0 Wenn Menschenrechte und wirtschaftliche Interessen kollidieren…

…reichen freiwillige Selbstverpflichtungen nicht aus, um die Kluft zwischen den menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Problemen einerseits und den normativen Werten unserer Zivilisation andererseits zu überwinden. Das CorA-Netzwerk führt das im wesentlichen darauf zurück, dass die deutsche Bundesregierung und die EU-Kommission auf Druck großer Unternehmen und deren Interessenverbänden die Einhaltung von Mindeststandards nicht ausreichend in Gesetzesform festgeschrieben hat.

Beispiele für Nichtfunktionieren einelwirtschaftlicher Initiativen liefern folgende Themenbereiche:

Banken finanzieren Regenwald-Rodung
http://www.fr.de/wirtschaft/greenpeace-report-das-palmoel-und-die-banken-a-739321

Reedereien transportieren Giftmüll nach Afrika
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/toxic-city-102.html

Handelskonzerne missachten Arbeitsrechte in der (Zu-)Lieferkette
https://www.oxfam.de/system/files/supmama_web_rz.pdf

Elektrokonzerne unterhalten Korruptionskassen
http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/unternehmen-kabinett-will-schwarze-liste-fuer-korrupte-firmen-anstossen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-170329-99-850676

Wirtschaftsprüfer helfen bei Steuerhinterziehung
http://www.deutschlandfunkkultur.de/steuerhinterziehung-uli-hoeness-ist-nicht-unbedingt-einer.990.de.html?dram:article_id=323047

Agro-Konzerne fördern Monokulturen
https://diebuergerlobby.de/wp-admin/post-new.php

Unverantwortliche Produktions- und Konsummuster führen zum Klimawandel und Raubbau an Ressourcen
https://www.forum-fuer-verantwortung.de/wp-content/uploads/2016/11/pub-MzN_RE.pdf

Industrieverbände und Unternehmen verhindern politische Regulierungen
https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/bund/standpunkt/gesellschaftliche_verantwortung_von_unternehmen_standpunkt.pdf

Mit der Richtlinie 2014/95/EU hat das Europaparlament und der Europäische Rat am 22. Oktober 2015 beschlossen und als Richtlinie verabschiedet, dass

„Große Unternehmen, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und am Bilanzstichtag das Kriterium erfüllen, im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter zu beschäftigen, nehmen in den Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung auf, die diejenigen Angaben enthält, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind und sich mindestens auf Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen, …“

Für wie dringlich die bundesdeutsche Politik die Umsetzung dieser Richtlinie erachtet mag daran deutlich werden, dass erst zum 19. April 2017 ein entsprechendes deutsches Gesetz in Kraft getreten ist.

Auf Schwachpunkte bei der Umsetzung der EU-Richtlinie weist das CorA-Netzwerk bereits in einer Pressemitteilung vom März 2017 hin:

„Es ist absehbar dass diese enge Umsetzung der CSR-Richtlinie in Deutschland kaum Wirkung entfalten wird. So ist mit 550 Unternehmen nur ein Bruchteil der 11.000 großen deutschen Unternehmen erfasst und die geforderten Angaben unterliegen keiner inhaltlichen Überprüfung, was für die Glaubwürdigkeit der Informationen zentral gewesen wäre“

und weiter

„Der Einfluss der Unternehmenslobby und die von der Regierung 2015 beschlossene Büro-kratiebremse erweisen sich immer wieder als Hemmschuh, vernünftige Regelungen zum Schutz von Menschen und Umwelt zu etablieren.“

 

 

 

 

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