0 Die Steuergeldverschwender:
Heute Stadtverwaltung Seligenstadt

Wenn sich alles so zugetragen hat, wie es der Bund der Steuerzahler in seinem aktuellen Schwarzbuch 2012 darstellt, dann haben die Stadtväter und -mütter von Seligenstadt es geschafft, neue Maßstäbe für die Verschwendung von Steuergeldern zu setzen. Für die Errichtung eines Parkdecks mit 150 Stellplätzen wurden mal eben 1.002.000 Euro rausgehauen – damit das Parkdeck jetzt meistens leer steht und das trotz einer Parkgebühr von nur 1,00 Euro pro Tag.

Aber Seligenstadt „musste“ unbedingt Mittel aus dem sog. Konjunkturpaket 2 haben – es gab ja sonst keinen Bedarf und ob so eine Ausgabe sinnvoll ist oder nicht, das kontrolliert wohl auch keiner.

Mit dem sogenannten Konjunkturprogramm 2 wurden im Januar 2009 – auszugeben bis Ende 2010 – rund 10 Milliarden Euro für Investitionen der Kommunen und Länder bereitgestellt. Investitionsschwerpunkte sollten dabei der Bildungsbereich, insbesondere Kindergärten, Schulen, Hochschulen und die Infrastruktur, insbesondere Verkehr, Krankenhäuser, Städtebau und Informationstechnologie sein.

Und weil Seligenstadt alles hatte, nur kein Parkdeck, wurde das gebaut. Am realen Bedarf vorbei und ohne Rücksicht auf eine möglicherweise andernorts sinnvolle Verwendung. Dazu schreibt der Bund der Steuerzahler:

„Dass Förderprogramme manchmal zu überflüssigen Investitionen führen können, ist bekannt. Ein Beispiel hierfür findet man in Seligenstadt am Main, welches unbedingt die Mittel aus dem Konjunkturprogramm II ausschöpfen wollte. Obwohl ausreichend Parkraum vorhanden war, der teilweise auch kostenlos zur Verfügung steht, errichtete man am Rande der Altstadt ein weiteres Parkdeck mit 150 Stellplätzen. Doch die Nachfrage war so gering, dass man diese trotz klammer Kassen jetzt wie Sauerbier anbietet. So kann man auf den Internetseiten der Stadt nachlesen: In unserem Parkhaus „finden Sie in der Regel immer einen freien Parkplatz zu einem angenehmen Preis. Für nur 1,00 Euro pro Tag können Sie Ihr Fahrzeug sorgenfrei dort abstellen“. Wie sich damit allerdings die Baukosten in Höhe von mehr als 690.000 Euro, der Erwerb des Grundstücks für über 285.000 Euro, der Abriss der darauf befindlichen Immobilie für knapp 27.000 Euro sowie der laufende Unterhalt (2011 über 17.500 Euro) amortisieren sollen, bleibt ein Rätsel. Denn selbst die konkurrenzlos niedrigen Parkgebühren führen zu keiner nennenswerten Auslastung, da die Besucher doch lieber kostenlos in den Seitenstraßen parken.“

Auch wenn Seligenstadt im Gegensatz zu anderen Kommunen Hessens finanziell gut dasteht und sogar noch „Pölsterchen“ hat, sagt der Amtsleiter der Kämmerei und Stadtkasse, Bernd Wich: „Unser Problem sind die laufenden Unterhaltungskosten, nicht etwa mögliche Investitionskosten.“ Amortisation der laufenden Unterhaltskosten – genau eine der Feststellungen des BdSt.

Es gibt also eine ganze Reihe offener Fragen, beginnend mit der Frage, wie sich die Stadtoberen zu den Vorwürfen des BdSt. stellen.

Weiterhin ist zu fragen, ob im Fall der Parkdeckinvestition die Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung beachtet wurden. Diese sagt im sechsten Teil, Erster Abschnitt

§ 92:
Allgemeine Haushaltsgrundsätze

(1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.

(2) Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich und nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung zu führen.

und

§ 93
Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen

(1) Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen

  1. soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen,
  2. im Übrigen aus Steuern

zu beschaffen, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen.

Außerdem ist zu fragen:

Wer hat – und mit welcher Begründung – den Bau des Parkdecks beschlossen?

Wurde jemals eine Bedarfsrechnung durchgeführt? Wenn ja von wem und in wessen Auftrag?

Wie lautet der Text in der Mittelanforderung?

Wer hat gebaut und welche Beziehungsgeflechte gibt es zwischen dem ausführenden Betrieb und den Stadtpolitikern?

Die Redaktion der Bürgerlobby wird mit den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten versuchen, befriedigende Antworten auf diese Fragen zu liefern.

Sollten Sie als Besucher unserer Seite Informationen zum Thema haben oder Kontakte vermitteln können, wären wir Ihnen sehr dankbar.

Es ist nicht die Zeit Steuergelder zu verschwenden und jeder, der öffentliche Aufträge vergeben kann, sollte sich bei jeder Entscheidung fragen: „Würde ich diese Ausgabe auch tätigen, wenn es ich mein eigenes Geld ausgeben müsste?“

 

 

{ 0 Kommentare... Schreibe einen Kommentar }

Sie können entweder das Formular ausfüllen oder sich mit Ihren Facebook-Konto anmelden, um Kommentare schreiben zu können.

 

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

 

Zum Absenden bitte folgende Aufgabe lösen: * Time limit is exhausted. Please reload the CAPTCHA.