Public consultation on modalities for investment protection and ISDS in TTIP unter diesem Titel hat die Europäische Kommission am 27.03.2014 eine online-Bürgerbefragung zum transatlantischen Freihandelsabkommen gestartet. Zwar wird die Befragung in der ersten Phase nur in englischer Sprache angeboten, laut Auskunft des Bundesministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL) soll die deutsche Übersetzung des Fragebogens jedoch schon in Kürze vorliegen. Bisher – Stand 31.3.2014 – gibt es auf der Homepage des Ministeriums allerdings noch keinen Hinweis auf die Befragung.
Eine erste Veröffentlichung in deutscher Sprache gab es zum Thema am 27.03.2014, ebenfalls auf der Internetseite der EU-Kommission.
Konkret geht es bei der Bürgerbefragung um den Inverstorenschutz und die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten in der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP).
Zur Debatte stehen 12 Themenbereiche. Zu deren Beantwortung und Interpretation stellt EU-Handelskommissar Karl De Gucht fest:
„Ich möchte die interessierte Öffentlichkeit hiermit auffordern, uns Ideen und Kommentare zu der Frage zukommen zu lassen, ob bei dem von der EU vorgeschlagenen Ansatz für die TTIP das Verhältnis zwischen dem Schutz der Investoren und der Gewährleistung des uneingeschränkten Rechts und der Möglichkeit der EU-Regierungen, Regelungen im öffentlichen Interesse zu treffen, ausgewogen genug ist.“
Das viel beschriebene Chlorhähnchen findet in der Befragung also nur seinen Platz, wenn es sinnvoll in einen der folgenden 12 Fragenblöcke integriert werden kann:
1. Umfang der materiellen Investitonsschutzbestimmungen
2. Diskriminierungsfreie Behandlung von Investoren
3. Faire und gerechte Behandlung
4. Enteignungen
5. Rechte staatlicher Regulierung und Investitionsschutz (inkl. ISDS)
6. Transparenz bei der Investorenschutzklage
7. Geltendmachung von Ansprüchen und die Beziehung zu nationalen Gerichten
8. Ethik, Verhalten und Qualifikation der Schiedsgerichte
9. Abwehr und Verhinderung leichtfertiger und unbegründeter Ansprüche
10. Prüfung der Zulässigkeit von Ansprüchen
11. Richtlinien zur Interpretation des Übereinkommens durch die Parteien (USA und EU)
12. Berufungsverfahren und „Stimmigkeit“ von Urteilen
Jetzt sind wir alle gefordert das angebotene Instrument „Bürgerbefragung“ zu nutzen um unsere Bedenken, Vorbehalte und Ängste anzumelden.
Es wäre großartig, wenn alle NOG für die Dauer der Befragung Einzelaktionen – und mögen sie noch so spektakulär und publicityträchtig sein – zurückstellen würden und die gesammelte Energie auf die online-Bürgerbefragung der EU-Kommission konzentrieren. Nur so wird die Stimme der Bürger und Verbraucher stark und laut genug sein, um den Interessen der multinationalen Konzerne und ihrer Lobbyvertreter Paroli bieten zu können.
Und wir dürfen nie vergessen, dass nicht wenige Politiker so denken wie die Bundeskanzlerin. Sie sagte noch im Juni 2013: „Ein solches Freihandelsabkommen wäre ein Riesenschritt nach vorne, der auch neue Arbeitsplätze schaffen würde.“
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