Sehr geehrte Frau Lambrecht,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihre Antwort mit Blick auf meine zweite Frage für völlig unbefriedigend halte. Da Sie sich derzeit noch mit Hinweis auf den Datenschutz weigern, die von abgeordnetenwatch geforderten Informationen freizugeben, möchte ich meine zweite Frage neu formulieren:
In der Pressemitteilung 1/2015 [1] (bite auf Seite 5 scrollen) des Verwaltungsgerichts Berlin heißt es u.a.:
„Den Vertretern von nicht öffentlich registrierten Verbänden kann ein Hausausweis erteilt werden, wenn der Verbandsvertreter in einem durch den Parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion gezeichneten Antrag nachweist, dass er das Gebäude des Deutschen Bundestages im Interesse des Parlaments häufig aufsuchen muss.“
Bitte erklären Sie mir in verständlicher Form, welcher Art „die Interessen des Parlaments“ sind, die „häufige Besuche im Gebäude des Deutschen Bundestags“ durch anonym bleibende Vertreter (auch nicht registrierter Verbände) erforderlich machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Klemke
Redaktion diebuergerlobby
Die Frage haben wir am 18.02.2015 [2] über abgeordnetenwatch gestellt.