm kein Grund zur Klage“ (mehr sein soll) – (und) „gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von Kinder- und Jugendeinrichtungen“ (erarbeitet werden sollen). Mit dem Thema befasst sind: federführend der Umweltausschuss, außerdem der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Kulturfragen, der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung.
Helfen Sie unserer Bundesregierung bei der Umsetzung Ihres Versprechens.
Unterzeichnen Sie unsere Petition!
Schließlich hieß es bereits 2001 im Deutschen Bundestag „Kinderlärm ist Zukunftsmusik“ (Ina Lenke, FDP) und bereits in der ZEIT vom 19. Oktober 2003 sagte der hochgeschätzte Altkanzler Helmut Schmidt: „Das Schneckentempo ist das normale Tempo jeder Demokratie“. Hoffen wir, dass wir mit unserer Petition dazu beitragen können, dass die Schnecke diesmal nicht vorzeitig ermüdet!
Petition:
Der Deutsche Bundestag möge im Sinne des im Grundgesetz verbrieften Rechts auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit beschließen, dass ein Bundesgesetz erlassen wird, durch das es unmöglich wird, gegen die Eröffnung und/oder den Betrieb einer Kindertagesstätte/eines Kindergartens wegen (befürchteter) Lärmbelästigung zu klagen.
Nach dem Erlass eines Bundesgesetzes darf es keine Rechtsgrundlage für die weitere Be- und Verhinderung von Kindergärten, Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen für Kinder mehr geben.
Begründung:
Die bereits eingereichte Petition vom 30.04.2009 ist in ihrer Forderung nicht weitreichend und eindeutig genug, da sie im Wesentlichen darauf abzielt, dass Kinderlärm nicht mehr nach den Vorgaben der TA-Lärm zu behandelt werden soll bzw. nicht mehr dem Lärm einer Kreissäge gleichgesetzt wird.
Das allein ist nicht ausreichend. Die TA-Lärm und alle sie begleitenden Regelungen und ergänzenden Verordnungen erlauben eine unterschiedliche Behandlung des Themas in den Ländern. Die Richtigkeit dieser Aussage bestätigt sich z.B. im Wortprotokoll der 19. Sitzung der „Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder“ vom 21.03.2007, in dem wiederholt die Rede davon ist, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sowohl Bundes- wie auch Ländersache sein können. Die Erfahrung lehrt, dass die Einigkeit aller 16 Bundesländer nur äußerst selten, wenn überhaupt, herzustellen ist.
Wie schwierig eine grundsätzliche Einigung zu diesem Thema ist und wie wenig grundsätzliches bisher erreicht ist, ist auch daran abzulesen, dass das Thema Kinderlärm und der Umgang damit seit langem immer wieder auf der Agenda steht. Die letzte Willensbekundung einer Regierung wird im Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung abgegeben.
Die Situation direkt Betroffener wird in der Sendung ZDF-Reporter vom 03.12.2009 Sendung gezeigt. (Start bei ca. 11:45 -einfach vorspulen! )
Eine weitere Darstellung der rechtlichen Problematik gibt es in einer Sendung des Magazins Frontal 21. Hier wird die unrühmliche Rolle des Gesetzgebers bei der Entwicklung der aktuellen „Rechtssprechung“ aufgezeigt.
Wir halten eine bundesweite Gesetzesregelung besonders deshalb für zwingend nötig und schnellstmöglich erforderlich, weil in unserer zunehmend alternden Gesellschaft das individuelle Ruhebedürfnis in erheblichem Maß und vermutlich entgegengesetzt dem Bedürfnis der heranwachsenden Kinder zunehmen wird. Da wir außerdem die Befürchtung haben, dass die Angst vor dem Verlust von Wählerstimmen – bereits 2007 waren 20,5 % der Bevölkerung über 60 Jahre alt – den ein oder anderen Elan angesichts bevorstehender Wahlen bremsen wird, sind wir der Überzeugung, dass ein Bundesgesetz unumgänglich ist und schnellstmöglich erlassen werden muss.
Unsere Unterschriftenlisten liegen inzwischen in Kindergärten in Frankfurt am Main, Mainz und Kassel aus. Wenn auch Sie einen Kindergarten kennen, von dem Sie glauben, dass die Eltern unsere Initiative unterstützen werden – teilen Sie uns bitte die Adresse mit.
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