0 Wie steht’s denn um GRECO
im Deutschen Bundestag?

GRECO steht für „the Group of States against Corruption“. Die Mehrzahl der Mitglieder dieser Gruppe, einundzwanzig an der Zahl, haben bereits seit 2011 die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert.
Deutschland gehört bisher nicht zu den Ländern die ratifiziert haben, weil die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht bisher bereit waren die dazu erforderliche Erweiterung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung zu vollziehen.
Und so heißt es im „Mission and Working Framework“ der Greco immer noch:

„Six member states have not yet ratified the Criminal Law Convention (Austria, GERMANY, Italy, Liechtenstein, San Marino and The United States of America)“

Greco(2012)2_GenActReport2011_EN_edit

Bei all dem Transparenzgeflüster, den wiederkehrenden Versprechungen von mehr Offenheit und, nicht zuletzt, durch den neuerlichen Fall von Drehtürlobbyismus in der Causa von Klaeden, sahen wir uns genötigt wieder einmal nachzufragen, wie es denn um die Ratifizierung der UN_Konvention steht.
Hier die Antwort auf unsere Anfrage vom 19. September 2013:

BundestagAbgeordnetenbestechg-001_edit

Besonders engagiert klingt das nicht und in den Koalitionsverhandlungen war das Thema nach bisherigem Kenntnisstand noch nicht Gegenstand der Diskussionen. Kein Wunder, schließlich war man sich ja in der Vergangenheit in der Ablehnung einig.

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