0 Sind einige Europäer vom „Stamm nimm“?

Von den Strukturfonds der EU profitieren und in der Flüchtlingsfrage den „schlanken Fuß“ machen, das scheint die Politik einiger EU-Mitgliedsstaaten zu sein. Deshalb möchten wir einmal an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union erinnern. Es geht um mehr als nur um Geld!

In der Präambel zu dieser Charta, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 26.10.2012 heißt e:

In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet.

Den Text dieser Präambel haben die Politiker sämtlicher Mitgliedsstaaten der EU gekannt, als sie ihre Unterschriften unter die europäischen Verträge gesetzt haben. Wenn sie sich heute nicht dem Vorwurf aussetzen wollen, sie wären „Europäer vom Stamme nimm“, dann muss Schluss sein mit der Ablehnung Flüchtlinge aufzunehmen, dann muss Schluss sein mit Forderungen wie „Wir nehmen nur Christen auf“.Artikel 18 der Charta regelt das Asylrecht.

Dort heißt es:

Das Recht auf Asyl wird nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „die Verträge“) gewährleistet.

In all diesen Dokumenten ist immer wieder die Rede von „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“(Art.4/2j, „humanitäre Hilfe“ (Art.4/4), „Schutz und Verbesserung der menschlichen Gesellschaft“ (Art. 6a), „Nichtdiskriminierung“ (Art.19), von besonderer Bedeutung in der aktuellen Situation sind die Artikel 78; 79 und 80. So wird in z.B. Artikel 78/1 eindeutig gesagt:

(1) Die Union entwickelt eine gemeinsame Politik im Bereich Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender Schutz, mit der jedem Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz benötigt, ein angemessener Status angeboten und die Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung gewährleistet werden soll. Diese Politik muss mit dem Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 und dem Protokoll vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie den anderen einschlägigen Verträgen im Einklang stehen.

Da bleibt kein Raum für die ablehnende Haltung vieler, besonders der osteuropäischen Länder.

„Bloß keine Flüchtlinge in unsere Länder“ – diese Haltung von Polen, Ungarn, Bulgarien, Tschechien, Litauen, Lettland und Estland ist nicht akzeptabel wenn diese Länder gleichzeitig von den EU-Strukturfonds profitieren wollen.

Wünschen wir den europäischen Innenministern für die heute einberufene Krisensitzung die Erkenntnis, dass Europa tatsächlich eine Wertegemeinschaft ist und, dass diejenigen, die diese Werte nur egoistisch verstehen wollen klar aufgezeigt bekommen, welche Konsequenzen sie erwarten müssen.

Ob unser Innenminister de Maiziere dafür das nötige Verhandlungsgeschick und die nötige Verhandlungshärte hat, das werden wir vielleicht heute Abend schon wissen.

 

 

 

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