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Bundesregierung
Verbot von Plastiktragetaschen unnötig!

Jährlich 20.000 Tonnen Plastikmüll verschmutzen die Nordsee. Für die Bundesregierung ist das ist kein ausreichendes Argument für ein generelles Verbot von Plastiktragetaschen.

Seit dem 17. Mai 2011 und noch bis zum 09.08.2011 hat die EU-Kommission eine (Bürger-)Konsultation [1] zu Fragen des Verpackungsmülls veröffentlicht. Gefragt wird in dieser Befragung nach den Möglichkeiten, die es aus Sicht von Bürgern und Unternehmen gibt, um den Gebrauch von Plastiktüten zu reduzieren; weiterhin wird gefragt, welche Möglichkeiten zur besseren Durchsetzung der Vorschriften gem. Directive 94/62/EC zur biologischen Abbaubarkeit von Verpackungen und Verpackungsmüll es gibt und, was getan werden kann, um die Erkennbarkeit biologischer Abbaubarkeit von Verpackungsmaterialien für die Verbraucher zu verbessern?“

Wir haben die Bundesministerin für Verbraucherschutz, den Bundesminister für Umwelt, das Umweltbundesamt und den Bundestagsausschuss für Umwelt gefragt, was sie tun werden, um die Bekanntheit der Konsultation zu steigern und die Fragen, die nur bisher in englischer Sprache verfügbar sind, auch auf Deutsch zu übersetzen.

Erhalten haben wir bisher zwei Antworten.

Vom Sekretariat PA16 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird uns mitgeteilt [2], dass unsere Anfrage an die Mitglieder des Ausschuss weitergeleitet worden sei. Ansonsten empfiehlt man uns bei den Fraktionen anzufragen.

Eine weitere, aufschlussreichere Nachricht haben wir von MdB Gerd Bollmann [3] (SPD), Mitglied des Umweltausschuss, erhalten.
Herr Bollmann berichtet davon, dass er anlässlich einer parlamentarischen Diskussion über die Müllverschmutzung im Meer bereits im August 2010 ein Verbot von Plastiktüten befürwortet habe.
Eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung wurde mit einem negativen Bescheid beantwortet [4].
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist ein Verbot von Plastiktüten „weder sachlich gerechtfertigt noch angemessen“. Eine Einschätzung die die EU-Kommission in dieser endgültigen Form bei weitem nicht teilt.

Besonders interessant wird durch diesen Widerspruch ein Bericht der Bundesregierung, den die SPD-Fraktion um Bundestag auf Anregung von Herrn Bollmann angefordert hat und der bei der nächsten Sitzung  des Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 6. Juli 2011 vorgestellt werden soll.

In den Hintergrundinformationen [5] zum Thema legt die Kommission dar, dass zwar etliche Plastiktragetaschen inzwischen recyclebar sind, dass es aber aufgrund des geringen Gewichts und der kleinen Maße leicht dazu kommen kann, dass Plastiktüten (easily escape the waste management flows and be conveyed to the sea by rain, drains and rivers) den „Entsorgungswegen entweichen und durch Regen, Kanalisation und Flüsse dem Meer zugeführt werden können.

Weiterhin führt die Kommission an, dass es in einzelnen Mitgliedsländern bereits unterschiedliche Maßnahmen zur Beschränkung des Gebrauchs von Plastiktragetaschen gibt. Sondersteuern in Belgien, Irland und Dänemark. In Irland wurde die Sonderabgabe auf Plastiktragetaschen im Jahr 2002 eingeführt und  hatte den sofortigen Effekt, dass der geschätzte pro Kopf-Verbrauch [6] von 328 Stück auf 21 Stück zurück ging.

„Andere Staaten haben drastischere Maßnahmen ergriffen und den Gebrauch von Plastiktragetaschen gänzlich verboten – wie z.B. Italien“ berichichtet die Kommission weiter und unterstreicht damit, dass auch das Nachdenken über ein generelles Verbot zum Lösungsspektrum der Konsultation gehört. Ganz im Gegensatz zur Aussage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.