Immerhin 300 Unterschriften haben wir für unsere Petition gegen die „Klagemöglichkeiten wegen Lärmbelästigung durch Kindergärten und Kinderspielplätze“ zusammen bekommen.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat den Eingang der Petition bestätigt und teilt uns mit, dass bereits eine „im Wesentlichen sachgleiche Petition“ vorliegt
Diese Petition war uns bekannt und wir haben an ihr bemänglet, dass sie bezüglich bundesweit geltender Rechtsvorschriften nicht weitgehend genug sei. Dazu teilt der Petitionsausschuss mit, dass ihm zwischenzeitlich eine Stellungnahme der Bundesregierung vorliegt, in der diese auf „den Bedarf weitgehender Rechtsvorschriften zur Erhöhung der Rechtssicherheit von Kindergärten, Spielplätzen etc.“ eingeht.
Unsere Petition wird, den Grundsätzen des Petitionsausschusses folgend, als Mehrfachpetition geführt. Eine inhaltliche Prüfung zur Sach- und Rechtslage wird gemeinsam mit der Leitpetition durchgeführt. Sobald dazu ein Ergebnis feststeht, legt der Ausschuss dem Plenum des Deutschen Bundestags eine Beschlussempfehlung mit Begründung über die Art der Erledigung der Petition vor.
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