0 Verschwendung von Steuergeldern bestrafen

Jahr für Jahr liefern die Berichte der Länderrechnungshöfe, des Bundesrechnungshofs und, nicht zuletzt, der Bund der Steuerzahler (BdSt) mit seinem Schwarzbuch detaillierte Berichte über die Verschwendung von Steuergeldern im Bund, in den Ländern und in den Kommunen. Mit welchen Folgen und Konsequenzen für die Verantwortlichen? Mit keinen, zumindest keinen, die für eine breite Öffentlichkeit erkennbar wären. Der alljährlichen Welle medialer Empörung folgt – Nichts! Bis zum nächsten Bericht im Folgejahr.

Das soll jetzt anders werden. Der Bund der Steuerzahler ruft alle Bürger zur Zeichnung einer online-Petition auf, deren Ziel es ist, die Verschwendung von Steuergeldern zum Straftatbestand zu machen. Direkt zur Petition!

Die Grundlage für die Petition lieferte ein Gutachten von Prof. Dr. jur. Bernd Schünemann von der Ludwig-Maximilians-Universität in München, das im Januar 2012 auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt wurde.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Gründe für die Verschwendung häufig auf unüberlegtes und eigenmächtiges Handeln Einzelner, auf eine „Es ist ja nicht mein Geld-Mentalität“ zurückzuführen sind. Dabei ist der Staat, der Steuerhinterzieher mit allen Mitteln und zu Recht konsequent und zügig verfolgt, auf diesem Feld von erstaunlicher Gelassenheit.  Dazu bemerkt die Studie:

Doch diese Rechtspraxis steht in einem eklatanten Missverhältnis zur Ahndung von Steuergeldverschwendung – sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Rechtsprechung. Daher bedarf es eines Bündels schlagkräftiger Instrumentarien, um Steuergeldverschwendern das Handwerk zu legen.

Schließlich fehlen Gelder an allen Ecken und Enden des Staates und der öffentlichen Verwaltung. Vom geschlossenen Freibad bis zu maroden Straßen reicht die Mängelliste. Die Kommunen sind nicht mehr in der Lage, die Basisversorgung ihrer Bürger zu leisten.

So ist z.B. die Stadt Dortmund mit 1,857 Milliarden Euro verschuldet, leistet sich aber trotzdem seit 2010 die Sanierung des Dortmunder U-Turms (alte Union-Brauerei). Dabei sind die Baukosten von ursprünglich geplanten 54 Millionen auf bislang 83 Millionen gestiegen. Die Betriebskosten, die 2008 im Plan mit 3,2 Millionen Euro angesetzt waren, werden nach den Recherchen des BdST im Wirtschaftsplan 2012 mit 9,6 Millionen angesetzt und für die Jahre 2013 bis 2015 mit ca. 10,2 Millionen. Dem gegenüber stehen Einsparungen wie Stellenabbau im gesamten Kulturbereich, der Verkauf eines Kulturzentrums in Dortmund-Barop, die Erhöhung der Parkplatzgebühren im gesamten Stadtbereich und  ein reduziertes Veranstaltungsangebot in der Innenstadt.

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die U-Turm-Dachterrasse möglicherweise „komplett verpfuscht“ ist und vielleicht sogar ganz neu gebaut werden muss. Vorsichtshalber ist die Terrasse seit Anfang März für Besucher gesperrt.

Der BdSt stellt mit seiner Broschüre aber nicht nur eine Forderung, sondern er liefert auch die entsprechenden Ansätze dafür, wie ein Strafenkatalog aussehen könnte:

Haushaltsuntreue bestrafen!
Um Steuergeldverschwendung einzudämmen, müssen Gesetze verschärft werden. Hierzu ist zuvorderst ein neuer Straftatbestand – die Haushaltsuntreue – im Strafgesetzbuch zu verankern. Er muss zusätzlich zum „klassischen“ Untreueparagraf (§ 266 StGB) installiert werden und ausdrücklich auf die Verfolgung und Bestrafung von Steuergeldverschwendung durch Staatsdiener und Amtsträger abzielen. Der Bund der Steuerzahler fordert daher die Schaffung eines neuen § 349 im Strafgesetzbuch.

Unterlassene Ausschreibungen als Ordnungswidrigkeit bestrafen!
Zwar rechtfertigt der bloße Verzicht auf eine Ausschreibung nicht die Annahme einer Untreue, da ja trotzdem Vermögenswerte geschaffen werden, die auch nicht zwangsläufig teurer sein müssen als der im Wege einer Ausschreibung ermittelte Marktpreis.
Gleichwohl handelt es sich bei der Umgehung einer Ausschreibungspflicht um eine Missachtung des Haushaltsrechts, die zwar nicht strafbar ist, aber zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet werden muss. Daher soll auch das Haushaltsrecht selbständig eine Antwort darauf geben können, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist.

Haushaltskontrolle stärken, Rechnungsprüfungsbehörden stärken!
Leider zeigt sich immer wieder, dass die kritischen Berichte und die Aufdeckung von eklatanten Verschwendungsfällen durch die Rechnungsprüfer eine viel zu geringe Abschreckungswirkung entfalten. Vielmehr ist fortlaufend zu beobachten, dass sich Verstöße derselben Art wiederholen. Da nur selten wirksame und abschreckende Konsequenzen aus dem Fehlverhalten von Staatsdienern oder Amtsträgern gezogen werden, läuft die akribische Arbeit der staatlichen Rechnungsprüfer Gefahr, als leere Drohkulisse zu enden.

Staatanwaltliche Prüfung von Verschwendungshinweisen!
(Den) Prüfungsbehörden (ist) bereits bei einem Anfangsverdacht auf strafrechtlich relevante Fehlverwendung öffentlicher Mittel eine Mitteilungspflicht aufzuerlegen. Ein solches Vorgehen ist bei der steuerlichen Betriebsprüfung bereits seit Jahren üblich. Die Prüfungsbehörde muss der Staatsanwaltschaft somit sämtliche Anhaltspunkte umgehend mitteilen und offenlegen (Mitteilungspflicht der Rechnungsprüfungsbehörden).

Um der Verschwendung öffentlicher Gelder ein Ende zu setzen und mehr Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein durchzusetzen, bedarf es – das zeigt die Erfahrung der Vergangenheit – eines klaren Sanktionskatalogs. Dieser scheint nicht realisierbar, wenn nicht großer öffentlicher Druck hergestellt wird.

Die online-Petition des Bundes der Steuerzahler ist ein Mittel auf dem Weg, diesen Druck herzustellen. Deshalb machen Sie mit, unterschreiben Sie jetzt!

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