Ein Meilenstein für die Rüstungskontrolle sollte er sein, der Gesetzentwurf zum Übereinkommen über Streumunition (Oslo-Konvention), dem alle Fraktionen des Deutschen Bundestags am 23. April 2009 zugestimmt haben. Bedeutete das doch die Zustimmung zu einem vollständigen Verbot dieser heimtückischen Waffe, die – wie Thomas Küchenmeister in der Frankfurter Rundschau schreibt: „nicht zwischen Freund und Feind unterscheidet“. Weltweit fielen den Blindgängern dieser Waffenart schätzungsweise 85.000 Menschen – überwiegend Zivilisten, häufig Kinder – zum Opfer.
Knapp zwei Jahre nach dieser Entscheidung droht nun im Rahmen der vierten Revisionskonferenz zur UN-Waffenkonvention (CCW) in Genf eine Diskussion darüber, ob das Verbot sich zukünftig lediglich auf solche Streumunition beziehen soll, die vor 1980 produziert worden ist. Für jüngere Munition sollen lange Übergangsfristen vorgesehen werden. Munition, die nach Herstellerangaben eine Blindgängerrate von weniger als 1 Prozent aufweist, bliebe auf Dauer erlaubt.
Da auch die führenden Herstellerländer (das sind USA, Russland, China und auch Israel) und von ihnen ganz besonders die USA die Auswirkungen der Oslo-Konvention als internationalen Druck spüren, werben sie jetzt um die Verabschiedung eines Protokolls im vorgenannten Sinn.
Die deutsche Regierung gehörte zu den ersten, die den Oslo-Vertrag ratifizierten und hat sich damit auch verpflichtet, weitere Partner zum Beitritt zu bewegen. Dennoch hat sie sich bisher nicht dazu bereit erklärt, dem geplanten Protokoll in Genf zu widersprechen. “Die Regierung kann nicht behaupten, mit diesem Protokoll Staaten wie die USA ins Boot zu holen”, betont Handicap International-Kampagnensprecherin Eva Maria Fischer. “Sie würden ihnen vielmehr dazu verhelfen, sich auf Dauer der hohen Norm des Oslo-Vertrags zu entziehen.” Der Bundestag entscheidet am Donnerstag über einen Antrag der Opposition, der von der deutschen Regierung ein klares Nein zu dem Protokoll fordert, da es einen faktischen Rückschritt bedeuten würde.
Nachfolgend der Programmpunkt der heutigen (10.11.2011) Bundestagssitzung:
Verbot von Streumunition: Gegen die Aufweichung des Verbots von Streumunition wenden sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag (17/7637), der ab 21.40 Uhr auf der Tagesordnung steht. Die Linke fordert, Streumunition nicht wieder zuzulassen und wendet sich gegen ein entsprechendes Protokoll zum Übereinkommen über Streumunition (17/7635). 30 Minuten sind für die Debatte vorgesehen.
Schreiben Sie jetzt an Ihren Bundestagsabgeordneten und appellieren Sie an sein Gewissen und seine Menschlichkeit. Die Antwort auf die Frage, ob das generelle Verbot von Streumunition auch in Zukunft gelten soll, darf nicht von Fraktionsdisziplin oder Parteizugehörigkeit abhängig gemacht werden.
Unter dem folgenden Link können Sie die Adressdaten der Abgeordneten aus Ihrem Wahlkreis ermitteln!
Den folgenden Text können Sie danach per „copy & paste“ in das Textfeld auf der Kontaktseite des Deutschen Bundestags kopieren.
Sehr geehrter Herr/Frau,
heute diskutieren Sie im Deutschen Bundestag über die Haltung der Bundesregierung zur beabsichtigten Aufweichung des mit der Oslo-Konvention verabschiedeten generellen Verbots von Streumunition, über das auf der bevorstehenden Revisionskonferenz der UN-Waffenkonvention in Genf diskutiert werden soll.
Ich appelliere an Ihr Gewissen und bitte Sie eindringlich, in dieser Diskussion für die Beibehaltung des generellen Verbots zu stimmen und die Bundesregierung zu einer entsprechenden Haltung zu verpflichten.
Schätzungsweise 85.000 Tote und noch mehr verkrüppelte Zivilisten und Kinder sind genug.
Mit freundlichen Grüßen
Erheben Sie Ihre Stimme jetzt sofort!
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