So ähnlich hatten wir gefragt, als wir aufgrund mehrerer Presseberichte damit begannen, uns näher mit den Ereignissen im BMZ zu befassen. Übereinstimmend hatten Stern [1], Focus [2], Financial Times Deutschland [3] und andere über eine deutliche Bevorzugung von FDP-Mitgliedern bei der Besetzung neuer Stellen berichtet. Übereinstimmend wurde dazu gesagt, dass das Parteibuch wohl wichtiger sei als entwicklungspolitische Kompetenz und Erfahrung. Immer wieder (zuletzt in der Financial Times am 25. April [3]) wurde auch auf den Personalrat des BMZ hingewiesen, von dem es heißt, dass: „Niebels Personalpolitik vermittelt aber auch aus Sicht des Personalrats den Eindruck, dass Stellen im Ministerium eher nach Parteibuch als nach Qualifikation vergeben würden.“ Wir haben direkt im Ministerium nachgefragt und jetzt eine Antwort erhalten.
Mit Verweis auf eine kleine Anfrage [4] der Abgeordneten Ute Koczy, Dr. Frithjof Schmidt, Hans Christian Stroebele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN wurde uns von Sebastian Lesch, stellv. Referatsleiter Presse und Medien im BMZ, mitgeteilt, dass die Beantwortung dieser Anfrage durch die Bundesregierung auch unsere Fragen beantworten dürfte.
Dazu stellen wir fest:
Die sogenannte Klärung im Fall Büssemaker ist dünn. Auch wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hat (wie doof müssten sich die vermuteten Beteiligten angestellt haben, damit ein Klüngel nachweisbar wird?), es bleibt ein Beigeschmack.
Der folgende Absatz wurde am 30. Mai überarbeitet:
Wie wir in Erfahrung bringen konnten, gibt es auf Referentenebene durchaus Einstellungen, die ohne das Durchlaufen des offiziellen Auswahlverfahrens erfolgen. Für diese Stellen gibt es das „Auswahlverfahren zur Deckung eines akuten Personalbedarfs“, umgangssprachlich auch „Auswahlverfahren light“ genannt. Mitarbeiter, die eine Stelle aufgrund dieses Verfahrens erhalten, werden häufig zunächst für 2 Jahre eingestellt. Aufgrund einer aktuellen Veröffentlichung auf der Homepage des BMZ [5] gehen wir davon aus, dass auch innerhalb des Ministeriums (Personalrat) nach wie vor ausgeprägte Zweifel an einer neutralen und ausschließlich an Eignungskriterien orientierten Bewertung von Bewerbungen bestehen. Dies deckt sich auch mit den Antworten auf die kleine Anfrage im Bundestag, wonach es unterschiedlich aufwändige Auswahlverfahren gibt, deren jeweilige Anwendung aber im Einzelfall in Abstimmung und mit Zustimmung des Personalrats erfolgt.
Interessant in der Antwort auf die kleine Anfrage ist auch die Antwort auf die Frage: „Bedeutet die Einsparung von ca. 300 Stellen auch eine finanzielle Einsparung für den Bundeshaushalt, und wenn ja, in welcher Höhe?“:
„Durch die o. g. Änderungen ergeben sich zunächst keine finanziellen Einsparungen für den Bundeshaushalt. Die rechnerisch 300 Stellen, die bereits aus der Personalliste Z des Bundes weggefallen sind, finden sich nach erfolgter Fusion im Personalkörper der GIZ wieder; sie werden durch die GIZ finanziert. Die GIZ ist ein Unternehmen, das seine Stellen flexibel an die Auftragslage anpasst.
Aber die Strukturreform der TZ bietet durch den Abbau von Doppelstrukturen Einsparungspotenzial, von bis zu 17 Mio. Euro bis 2014, …“
Wer denkt 2014 noch an eine solche Zusage des Ministers?
Bedauerlicherweise muss zusammenfassend festgestellt werden, dass die endgültige Klärung der erhobenen Vorwürfe, das BMZ sei unter der Leitung des Ministers Niebel – eines Ministers, der vor gar nicht langer Zeit das Ministerium noch auflösen wollte – tatsächlich zu einem Auffangbecken für gefährdete Parteifreunde geworden, sich als schwierig bis unmöglich darstellen dürfte.
Um zukünftig der Ämterpatronage und möglicher Vetternwirtschaft vorzubeugen, erscheint es uns überlegenswert, den § 9 Bundesbeamtengesetz zu überarbeiten. Bis jetzt heißt es dort:
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität. Dem stehen gesetzliche Maßnahmen zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben, insbesondere Quotenregelungen mit Einzelfallprüfung sowie zur Förderung schwerbehinderter Menschen nicht entgegen.
Bedeutsam für eine solche Überarbeitung wäre der Teil des Satz 2, in dem es heißt: „Dem stehen gesetzliche Maßnahmen zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben, … nicht entgegen.“
Weiterhin gibt es in einigen Ministerien bereits Korruptionspräventionsstellen. Warum nicht eine solche Stelle auch in die Bewerbungs- und Einstellungsprozesse in Ministerien und Bundesbehörden einschalten?