0 SPD Migliedervotum verfassungsgerecht?

Wie mehrere Medien berichten liegen dem Bundesverfassungsgericht derzeit fünf Anträge gegen die SPD-Mitgliederbefragung zum Zustandkommen einer großen Koalition vor. Einen solchen Antrag gab es bereits im Dezember 2013, damals wurde dieser Antrag vom Bunerverfassungsgericht zurückgewiesen. Beantragt war eine einstweilige Anordnung, die es der SPD untersagen sollte, eine Abstimmung ihrer Mitglieder über das Zustandekommen einer großen Koalition durchzuführen, weil dies die Freiheit der Abgeordneten beschneiden würde.

Der Bundesgerichtshof lehnte diesen (Eil-)Antrag u.a. mit folgender Begründung ab:

Im Wege der Verfassungsbeschwerde können nur Akte der öffentlichen Gewalt angegriffen werden (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG). An einem solchen Akt fehlt es hier. Mit der Durchführung einer Abstimmung über einen Koalitionsvertrag unter ihren Mitgliedern übt die SPD keine öffentliche Gewalt aus. Öffentliche Gewalt ist vornehmlich der Staat in seiner Einheit, repräsentiert durch irgendein Organ. Parteien sind nicht Teil des Staates. Sie wirken in den Bereich der Staatlichkeit lediglich hinein, ohne ihm anzugehören.

Wie über die aktuellen Anträge entschieden wird ist derzeit noch nicht bekannt.

Ein Zahlenspiel:

Zur Bundestagswahl 2017 gab es in Deutschland ca. 61.688.485 Wahlberechtigte. Davon haben 46.389.615 an der Wahl teilgenommen und ihre Stimme abgegeben.

Die SPD hatte zu diesem Zeitpunkt ca. 432.706 Mitglieder. Durch die Aktion „Ein Zehner gegen die GroKo“ haben die Jusos eine bundesweite Mitgliederwerbeaktion gestartet. Ohne die aus dieser Aktion und dem damit verbundenen Medienecho eingegangenen Neumitgliedschaften zu brücksichtigen, bedeutet das

437.706 Menschen (von denen vermutlich auch nicht alle von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen werden) entscheiden im Jahr 2018 darüber, wie die neue Bundesregierung aussehen wird.

437.706 von 61.688.485!

Wenn das kein Grund für eine höhere Wahlbeteiligung bei der nächsten Bundestagswahl 2021 ist?!

Die tatsächliche Zahl der Neueintritte soll laut SPD-Zentrale frühestens heute, 06.02.2018, ab 18:00 Uhr oder morgen bekanntgegeben werden. Wer persönlich bei der SPD nachfragen möchte: 030/25991-500.

Wir werden die endgültige Zahl schnellstmöglich nachliefern.

 

 

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