0 Untergetauchte Neonazis in Bayern

In unserem Beitrag „Zahlreiche (verurteilte) Neonazis tauchen ab – Wo bleibt die Steckbrief-Fahndung?“ berichteten wir über einen Beitrag von BR5 aktuell, in dem es um die Fahndung der bayerischen Sicherheitsbehörden nach 67 untergetauchten Neonazis ging. Dazu haben wir jetzt Informationen von der bayerischen Abgeordneten Katharina Schulze (Bündnis90/Die Grünen) erhalten.

Wir zitieren von der Homepage von Katharina Schulze:

„67 untergetauchte Neonazis gibt es in Bayern  – darunter ein mutmaßlicher Mörder und weitere schwerste Gewalttäter, wie meine Schriftliche Anfrage (pdf) zeigt. Das ist echt erschreckend und sollte uns Sorgen machen.“

„Alle Details über untergetauchte Neonazis in Bayern
Im letzten Jahr hat sich die Zahl der untergetauchten Neonazis erhöht, von 53 auf 67.

Während vor einem Jahr „nur“ drei nicht-vollstreckte Haftbefehle auf Delikten beruhten, die dem Phänomenbereich PMK-rechts (Politisch motivierte Kriminalität – rechts) zuzuordnen waren, sind es aktuell 20 (!). Die Vergleichswerte stammen aus meiner Anfrage von letztem Jahr.

8 der 67 Haftbefehle beziehen sich auf Gewaltdelikte (Vergleichswert von letztem Jahr: 3). Die Gesamtzahl der offenen Haftbefehle aus dem Bereich PMK-rechts ist 76 (Stand: 23.09.2015) – der im Vergleich zu den gesuchten Personen höhere Wert ergibt sich daraus, dass gegen einzelne Personen mehrere offene Haftbefehle vorliegen.

Interessant und erschreckend zugleich ist auch der Blick auf die einzelnen Delikte: Ein offener Haftbefehl (seit 2011!) ist wegen Mordes ausgestellt, fünf wegen Körperverletzung, zwei wegen gefährlicher Körperverletzung, zwei wegen des Diebstahls von Waffen, zwei wegen des Diebstahls mit Waffen und ein weiterer wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.“

Bemerkenswert erscheint uns in diesem Zusammenhang eine kleine semantische Besonderheit: Bisher ist es nicht möglich Datenbanken mit dem Stichwort „Neonazis“ abzufragen, weil nach der beim BLKA verwendeten Periphrase „Personen mit Bezügen PMK- rechts“ nicht dem Begriff Neonazis gleichgesetzt werden können. Wäre da nicht eine Änderung und/oder Ergänzung sinnvoll?

Auch wenn bereits im März 2013 der damalige CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich  warnte „Es gibt bei Neonazis ein Gewaltpotenzial, das wir nicht kleinreden dürfen.“ und sich damals schon beunruhigt zeigte, dass die Hemmschwelle Gewalt auszuüben, insgesamt dramatisch sinke (Quelle: n-tv). Statt einer offensiven Öffentlichkeitsfahndung, argumentieren die Behörden, deren Aufgabe der Schutz der Demokratie ist, bis heute semantisch.

Und obwohl die „Beunruhigung“ wegen rechter Gewalt bereits seit Jahren besteht, entgegnet das BKA auf eine Anfrage der ARD zur Öffentlichkeitsfahndung nach den Tätern, dass „die für eine öffentliche Fahndung erforderliche „erhebliche Bedeutung“ bisher nicht gegeben sei. Das erinnert stark an den Umgang der Behörden mit den mutmaßlichen Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrund“. Auch für diese Gruppe wurde nie ein Fahndungsplakat öffentlich aufgehängt, nachdem die Staatsanwaltschaft Gera 1998 Haftbefehle gegen das Trio erlassen hatte. Und auch damals wurde die Bedeutung nicht als erheblich eingeschätzt. (Quelle: tagesschau.de)

Wir bleiben an dem Thema!

{ 0 Kommentare... Schreibe einen Kommentar }

Sie können entweder das Formular ausfüllen oder sich mit Ihren Facebook-Konto anmelden, um Kommentare schreiben zu können.

 

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

 

Zum Absenden bitte folgende Aufgabe lösen: *