0 Milliarden sparen durch mehr Sorgfalt
beim Umgang mit Steuergeldern

Politiker verkünden die Energiewende und kürzen die Mittel für Gebäudesanierungsprogramme, Hartz IV und ALG II werden gekürzt, viele Kommunen stehen vor der Pleite, die öffentlichen Kassen sind leer, der Staat zieht sich aus vielen Leistungsbereichen zurück – alles unter der Überschrift „Sparen ist angesagt“.

Diese stetige Forderung an die Bürger bedeutet jedoch nicht, dass in Politik und Verwaltung gleichermaßen gespart wird. Im Gegenteil, nach wie vor stellt der Bundesrechnungshof Verschwendung, unsinnige Ausgaben und mangelnde Einnahmensicherung fest.
Allein für das Jahr 2011 mehr als 1 Milliarde Euro!

Geht man bei vorsichtiger Betrachtung einmal davon aus, dass jeder der Länderrechnungshöfe noch einmal ca. 500 Millionen Euro ermittelt, dann spricht man von rund 8 Milliarden (8.000.000.000) Euro, die Jahr für Jahr durch Fahrlässigkeit oder mangelnde Sorgfalt verschleudert werden (zur Verifizierung dieser Zahlen sind wir dabei, die Länderrechnungshöfe einzeln abzufragen).

Wir wollen Verschwendung und mangelhafte Sorgfalt beim Umgang mit Steuergeldern nicht länger tatenlos hinnehmen und fragen deshalb – stichprobenhaft – in Einzelfällen nach, was seit der Feststellung durch den Rechnungshof passiert ist. Dabei interessiert uns ganz besonders

  1. Welche Konsequenzen haben die Feststellungen des Bundesrechnungshofesder Rechnungshöfe generell für die Verantwortlichen von Misswirtschaft und mangelnder Sorgfalt?
  2. Welche Schutzmaßnahmen werden oder wurden bereits ergriffen, um zukünftig vergleichbare Fälle zu verhindern?

Als Bürger und als Steuerzahler wird von uns im Umgang mit Behörden und Ämtern stets Genauigkeit und Sorgfalt verlangt. Fehler sind immer mit Konsequenzen verbunden. Dabei reicht das Spektrum der Sanktionen vom Ordnungsgeld über den Entzug von Vergünstigungen bis – in besonders gravierenden Fällen – hin zur Haft. Ist es da nicht verständlich, wenn Bürger auch in den Fällen persönliche Konsequenzen verlangen, in denen Mitarbeiter undoder Beamte im öffentlichen Dienst allzu sorglos und leichtfertig mit Steuergeldern umgehen?

Das Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz – HGrG) sagt in Paragraf 6 zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit:

  1. Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
  2. Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.
  3. In geeigneten Bereichen solle es eine Kosten- und Leistungsrechnung geben.

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind also zwei definierte Grundregeln für jeden im öffentlichen Dienst Beschäftigten, der mit der Verwendung und Ausgabe von Steuergeldern zu tun hat. Wenn es also Projekte gibt, bei denen diese Grundregeln nicht eingehalten wurden, dann reicht es nicht aus, festzustellen, dass dies passiert ist, sondern es müssen erkennbare Konsequenzen für den oder die Verantwortlichen folgen.

Alle Klagen über die leeren Kassen werden nämlich unglaubwürdig, solange die Verschwendung von Steuergeldern ohne spürbare Konsequenzen für die Verantwortlichen bleibt. Wie die jährlich wiederkehrenden Berichte der Rechnungshöfe beweisen, kann es eine nachhaltige Verbesserung der Zustände wohl nur geben, wenn es persönliche Konsequenzen für offensichtliches Fehlverhalten gibt. Die „Leitplanken“ für eine Prüfung liefert das zitierte Gesetz.

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