0 Kinderfreundliches Berlin…
…aber beim Baumhaus hört der Spaß auf

Auch wenn Berlins Gerichte in allen Instanzen permanent überlastet sind, für dn juristischen Kampf gegen ein Baumhaus ist immer noch Zeit. Um was geht es?
Im Jahr 2008 hat der Berliner Familienvater Ivos Piacentini in einem Kleingarten der Kolonie „Samoa“ in Schöneberg-Friedenau für seine Kinder ein Baumhaus gebaut.
Mit einer Grundfläche von zwei mal zwei Metern ist dieses Baumahaus aber 59 Zentimeter zu breit und zu lang. Diese drastische Normüberschreitung störte allerdings niemanden, bis es im Jahr 2011 infolge einer Routinebegehung durch Bezirksbeamte zu einer Abrissaufforderung kam. Die Abrissaufforderung erreichte die Piacentinis allerdings nicht direkt vom Bezirksamt sondern über den Kleingartenverband Schöneberg-Friedenau. Diesem wurde vom Bezirksamt für den Fall, dass bei einer folgenden Begehung kein Vollzug festgestellt werden könne mit einer Abmahnung und einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro gedroht.

Der Kleingartenverband bestand also auf Entfernung des Baumhauses und klagte, nachdem Vater Piacentini sich mit Hinweis auf die “ Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken vom 15.Dezember 2009″ weigerte das Baumhaus zu entfernen, vor dem Amtsgericht. Die Klage wurde abgewiesen. Begründung: Der Anspruch auf Rückbau verwirkt sei und auf Grund der (bereits zitierten) neuen Verewaltungsvorschrift gäbe es auch keinen Grund mehr den Rückbau zu fordern.

Jetzt hätte alles seinen Frieden haben können, wäre da nicht Stadtrat Krüger gewesen. Dessen Behörde machte Druck auf den Kleingartenverband und dieser ging in die Berufung. Die causa Baumhaus“ landete vor dem Landgericht.

Dieses erklärt am 15. September 2015 auf sieben DIN A4 Seiten , dass „ein Beseitigungsanspruch“ besteht und dass das Baumhaus eine „bauliche Anlage“ ist, die zwar nicht „mit dem Erboden verbunden und aus Baustoffen und Bauteilenhergestellt“ ist aber gleichwohl als „bauliche Anlage“ zu bewerten ist, weil „die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Zweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Letzteres ist bei Baumhäusern wegen deren ortsfester Verwendung in einem Baum typischerweise der Fall.“

Kurz das Baumhaus muss weg.

Und das, obwohl es ein Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gibt, in dem es zum Thema „Kinderspieleinrichtungen“ in den Verwaltungsvorschriften vom Dezember 2009 heißt:

„Ziel der Verwaltungsvorschriften war es neben einer Entbürokratisierung und Modernisierung kinder- und familienfreundliche Regelungen vorzugeben, weshalb keinerlei Einschränkungen bei Kinderspieleinrichtungen mehr vorgegeben wurden. Kinderspielgeräte, -häuser sowie Baumhäuser sollen wie Inventar behandelt werden.“

Und dann folgt ein Satz, der die Piacentinis froh stimmen könnte, wenn er nicht gleichzeitig eine neue Bedrohung des Baumhauses enthalten würde:

„Ich weise daher darauf hin, dass unsere Verwaltung die Forderung auf Rückbau oder Beseitigung von Kinderspielgeräten, -häusern oder Baumhäusern nur mitträgt, wenn dies moderat, mit Augenmaß und Sachverstand im Einzelfall gefordert wird (z.B. wenn die Spielhäuser als Gerätehäuser genutzt werden oder zu baulichen Anlagen werden).“

Da ist er wieder, der Begriff der „baulichen Anlage“.

In einem Telefongespräch mit Bezirksstadtrat Daniel Krüger hat der Verfasser gestern den Eindruck gewonnen, dass das Baumhaus der Piacentinis auch deshalb weg soll, weil Ivos Piacentini allzu viel Unruhe gebracht hat und die „caussa Piacentini“ auch als Blaupause für andere „Baumhausverstöße“ dienen soll. Sinngemäß meinte Stadtaat Krüger nämlich dass zukünftige Regelungen bezüglich Baumhäusern in Kleingärten eindeutiger sein würden und „die Leute sich dann eben einen „Erholungsgarten“ pachten müßten. Aber das wäre eine neue Geschichte.

Nun hat Berlin ja gerade vor ein paar Tagen gewählt – ob das Auswirkungen haben wird?

Anmerkung:

Eine Internetrecherche ergab, dass Baumhäuser vielerorts beliebte Streitobjekte sind:

St. Gallen – Baumhaus Petition eingereicht

Piding, Bayern – Landratsamt fordert; Baumhaus muß weg – Kinder enttäuscht – Strafe?

St. Radegung, Österreich – Streit um Baumhaus im Innviertel

Rodenkirchen – Streit um Baumhaus geht weiter

Sind Baumhäuser womöglich ein neuer Ausdruck bürgerlichen Ungehorsams und stellen eine Gefahr für ungestörte behördliche Abläufe dar?

 

{ 0 Kommentare... Schreibe einen Kommentar }

Sie können entweder das Formular ausfüllen oder sich mit Ihren Facebook-Konto anmelden, um Kommentare schreiben zu können.

 

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

 

Zum Absenden bitte folgende Aufgabe lösen: * Time limit is exhausted. Please reload the CAPTCHA.