Kinderlärm ist Zukunftsmusik
…und schon wieder beginnt es mit “klein klein”
18. März 2010 | von Dieter Klemke | Kategorie: Gesellschaft
In der Kurzfassung des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und FDP heißt es auf Seite 4: “Als deutliches gesellschaftspolitisches Signal zu werten sind die Vorhaben, dass künftig Kinderlärm, zum Beispiel wegen Spielplätzen oder Kindergärten, kein Anlass mehr für gerichtliche Auseinandersetzungen bieten darf…”
Am 04.03.2010 diskutierte der Bundestag unter der Überschrift “Kinderlärm. Kein Grund zur Klage” über den Antrag einiger Abgeordneter und der Fraktion der SPD. Leider lesen sich die Diskussio9nsbeiträge nicht so, als sei mit kurzfristigen Fortschritten zu rechnen. Der Abgeordnete Paul der CDU/CSU spricht davon, dass die SPD ihren Antrag “einfach vom Bundestagsantrag von Rheinland-Pfalz abgeschrieben” hat.
Die Abgeordnete Bär (ebenfalls CDU/CSU) spricht davon “dass wir mit rechtlichen Regelungen allein das Grundproblem nicht lösen können”. Die Abgeordnete Skudelny (FDP) sinniert darüber, ob wir wollen, dass “das nächtliche Schreien eines Säuglings dem nächtlichen Lärm eines randalierenden Fünfjährigen” gleichgestellt werden soll. Ansonsten wurde der Antrag an die Ausschüsse, federführend Ausschuss für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit, überwiesen.
Am 05.03.2010 dann eine Entschließung des Bundesrates: “Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Kinderlärm keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben soll. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung in ihrem Bestreben, die Gesetzeslage entsprechend zu ändern.” Ein Entscheidung, die nach Meinung der hessischen Grünen “mehr als ärmlich” ist und diese “motiviert, eine hessische Lösung voranzutreiben”.
Weiterhin bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass der Bundesrat bereits im November 2009 eine deutlich schärfer formulierte Entschließung an den Umweltausschuss (federführend), den Ausschuss für Frauen und Jugend, den Gesundheitsausschuss, den Kultur ausschuss, den Rechtsausschuss und den Wohnungsbauausschuss überwiesen hat.
In seiner Antrittsrede vom 1.Juli 2004 sagte Bundespräsident Köhler “Deutschland muss zu einem Land werden, in dem wir es nicht zulassen, dass Kinder verwahrlosen können, in dem es kein Schild mit der Aufschrift “Spielen verboten” mehr gibt und in dem Kinderlärm kein Grund für Gerichtsurteile ist.”
Am 16.Juni 2009 veröffentlichte der Bundestag eine Pressemitteilung “Kinderkommission will Kitas schützen: Kinderlärm als Schließungsgrund untragbar”. Am 1.Juli 2009 stellen Abgeordnete der großen Koalition den Antrag “Die Zulässigkeit von Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten verbessern”.
Inzwischen ist auch eine Petition vom 30.4.2009 vom Bundestag abschließend beraten und das Ergebnis veröffentlicht. U.a. heißt es in der Begründung:
“Der Petitionsausschuss unterstützt grundsätzlich alle Lösungsansätze, die der Erhöhung der Rechtssicherheit von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen dient.”
… “Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Rechtsprechung gegenüber Kinderlärm grundsätzlich durchaus tolerant ist und auch akzeptiert, dass Kinder lauter sein dürfen als andere Geräuschquellen…”
“…im Jahr 2007 sahen die Länder ganz überwiegend keinen Regelungsbedarf für eine Bundesregelung und vertraten die Auffassung, dass das bestehende rechtliche Instrumentarium ausreichend sei und kinderfreundlich angewandt werde.”
“Der Petitionsausschuss unterstützt alle Maßnahmen, die der Erhöhung der Rechtssicherheit von Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen dient und empfiehlt vor diesem Hintergrund, die Petition der Bundesregierung – dem BMU, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundes-ministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, als Material zu überweisen und das Petitionsverfahren im Einzelfall abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – zur Erwägung zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.”
Leider lassen die parlamentarischen Aktivitäten der letzten Zeit – nach unserer Einschätzung – nicht den Rückschluss zu, dass mit einem straffen Vorantreiben des Projekts gerechnet werden kann. Die Redaktion der Bürgerlobby wird deshalb versuchen über den federführenden Ausschuss einen groben Zeitplan für das weitere Procedere zu erhalten.