0 Öffentliche Verschwendung
Was sind die Konsequenzen?

Der Brückenbau von Wilnsdorf: Verschwendung oder notwendige Infrastrukturmaßnahme?

Paragraf 6, Absatz 1 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz – HGrG) besagt,

„Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.“

Trotz dieser eindeutigen Regel und trotz der jährlichen Berichte der Rechnungshöfe und des Bundes der Steuerzahler (BdSt) kommt es Jahr für Jahr zur Verletzung dieser Grundsätze. Wir fragen: Wie kann das sein? Und wir wollen durch beharrliches Nachfragen dazu beitragen, dass sich das ändert. Deshalb greifen wir willkürlich ausgewählte Fälle auf und recherchieren, welche Konsequenzen offensichtliche Verschwendung für die Verantwortlichen hat.

Diesmal: Der Brückenbau von Wilnsdorf!

So steht es im Schwarzbuch des BdSt:

Der Bau einer neuen Brücke sorgt in der stark verschuldeten Gemeinde Wilnsdorf für Zoff. Die alte Brücke an der Gartenstraße, die im Ortsteil Niederdielfen über die Schienen führt, ist so baufällig, dass sie nicht mehr saniert werden kann. Abriss und Neubau sollen knapp 1,5 Mio. Euro kosten. Besonders wichtig ist die Brücke aber nicht: nur etwa 300 Meter weiter, parallel zur Gartenstraße, steht schon die nächste. Mit dem Auto dauert der kurze Umweg keine Minute. Eigentlich sollte es kein Problem sein, auf die Brücke zu verzichten. Doch die Gemeinde stellt sich stur. Die Begründung: Die Brücke verbinde den innerörtlichen Verkehr zwischen den Baugebieten „In den Thalen“ und der Ortsrandlage Niederdielfen. Ein ersatzloser Abriss würde die Gemeinde voraussichtlich 805.700 Euro kosten, ein Neubau käme nicht teurer, rechnete die Gemeinde dem Bund der Steuerzahler vor, denn hierfür gebe es Fördermittel vom Land. An einem Neubau beteilige sich das Land mit 735.100 Euro, die Gemeinde hätte dann nur einen Eigenanteil von 757.600 Euro, so die Rechnung der Gemeinde. Vergessen hat sie dabei wohl völlig, dass die Allgemeinheit die teure Brücke finanzieren muss.

Besonders ärgerlich: Wie sich später herausstellte, hätte die Gemeinde sogar noch kräftig sparen können, wenn sie auf die neue Brücke verzichtet hätte. Unter dieser Voraussetzung hätte sich nämlich die Deutsche Bahn an den Abrisskosten beteiligt. Statt 757.600 Euro hätte die Gemeinde dann nur 437.850 Euro zahlen müssen.

Statt zu sparen, müssen die Wilnsdorfer deshalb künftig auch noch für die Unterhaltungskosten der neuen Brücke aufkommen. Mit 5.900 Euro jährlich rechnet die Gemeinde. Und dies nur, um den Anwohnern 300 Meter Umweg zu ersparen. Ein ziemlicher Luxus, den die Gemeinde sich da leistet – unterstützt vom Land. So wird das Geld geradezu zwanghaft verprasst.

Wir möchten von der Bürgermeisterin und den Fraktionen (CDU, SPD, FDP und unabhängige Bürger, Bündnis 90/Die Grünen) des Gemeinderats Wilnsdorf wissen, ob die Einschätzung des BdSt zutrifft und, wenn ja, warum trotzdem die bekannte Lösung gewählt wurde.

Bei der zuständigen Landesbehörde fragen wir nach, warum ein Kostenvergleich und eine Situationsanalyse, wie sie  der BdSt anstellen kann, nicht vor der Mittelvergabe auch von der Landesbehörde angestellt wurde.

 

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