0 Sigmar Gabriel
und das „Risiko“ der Mitgliederentscheids

Angefangen bei der Süddeutschen Zeitung „Stimmt zu Genossen“ über die Frankfurter Allgemeine Zeitung „SPD besorgt – Wird der Mitgliederentscheid zum Harakiri-Manöver?„, den Stern „Die Basis fremdelt mit der Großen Koalition“ bis zur Bild Zeitung ja sogar F.J.Wagner von der Bild „Liebe SPD Basis“ schreibt die Presse über Ängste und Sorgen um den Ausgang der Mitgliederentscheidung über die Große Koalition. Dabei könnte ein Blick in die Statuten der SPD alle Befürchtungen sofort zerstreuen.

§ 13 Abs.6 des Organisationsstatuts der SPD regelt die erforderliche Stimmenanzahl für die Annahme eines Mitgliederentscheids und in dem Augenblick, in dem man diese Zahlen kennt, kann von „einem Risiko für die Parteiführung“ wirklich nicht mehr gesprochen werden.

§ 19 (6) im Wortlaut:

Durch den Mitgliederentscheid wird eine verbindliche Entscheidung gegenüber dem Organ getroffen, an das der Mitgliederentscheid gerichtet ist. Der Entscheid ist wirksam,wenn die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt und mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten sich an der Abstimmung beteiligt haben.

Das bedeutet in Zahlen ausgedrückt:

Die SPD hatte, lt. dem Statistikportal Statista, per 31.12.2012 477.037 Mitglieder.

Nach § 13 (6) müssen zur Wirksamkeit des Entscheids mindestens ein Fünftel = 20 Pr0zent = 95.407 Mitglieder abgestimmt haben.

Von diesen 95.407 Mitgliedern muss „die Mehrheit“ (bedeutet einfache Mehrheit) zustimmen. Das bedeutet 50 Prozent von 95.407 plus 1 Stimme = 47.703 plus eine Stimme = 47.704

Die SPD hat im neuen Bundestag 193 Sitze, davon wurden 58 Sitze durch ein Direktmandat gewonnen.
Wir haben, stichprobenartig, in den neun Bundesländern, in denen die SPD ein Direktmandat gewonnen hat, einen Wahlkreis ausgewählt und konnten feststellen, dass die Mindestanforderungen für die Wirksamkeit des Mitgliederentscheids in sieben von neun Wahlkreisen allein durch diese Wahlkreise erfüllt werden könnten.

Es muss also sicher niemand berechtigte Sorge an der gewünschten Wirksamkeit des Mitgliederentscheids haben. Man darf also Sigmar Gabriel ohne jeden Zweifel als einen Meister der Taktik bezeichnen. Ob er auch ein Meister demokratischer Prozesse ist, das muss sich erst noch weisen.

Beachtenswert hinsichtlich der möglichen Auswirkungen des Mitgliederentscheids auf die Beständigkeit der Koalition ist auch Teil 2 dieser Passage der Statuten. Dort heißt es:

„Innerhalb von zwei Jahren nach dem Mitgliederentscheid kann der Parteitag mit 2/3-Mehrheit eine andere Entscheidung treffen, danach genügt die einfache Mehrheit“

Da ist dann allerdings nichts mehr von Mitgliederentscheid zu lesen.

 

{ 0 Kommentare... Schreibe einen Kommentar }

Sie können entweder das Formular ausfüllen oder sich mit Ihren Facebook-Konto anmelden, um Kommentare schreiben zu können.

 

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

 

Zum Absenden bitte folgende Aufgabe lösen: * Time limit is exhausted. Please reload the CAPTCHA.