Nachdem im Zusammenhang mit Doktorarbeiten mehrfach Plagiatsvorwürfe gegen Politiker erhoben wurden, haben wir am 10. Mai 2012 eine online-Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht. Ziel war es, durch die Einrichtung einer Clearingstelle zu erreichen, dass Plagiatsvorwürfe gegen Politiker zukünftig nicht mehr anonym erhoben werden müssen und dadurch an Gewicht gewinnen. Dieser Petitionsantrag wurde mit Datum vom 27. August 2012 abgelehnt.
Leider erfolgte die Ablehnung durch den Petitionsausschuss aufgrund einer Fehlinterpretation des Petitionsziels „Einrichtung einer Clearingstelle“. Petitionsausschuss und Bundesministerium für Bildung und Forschung haben die vorgeschlagene Clearingstelle als Einrichtung zur Prüfung sämtlicher Plagiatsvorwürfe in der gesamten Wissenschaftsgemeinde gesehen und nicht als eine Einrichtung, die sich lediglich mit den Vorwürfen gegen Mandatsträger und Inhaber öffentlicher Ämter befasst.
Das ist eine grundsätzliche Fehlinterpretation, durch den die Ablehnung der Petition von einem falschen Sachverhalt ausgeht. Wir werden deshalb innerhalb der vorgesehenen Frist von 6 Wochen unsere Einwendungen gegen die Bewertung der Petition vortragen.
Noch einmal ein zusammenfassender Blick auf die Gründe der Petition:
Wer sich an Vorfälle wie die Causa Guttenberg, Koch-Mehrin, Chatzimarkakis, Schavan oder den sächsischen Kultusminister Wöller erinnert, dem wird gewärtig sein, dass all diese Vorwürfe zunächst anonym erhoben wurden. So wie der Plagiatsvorwurf – trotz der Anonymität – jeweils ein großes Presseecho auslöste, wurde jeder der genannten Vorwürfe – wegen der Anonymität – in seiner Berechtigung angezweifelt.
So wie es auf den ersten Blick berechtigt erscheint, die Glaubhaftigkeit anonymer Vorwürfe in Frage zu stellen (wie dies ja auch in jedem der genannten Fälle getan wurde), gilt es jedoch, einen weiteren wichtigen Aspekt in die Beurteilung einzubeziehen:
Den Schutz des Hinweisgebers. Dieser könnte in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Plagiator stehen. Und unabhängig davon, ob dies eine mehr oder weniger starke, eine direkte oder indirekte Abhängigkeit ist, sie birgt in jedem Fall die Gefahr, dass dem Hinweisgeber persönliche und/oder berufliche Nachteile entstehen könnten. Ist es da nicht nachvollziehbar, wenn anonym gehandelt wird?
Mit der Einrichtung einer unabhängigen „Clearingstelle für Plagiatsvorwürfe gegen Politiker“ könnte gewährleistet werden, dass einerseits die Hinweisgeber vor persönlichen Nachteilen geschützt blieben, andererseits plumpe Denunziationsversuche recht schnell als solche entlarvt werden könnten.
Eine solche Clearingstelle würde auch gewährleisten, dass jeder Vorwurf bis zu seiner endgültigen Klärung geprüft und nicht von der Aktualität überrollt wird und in Vergessenheit gerät, wie dies in einigen aktuellen Fällen zu sein scheint.Schreiben vom 10.09.2012 Einwendungen gegen Ablehnung des Petitionsantrags vom Mai 2012
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ging in seiner Stellungnahme fälschlicherweise davon aus, dass die Clearingstelle „der gesamten wissenschaftlichen Gemeinde“ zur Verfügung stehen solle. Das ist so nicht gedacht. Diese Clearingstelle soll nur aktiv werden, wenn ein Plagiatsvorwurf gegen gewählte Volksvertreter erhoben
Auch wenn ein Doktortitel jede Minister- oder Abgeordnetenvisitenkarte schmückt – er sollte rechtmäßig erworben sein und jeder Zweifel an dieser Rechtmäßigkeit muss vorgetragen werden können, ohne dass dem Vortragenden dadurch Nachteile entstehen. Genauso, wie jeder Abgeordnete und Minister vor unberechtigten Anfechtungen geschützt werden muss. Beides gewährleistet eine unabhängige Clearingstelle für Plagiatsvorwürfe gegen Amtsträger und Parlamentarier.
Der mit der Ablehnung der Petition gemachte Hinweis auf die Denkschrift der Deutschen Forschungsgemeinschaft und die zitierte „Selbstkontrolle der Wissenschaft“ hilft in dieser Angelegenheit nicht weiter, da es bei der Clearingstelle um eine Einrichtung geht, die sich ausschließlich um Doktorarbeiten von Mandatsträgern und Parlamentariern kümmern soll.
Auch der Hinweis auf den Ombudsman-fuer-die-Wissenschaft ist – zumindest was dessen bisherige Aufgabenstellung anbetrifft – nicht zielführend. Aus der Sicht eines Laien scheint es aber denkbar, den Ombudsmann in diese neue Aufgabenstellung „Plagiatsvorwürfe gegen Politiker“ einzubeziehen.
Mit der Einrichtung einer Clearingstelle wäre außerdem ein hohes Maß an Transparenz in jedem Einzelfall sichergestellt und interessierte Bürger könnten ohne langwierige Recherchen den aktuellen Stand einer Prüfung feststellen. Ein gutes Beispiel dafür, wie schwierig das in den aktuellen Fällen ist, liefert die Causa Koch-Mehrin:
Frau Koch-Mehrin wurde der Titel von der Universität Heidelberg aberkannt. Das ist einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Dass Frau Koch-Mehrin gegen die Aberkennung geklagt hat, dürfte schon weniger bekannt sein. Noch weniger bekannt dürfte sein, dass das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Terminierung gegen Ende des Jahres 2o12 geplant hat (Punkt 10 im Protokoll der Jahrespressekonferenz 2012 VG Karlsruhe).
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