Das war ein Paukenschlag: Am Donnerstag vergangener Woche (18. Juni 2015) entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass der Bundestag ab sofort a l l e Empfänger von Hausausweisen für den Deutschen Bundestag offenlegen muss.
Damit gaben die Richter einer Klage der NGO abgeordnetenwatch statt, die – bislang vergeblich – versucht hatte, von der Bundestagsverwaltung zu erfahren, welche Verbandsvertreter ihre Hausausweise direkt von den parlamentarischen Geschäftsführern der Parteien erhalten haben.
Nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages werden Hausausweise für Verbandsvertreter ausgestellt, wenn diese mit ihrem Verband in einer öffentlichen Liste eingetragen sind. Den Vertretern von nicht in dieser Weise öffentlich registrierten Verbänden kann ein Hausausweis erteilt werden, wenn der Verbandsvertreter in einem durch den Parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion gezeichneten Antrag nachweist, dass er das Gebäude des Deutschen Bundestages im Interesse des Parlaments häufig aufsuchen muss.
Noch im Februar 2015 hatte uns der Parlamentarischen Staatssekretär der SDU/CSU einen ordentlichen Rüffel erteilt, weil wir mehrfach nachgefragt hatten warum denn die Bekanntgabe der Empfänger von Hausausweisen verweigert würde.
Der Erfolg von abgeordnetenwatch hat auch in der Presse große Beachtung gefunden.
SZ: Gerichtsentscheid zu Lobby-Einfluss: Bundestag muss Vergabe von Hausausweisen offenlegen
stern.de: Lobbyisten im Bundestag: Abgeordnetenwatch gewinnt Klage gegen den Deutschen Bundestag
ZEIT.de: Bundestag muss Lobbyisten offenlegen
Tagesspiegel: Gericht fordert mehr Transparenz bei Lobbyisten-Zugang im Parlament
Neues Deutschland: Bundestagsverwaltung unterliegt vor Gericht
Legal Tribune Online: Bundestag muss Lobbyistenliste veröffentlichen
AFP: Bundestag muss Vergabe von Hausausweisen an Lobbyisten offenlegen
junge welt: Das freie Mandat ist nicht beeinträchtigt
Politik & Kommunikation: Bundestag muss über Lobby-Hausausweise informieren
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