Familien mit einem behinderten Kind sind oft völlig überlastet. Besonders von den Müttern wird ein hohes Maß an Zeit, Kraft und Energie gefordert. Um ihnen einen Teil der Belastung abzunehmen, springen die Betreuer vom familienunterstützenden Dienst ein.
Nicht ins Heim abgeschoben
Noch in den Sechziger Jahren lebten behinderte Menschen hauptsächlich in stationären oder teilstationären Institutionen. Seit in den Siebzigern die Chancengleichheit immer mehr in den Focus der Politik rückte, begann man auch, über eine verbesserte soziale Integration behinderter Menschen nachzudenken. So gehört es heute zum normalen gesellschaftlichen Kodex, dass Kinder mit Handicap im eigenen Familienverband aufwachsen.
Mütter zahlen meist den Preis
Die Geborgenheit bei Eltern und Geschwistern und das Gefühl, in den Alltag der eigenen Familie einbezogen zu sein, erweisen sich – Langzeitstudien zufolge – als ausgesprochen positiv für die Entwicklung behinderter Menschen. Den Preis zahlen allerdings häufig die Eltern. Vor allem Mütter stoßen mit der Zusatzpflege an ihre Grenzen; sie fühlen sich erschöpft, ausgelaugt, überfordert. Dazu kommt, dass man mit einem behinderten Kind nicht einfach einen Babysitter bestellen kann, um abends einmal auszugehen. Das führt häufig zu einem Gefühl der Isolation und Ausgrenzung. Mit einem Wort: Familien, die ein Kind mit Handicap haben, sind angewiesen auf Unterstützung von außen.
Organisierte Lebenshilfe
Aus dieser Situation heraus entstand der “Familien entlastende Dienst”, der sich seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entwickelt und inzwischen auch auf die neuen Bundesländerausgedehnt hat. Unter dem Begriff “Lebenshilfe” organisierten sich zahlreiche kommunale Vereine; Träger sind der Paritätische Wohlfahrtsverband mit den einzelnen Landesverbänden, die Diakonie, das Deutsche Rote Kreuz und andere Institutionen. In den meisten Bundesländern findet man den Familien unterstützenden Dienst (FUD) oder Familien entlastenden Dienst (FED) per Internet unter www.lebenshilfe-ortsname.de. In Bayern allerdings sollte man sich ans Rote Kreuz wenden.
Ein Ehrenamt mit Stundenlohn
Die Betreuerdienste sind hauptsächlich ehrenamtlich organisiert. Allerdings erhalten die Betreuer eine Aufwandsentschädigung von etwa sieben Euro. Ist die Einstufung bei der Pflegeversicherung vorgenommen worden, müssen die Eltern oder Angehörigen für den Familien entlastenden Dienst nichts bezahlen; die Leistungen, die per Stundenzettel festgehalten werden, werden über die Versicherung abgerechnet.
Zu Beginn eine „Schnupperbegegnung“
Bevor es zum ersten Einsatz eines Betreuers kommt, findet ein Gespräch mit den Angehörigen sowie dem Leiter oder der Leiterin der offenen Hilfe statt. Bei dieser “Schnupperbegegnung” wird festgestellt, ob die Chemie stimmt, denn das ist Grundvoraussetzung für eine Arbeit mit Familienanbindung. Die Tätigkeiten variieren je nach Bedarf. Mal geht es um rein pflegerische Tätigkeiten, mal um Hausaufgabenbetreuung, um Babysitting, um Begleitung oder um Hilfe im Haushalt. Grundsätzlich steht aber die unmittelbare familiäre Einbindung und gegenseitiges Vertrauen im Mittelpunkt. Die Tätigkeit beim FED ist kein Job, den man kurzfristig niederlegt, und die Angehörigen eines behinderten Kindes sind in diesem Sinne keine Arbeitgeber. Wer sich entschließt, ehrenamtlich als FEDler zu arbeiten, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er eine Verantwortung übernimmt, die auch Dauer und Regelmäßigkeit mit einschließt.
Was muß ein Betreuer können?
Die Anforderungen an den ehrenamtlichen Betreuer sind in jeder Kommune unterschiedlich. In manchen Verbänden muss man ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dass ein Führerschein von Nutzen ist, liegt in der Natur der Sache, verlangt wird er jedoch nur in Ausnahmefällen. Ob man Erfahrungen mit körperlicher oder geistiger Behinderung vorweisen muss, ist ebenfalls Ermessensfrage. In vielen Lebenshilfeprojekten wird die Möglichkeit geboten, sich kostenlos weiterbilden zu lassen.
red/ela
{ 0 Kommentare... }